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Unterhaltsfestsetzung von JA

 
(@tinidani)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hatte vor längerer Zeit mal gepostet wegen Unterhaltsdifferenzen zwischen meinem Exmann (ich bin eine Zahlmutter) dem JA und mir. Auf euer Anraten habe ich mir eine Anwältin genommen. Der berechnete Unterhalt den ich bezahlen müsste wäre 235,- bei vollem Gehalt mit Lohnsteuerklasse 3. ich verdiene aber nur ca. 500,- netto mit Lohnsteuerklasse 5. Trotzdem bezahle ich jeden Monat 235.- €.
Nun hat meine Anwältin Post vom JA bekommen. Dort steht:

[bZwischenzeitlich haben wir die Überprüfung der Unterhaltsverpflichtung abschließend bearbeiten können.....(blabla)....]Nach Abzug von 5% für berufsbedingte Aufwendungen verbleibt ein Einkommen von 498,33 €, aufgerundet: 499.- €. Dieses Einkommen wäre für die Kinder einzusetzen, da Frau L. durch ihren Ehemann vollständig unterhalten wird.

wie kommen die darauf das mein Mann mich vollständig unterhalten kann? er ist selbst Unterhaltsverpflichtet an Kinder aus erster Ehe. Der nächste Punkt ist folgender: Ich bin Schwanger und im Januar kommt unser Kind auf die Welt.
ich bin wirklich bereit für meine Kinder alles zu leisten was ich kann (sie dürfen auch jederzeit zu mir, wenn sie wollen) aber ich kann doch nicht alles was ich verdiene bezahlen, von was sollen wir dann leben? Wie soll ich dann noch meiner Hol-und Bringpflicht nachkommen (ich fahre jedes zweite Wochenende 211 Km einfache Strecke um die Kinder zu holen, das sind im Monat 1600 Km)
Fürs Antworten bedanke ich mich im Vorraus.
LG Tina

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2008 16:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tinidani

Habe mir erstmal Deinen alten Thread durchgelesen. Wer hat denn nun den KU festgesetzt?

Zwischenzeitlich haben wir die Überprüfung der Unterhaltsverpflichtung abschließend bearbeiten können.....(blabla)....]Nach Abzug von 5% für berufsbedingte Aufwendungen verbleibt ein Einkommen von 498,33 €, aufgerundet: 499.- €. Dieses Einkommen wäre für die Kinder einzusetzen, da Frau L. durch ihren Ehemann vollständig unterhalten wird.

Die unterstrichene Aussage steht dem JA in keinster Art und Weise zu und ist amtsanmassend - das darf nur ein Gericht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Amtsleiter ist mehr als angebracht. Dass Du hier Dein gesamtes EK als KU leisten solltst ist schon ein bischen unverschämt.
Auch mit der LStKl 3 lehnen sie sich weit aus dem Fenster, da hier vermutlich keine Fallbetrachtung stattgefunden hat und die UH-Pflicht Deines Mannes nicht entsprechend bei der Festlegung eingeflossen ist. Die LStKl.4 wäre hier m.M.n. richtig.

Berechne Dein EK mit LStKl.4, solltest Du über 900,- Euro liegen so kann das von Dir als KU geleistet werden. Event. hättest Du noch einen Taschengeldanspruch ggü. Deinem Mann (ca. 5-7% seines Nettos), was dann zu Deinem EK gerechnet werden würde. Alles andere überlasse dann einer möglichen gerichtl. Klärung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2008 17:37
(@tinidani)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine schnelle Antwort 🙂
Den Betrag den ich jetzt bezahle (235.- € ) ist freiwillig. Ich mache das erstens für meine Kinder und zweitens wollte ich einer Nachzahlung vorbeugen im falle fiktives Einkommen festgesetzt würde.
Aber das reicht dem JA wohl trotzdem nicht. Meine Anwältin hat entsprechend reagiert da das JA ja jetzt auch noch eine Nachzahlung von mir fordert, von April bis jetzt. Das wären 2376.- €.
Ich habe nun echt etwas Angst, dass ich das alles noch nachzahlen muss. Ich wusste nicht, dass das Jugendamt solche Aussagen nicht treffen darf.

LG Tina

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Themenstarter Geschrieben : 15.12.2008 17:50
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du hattest mal gesagt, dass die LG Deines Ex im dortigen JA arbeitet. Hmm. Woher weiss denn das JA, ob Dein Mann Dich überhaupt unterhalten kann? Mal so dahin gestellt.

Ich vermute mal, dass die 235,- geleisteter KU angemessen sein dürften bei Deinem EK. Und mache es weiterhin.

Nochmal gaaaaanz deutlich. Das JA darf kein fiktives EK anrechnen noch darf es festlegen, dass Dein Mann Dich zu unterhalten hat, ebenso ist eine Unterschreitung des SB durch das JA nicht akzeptabel. Sie haben keine Kompetenz hierfür.

Die unterstrichene Aussage steht dem JA in keinster Art und Weise zu und ist amtsanmassend - das darf nur ein Gericht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Amtsleiter ist mehr als angebracht.

Das meinte ich absolut ernst.

Bis auf eine Beschwerde würde ich da gar nicht reagieren - und dann abwarten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 15.12.2008 18:03
 Uli
(@Uli)

Die unterstrichene Aussage steht dem JA in keinster Art und Weise zu und ist amtsanmassend - das darf nur ein Gericht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Amtsleiter ist mehr als angebracht. Das meinte ich absolut ernst.

