Unterhaltserhöhung
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltserhöhung

Seite 1 / 2
 
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all,

mal wieder eine Frage zum Unterhalt, Ich zahle für 2 Kinder an Exilein titulierten  Unterhalt, 105 % DDT. Die Kids sind 10 und 13 Jahre alt. Der Unterhalt wurde 2010 tituliert.

Meine Große ist letztes Jahr 13 Jahre alt geworden, ich habe meine Unterhaltszahlung nicht angepasst, da ich den Kids noch die Telefone und Taschengeld bezahle. Ich hatte erwartet, dass Exilein dass begreift und nix unternimmt.

Falsch gedacht, es kam zur Prüfung durch das Jugendamt und Festellung, dass es bei 105 % bleibt und ich die Erhöhung von 61 E rückwirkend zu zahlen hätte,  gleich mit der Drohung dass Exilein das sonst gerichtlich vorgehen wird. Ach ja und einen neuen Titel soll ich auch noch machen.

Nun zur Frage ist dass gerichtlich durchsetzbar, denn wir reden von  "nur" 61 E im Monat oder kann ich die Kosten gegenrechnen und kann ich zu einem neuen Titel gezwungen werden?

vielen Dank im Voraus

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 19:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ja, das ist gerichtlich durchsetzbar.
Und es kann zwar nicht direkt ein neuer Titel verlangt werden (was sollte daran auch anders sein, als am alten) aber Auskunft über dein Einkommen kann, nach 2 Jahren, sehr wohl verlangt werden und wenn dein Einkommen in eine höhere Stufe gesprungen sein, kann auch ein neuer Titel verlangt werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 19:19
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Danke alles klar soweit, nur noch mal zum Titel, muß das jugendamt nicht titulieren was ich will, ich habe extra keinen dynamischen titel eingerichtet.

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 19:33
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mufficrator,

Du schreibt was von 105 % und im nächsten Beitrag nicht-dynamisch ...

... was hast Du denn nun tituliert ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 19:40
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi united

Tituliert habe ich zwei kinder a 105 % a 291 €, nicht dynamisch.
Für meine Große sind eseit letztem Jahr 356 € fällig und das JA will einen neuen Titel mit der Altersgruppen bedingten Anpassung.

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 19:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein prozentualer Titel ist dynamisch.
Die Dynamik besteht ja gerade in dem Prozentsatz gegenüber einem festen Betrag.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 19:48
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Nein ich habe keine Prozente tituliert sonder jeweil den Betrag von 291 Euronen, die Empfehlung hier im Forum war wenn ein Titel gefordert wird ihn nicht Dynamisch und begrenzt bis zum 18 Lebensjahr zu erklären.

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 19:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn Du damals die Berechnungsgröße 105% genommen hast, aber der BETRAG tituliert wurde, also 291 Euro, dann kann m. E. die Erhöhung auch erst ab Inverzugsetzung gefordert werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 19:57
(@Inselreif)

Hi,

genau so ist es. Entweder ein neuer Titel und keine Nachzahlung oder Nachzahlung und kein neuer Titel. Aber beides passt irgendwie nicht zusammen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 20:02
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Das Jugendamt hat die 105% festgesetzt und jetzt nach neuerlicher Prüfung wieder bestätigt.

Der Betrag ist nicht strittig.

Ich möchte nur wissen ob es jetzt einen neuen Titel geben muß, kann das Ja soetwas durchsetzen. Kann ich auf Neutitulierung verklagt werden.?

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 20:03




(@romyh)
Registriert

WAS GENAU steht in dem Titel? Du schreibst schon wieder 105 %! WAS STEHT IM WORTLAUT in dem Titel?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 20:07
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Also noch mal

Ich zahle 105% des Mindestunterhalts für 2 Kinder. Das heißt 291 Euro pro Kind und das ist tituliert. Die 105 % legte das Jugendamt nach Prüfung meiner Unterlagen von 2006-2008 fest.

Nach Prüfung meiner Unterlagen 2009 -2011 bleb es bei der Einstufung 105 %, jedoch wurde meine große Älter und ist jetzt in der Einstufung 12-18 Jahre und bekommt Rückwirkend wie vom JA gefordert 356 €uro. klar soweit.

Jetzt ist nur die Frage da es mir vom JA angedroht wurde ist ein neuer Titel einklagbar. Wenn ja hätte man ja auch gleich einen dynamischen Titel erklären können.

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 20:20
(@romyh)
Registriert

deswegen fragte ich nach dem Wortlaut des Titels. Es sieht so aus, dass 105 %, und nicht 291 € tituliert wurden, sonst könnte man nicht rückwirkend ab der höheren Altersstufe nachfordern...also bitte, was ist der Wortlaut des Titels?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 20:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn tatsächlich kein Prozentsatz im Titel steht, kann das Kind einen neuen Titel über den neuen Betrag verlangen.
Allerdings nicht rückwirkend.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 20:25
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi nochmal

Ich habe nach einschlägiger Forumsempfehlung 291 € tituliert, pro Kind, nicht dynamisch und begrenzt bis zum jeweils 18. Lebensjahr.

Rückwirkend heißt in meinem Fall ab Februar 2012, denn da war die Prüfung durch das JA.

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 20:43
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

So ich habe nochmal Nachgesehen

Der Titel ist als Festbetrag eingerichtet.

Das Jugendamt schreibt mir jetzt das Kind hat einen Anspruch auf Titulierung der korrekten Unterhalts und ich hätte dieses zu veranlassen.

Muß da echt ein neuer Titel her.

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 22:47
(@Inselreif)

Ja. Aber es fordert niemand einen dynamischen Titel, oder? Das solltest Du nutzen und ohne zu murren den titulierten Zahlbetrag statisch anpassen. Die nächste Anpassung der DT ist nicht weit...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 22:49
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Doch Insel, er soll natürlich dynamisch und in der geforderten Höhe und nicht befristet sein.

Aber mal noch eine andere Frage, nachdem ich meine Unterlagen eingereicht hatte bekam ich dann nach einem Monat das Rückschreiben.

Indem stand: Herr Muffi ich habe gerechnet und bin nach Bereinigung von Kranken und Pflegeversicherung und Altersvorsorge auf 1662 € gekommen.

Hängt bei eich denn auch keine Berechnung mit dran, ich meine ich möchte doch Nachrechnen können was die JAs ausgerechnet haben oder geht mich das garnix an?

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2012 21:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du bist nur verpflichtet, Auskunft zu geben.

Das JA sollte dir dann einen "Vorschlag" machen, welchen Titel du nach deren Auffassung erstellen solltest.
Du entscheidest dann, was für einen Titel du erstellst und das JA kann dann entscheiden, ob es damit zufrieden ist oder dich verklagen möchte und wenn sie sich für die Klage entschieden haben entscheidet ein Richter, wessen Standpunkt er sich anschließt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 21:21
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Das heißt also wenn die gute JA Tante eine Matheschwäche hat hat sie in den letzten Jahren bei allen Unterhaltszahlern falsch gerechnet und keiner kann was dagegen machen ?

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2012 21:43




Seite 1 / 2