Hallo, Frohes Neues Jahr an Alle.
Bin ganz neu hier und hab da mal ne Frage, mal sehen ob`s hinhaut...
Zu meiner Situation:
Bin seit 14 Monaten getrennt lebend u. warte auf meinen Scheidungstermin.
Zahle meiner Frau u. unseren beiden Kindern ( 10+12 J.) 250€ TU, 500€ KU
und 115€ KV, + 50€ Kredit (für ihre EBK), die 308€ KG kriegte sie auch und
ganz nebenbei macht sie noch auf 400€ einen Teilzeitjob (ohne es zu melden)
Hilft ja nix :exclam:
Hoffe bis spätestens zum Sommer geschieden zu sein :redhead:
Obwohl ich ein 50-65 Std-Woche und gelegentlich Schicht- u. Wochenend-
dienst habe, verbleibt mir trotz eigentlich gutem Verdienst nur noch der Mindest-
unterhalt von 840€ 😡
Damit komme ich aber hinten und vorne nicht hin, u.a. wegen meiner Kosten.
Warmmiete, Versicherungen, Auto, Sprit, Werbungskosten usw.
Habe auch keine neue Partnerin oder dergleichen, daß man sich gegenseitig
unterstützen könnte, oder so.
Nun, habe ich mich während der Trennung bei meinem Arbeitgeber um eine
Stelle im Ausland ( PL ) beworben. Ich müsste dann auch dorthin umziehen,
zeitlich befristet (3 Jahre) und ich würde etwa 40% !!! mehr im Monat verdienen.
Nach einem Auswahlverfahren habe ich die Stelle tatsächlich bekommen und muß
mich jetzt entscheiden. Ob ich´s mache oder nicht.
Meine Frage lautet; Nimmt meine Frau, unterhaltstechnisch dann an meiner neuen
Einkommenssituation teil, oder die Kinder ?
Wahrscheinlich wird bei Gericht ja während der Scheidung der Unterhaltskram neu
festgelegt, daß wäre aber vor meiner neuen berufl. Situation. Meine Gute wird gleich
zum Anwalt rennen, wegen mehr Unterhalt, da bin ich mir ziemlich sicher.
Möchte nicht falsch verstanden werden, für die Kinder zahle ich gerne! 🙂
Mit dem Umgang gab es auch nie große Probleme.
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tip geben oder ist in ähnlicher
Situation wie auch immer... oder kennt ein Urteil dazu...
Wäre schön was zu hören, muss mich bald entscheiden...
Gruß
Hallo ele34,
Das hört sich nach frei verhandelt an. Ist ja auch soweit ok.
verbleibt mir trotz eigentlich gutem Verdienst nur noch der Mindestunterhalt von 840€
840 € SB + 250 € TU + 500 € KU + 115 € KV + 50 € Kredit = 1.755 € netto ?
Damit komme ich aber hinten und vorne nicht hin, u.a. wegen meiner Kosten.
Warmmiete, Versicherungen, Auto, Sprit, Werbungskosten usw.
Wie ist denn die Unterhaltsberechnung entstanden? Sind hierin deine berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt worden und ggf. in welcher Höhe?
Meine Frage lautet; Nimmt meine Frau, unterhaltstechnisch dann an meiner neuen
Einkommenssituation teil, oder die Kinder ?
Höchstwarscheinlich. Der Grund für die Zusage sind während der Ehezeit angelegt und daher partizipiert sie daran.
Wahrscheinlich wird bei Gericht ja während der Scheidung der Unterhaltskram neu
festgelegt
Nur, wenn eine der Parteien dies meint machen zu müssen. Wenn du gaaaaaaaanz viel Glück hast, macht sie keinen EU geltend. Dann bist du aus der Nummer raus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thougt, Danke für Deine Antwort, kenn mich fürchterlich schlecht aus, :exclam:
Das hört sich nach frei verhandelt an. Ist ja auch soweit ok.
Die Unterhaltsbeträge sind unter den Anwälten ausgehandelt worden. Ein Gericht war
da bislang noch nicht im Spiel. Die 500,-€ sind eigentlich 498,-€ gem. DT unter Berücksichtigung daß Sie das Kindergeld bekommt, oder so ähnlich, hab um 2€
aufgerundet. 😉
Für die 498,-€ KU habe ich nach Anraten meines Anwaltes einen Titel beim
JA eintragen lassen. Ich überweis halt 500,-.
verbleibt mir trotz eigentlich gutem Verdienst nur noch der Mindestunterhalt von 840€
840 € SB + 250 € TU + 500 € KU + 115 € KV + 50 € Kredit = 1.755 € netto ?
Habe zur Zeit etwa 1.950,-€ netto. Bei der Berechnung des Unterhaltes durch die
Anwälte, wurde u.a. berücksichtigt, daß ich noch in eine Unfallversicherung zur Absicherung,
sowie einen Kinderrentenfond für beide Kinder (zusammen 52,-€) einzahle.
Damit komme ich aber hinten und vorne nicht hin, u.a. wegen meiner Kosten.
Warmmiete, Versicherungen, Auto, Sprit, Werbungskosten usw.
Wie ist denn die Unterhaltsberechnung entstanden? Sind hierin deine berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt worden und ggf. in welcher Höhe?
Es wurden Werbungskosten berücksichtigt, in welcher Höhe kann ich leider nicht sagen,
habe die Unterlagen nicht da, befinde mich gerade für mehrere Wochen beruflich
im Ausland. In Deutschland habe ich jedoch lediglich 18km einfach bis zu meinem
Arbeitsplatz.
Meine Frage lautet; Nimmt meine Frau, unterhaltstechnisch dann an meiner neuen
Einkommenssituation teil, oder die Kinder ?