Das würde ich der Anwältin überlassen, bzw. mit ihr abstimmen. Manche Anwälte reagieren (zu Recht) verstimmt, wenn derartige Alleingänge von Seiten der Mandanten laufen.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2008 18:10
(@tinidani)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,
ich musste als ich meinen Verdienst nachgewiesen habe unseren Steuerbescheid mitschicken. Da mein Mann und ich gemeinsam Veranlagen stehen seine Einkünfte da mit drauf. Daher wissen sie was er verdient. Die Lebensgefährtin meines Exmannes arbeitet immer noch dort und das macht mir auch nicht gerade ein wohliges Gefühl. Uns bleibt aber fast nichts übrig da mein Mann auch Verpflichtungen hat.
Das mit der Beschwerde wegen Amtsanmasung....muss das meine Anwältin oder ich selbst machen?
LG Tina

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Themenstarter Geschrieben : 15.12.2008 18:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

...muss das meine Anwältin oder ich selbst machen?

Tipp mal das Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" in eine Suchmaschine und Du erfährst alles - auch, dass sie meistens verpufft. In Deinem Fall wäre es in so weit angebracht, als dass da mal mehr Leute raufschauen, was da eigentlich im JA passiert und Du zeigst - "Halt, so nicht.".

Einer gerichtl. Klärung solltest Du gelassen entgegen schauen können. Ich vermute mal, dass es dazu gar nicht erst kommt.

Gruss oldie

PS: Habe selber mal 'ne Untätigkeitsbeschwerde an die FamK geschrieben - von der Sache her ähnlich. Formlos, klaren Bezug nehmen (Datum, Vorgangsnummer, Name des Sachbearbeiters, Kopie des Schreibens und betreffende Stellen markieren, ppp) und sagen, dass das nicht von Dir verlangt werden kann bzw. wo Du die Kompetenzüberschreitung siehst (das sind eindeutig: Unterschreitung des SB und eine UH-Pflicht Deines Mannes Dir ggü. - das darf nur ein Gericht  verlangen und anordnen).

Edit: Sehe gerade den Beitrag von Uli. Klar, da die RA bereits involviert ist dies mit ihr abzusprechen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 15.12.2008 18:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi ihr,

Ihr habt mit dem JA-Gedöns natürlich alle Recht.

Vor Gericht könnte allerdings evtl. etwas mehr Unterhaltsfähiges Einkommen als 5-7% Taschengeld vom Netto rauskommen.

Da Vater 2 "schuld" ist an der fehlenden Erwerbsmöglichkeit, ist er ja mit mindestens 770,- € BU-pflichtig. Evtl. auch mehr. Dies und das eigene Einkommen von 500,- zuzügl. evtl Haushaltsersparnis könnte durchaus zu erhöhter KU Pflicht führen.
Zumindest bei einem Richter, der auch Mütter für KU-pflichtig hält.

Das sollte euch jedoch nicht abhalten dem JA und insbesondere dieser Vertreterin ihr Grenzen zu verdeutlichen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 15.12.2008 20:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

500 € in St.-Kl. 5 entsprechen einem Brutto von um die 780 €. Bei Zugrundelegung der St.-Kl. 1 oder 4 kämen ca. 620 € heraus. Die Verpflichtung zur Wahl St.-Kl. 3 besteht in diesem Fall nicht, weil ein erhebliches Ungleichgewicht der Gehälter besteht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2008 21:26
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich meine, vor kurzem erst ein Urteil gelesen zu haben, das in die Richtung geht. Da wurde das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten voll eingesetzt mit der Begründung, dass der Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet sei und der Unterhaltsverpflichtete deshalb sein (gesamtes) eigenes Einkommen für die Kinder einsetzen muss. Aber ich finde das Urteil nicht mehr *örks*

In diesem speziellen Falle würde ich das JA anschreiben und mitteilen, dass der Ehegatte seiner Unterhaltverpflichtung leider nicht nachkommen kann, da er selbst für minderjährige Kinder unterhaltsverpflichtet ist (und am SB lebt?).

Und bei der nächsten Auskunft: grundsätzlich alle Zahlen schwärzen, die nicht zur eigentlichen  Sache gehören.

Eine Berechnung nach Steuerklasse 3 halte ich für grundlegend falsch, maximal Klasse 4 dürfte angesetzt werden, wenn beide Partner unterhaltspflichtig sind.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2008 21:52




(@tinidani)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke euch für eure Antworten und die Mühe die ihr euch gemacht habt. Heute Nachmittag habe ich einen Termin mit der Anwältin und bin hoffentlich danach schlauer.
Ich melde mich dann wieder.
LG Tina

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2008 11:23
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Trinidini!

Unser Anwalt hat dann ein Schreiben aufgesetzt welches mein Exmann unterschrieben hat. Darin stand unter anderem, dass er für den Kindesunterhalt  alleine aufkommt.

Kannst du bitte mal den Wortlaut des Schreibens reinstellen?

ich verdiene aber nur ca. 500,- netto mit Lohnsteuerklasse 5.

Davor hast du knappe 1000 Euro netto in Vollzeit verdient. Warum hat sich dein Verdienst verändert?

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2008 21:32