Höchstwarscheinlich. Der Grund für die Zusage sind während der Ehezeit angelegt und daher partizipiert sie daran.
Während der Ehezeit angelegt ????! Partipizieren??? :question:
Das verstehe ich nicht so ganz, lebe seit 14 Monaten getrennt und habe mich erst
während dieser Trennungszeit für das Ausland beworben, eben weil ich nicht zurecht-
komme. Während meiner Ehezeit war ich nie auf Dauer im Ausland. Und bis ich den
neuen Arbeitsplatz antrete bin ich ganz sicher geschieden.
Ich müsste ja verrückt sein, mich für einen besseren Arbeitsplatz zu bewerben, einen
Umzug in Kauf zu nehmen, mich weiter von meinen Kindern zu entfernen, damit
sie noch mehr Unterhalt bekommt, und ich weiterhin bei 840€ bleibe? 😡
Oder gibt es einen höheren Mindestbehalt, wenn man im Ausland berufstätig
und wohnhaft ist? Da kommen ja ganz andere Kosten auf mich zu, gerade
deswegen bekomme ich ja da wesentlich mehr Kohle? (Verwendungszuschlag)
Wahrscheinlich wird bei Gericht ja während der Scheidung der Unterhaltskram neu
festgelegt
Nur, wenn eine der Parteien dies meint machen zu müssen. Wenn du gaaaaaaaanz viel Glück hast, macht sie keinen EU geltend. Dann bist du aus der Nummer raus.
Aha, dass ist ja interessant. Bin bisher davon ausgegangen, und so wurde es mir auch
von anderen Betroffenen erzählt, daß mit der Scheidungsverhandlung auch
automatisch vom Familiengericht der Unterhalt neu festgelegt wird.
Hatte z.B. gehofft, daß ihr aufgrund des Alters unserer Kinder (10 u. 12 J.) mindestens eine
Teilzeitbeschäftigung zugemutet wird? (Sie arbeitet ja schon auf 400€ gibt es aber
nicht an)
Ich glaube auch zu wissen, daß sie sich nach der Scheidung selber krankenversichern muß?
Oder muss ich die weiter bezahlen?
Oh weia, da hab ich mir ja vielleicht selbst was eingebrockt.
Vielen Dank, Der Satz mit gaaaanz viel Glück, hat mir gut getan, wer
weiß vielleicht wirds ja nicht so schlimm...
Gruß ele34 🙂
DeepThought
Hallo Ele,
es stimmt, die Frau muß sich nach der Scheidung einen Halbtagsjob suchen.
So wird sie dann auch selbst krankenversichert sein.
Wäre für Dich positiv, da Du dann die Krankenkasse der Ex-Frau nicht mehr bezahlen mußt.
Ich wundere mich doch schon, daß Du von dem 400 Ero-Job weißt, das aber nicht dem Anwalt sagst.
Wenn Du weißt wo sie arbeitet, wird das der Arbeitgeber sicherlich auch gemeldet haben, da auch 400 Euro-Jobs für den Arbeitgeber zu melden sind und er Beiträge in Versicherungen leisten muß.
Es ist übrigens wirklich so, wie Deep schreibt, ab Stichtag der Scheidung mußt Du für die Frau auch keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen.
Also schön abwarten, bis sie den nachehelichen Unterhalt fordert.
Ich denke, daß es dann nicht mehr so ruhig abgehen wird, da sie evtl keinen Halbtagsjob annehmen möchte und sie dann vom Gericht ein fiktives Einkommen angerechnet bekommt.
Was mich wundert...Deep hat das ja auch schon angesprochen, daß Du schreibst, Du lebst am Selbstbehalt von 840 Euro.
Wo bitte ist dann 1/7 Erwerbstätigenanreiz?
Das mußt Du doch alles mehr als die 840 Euro haben, sowie mindestens 5% berufsbedingte Aufwendungen etc.
Gruß
MElly
Hallo Ele,
es stimmt, die Frau muß sich nach der Scheidung einen Halbtagsjob suchen.
So wird sie dann auch selbst krankenversichert sein.
Wäre für Dich positiv, da Du dann die Krankenkasse der Ex-Frau nicht mehr bezahlen mußt.
Ich wundere mich doch schon, daß Du von dem 400 Ero-Job weißt, das aber nicht dem Anwalt sagst.
Wenn Du weißt wo sie arbeitet, wird das der Arbeitgeber sicherlich auch gemeldet haben, da auch 400 Euro-Jobs für den Arbeitgeber zu melden sind und er Beiträge in Versicherungen leisten muß.Es ist übrigens wirklich so, wie Deep schreibt, ab Stichtag der Scheidung mußt Du für die Frau auch keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen.
Also schön abwarten, bis sie den nachehelichen Unterhalt fordert.
Ich denke, daß es dann nicht mehr so ruhig abgehen wird, da sie evtl keinen Halbtagsjob annehmen möchte und sie dann vom Gericht ein fiktives Einkommen angerechnet bekommt.Was mich wundert...Deep hat das ja auch schon angesprochen, daß Du schreibst, Du lebst am Selbstbehalt von 840 Euro.
Wo bitte ist dann 1/7 Erwerbstätigenanreiz?
Das mußt Du doch alles mehr als die 840 Euro haben, sowie mindestens 5% berufsbedingte Aufwendungen etc.Gruß
MElly
Hallo Melly,
Danke, auch Deine Antwort baut Einen direkt auf. vielleicht mach ich mich einfach
selber nen bischen verrückt
🙂
Von Erwerbstätigenanreiz hab ich noch nie was gehört? Die Anwälte haben die
Unterhalte in mehreren "Liebesbriefen" ( so sind se wohl...) untereinander geklärt.
Aber so wie es sich bisher darstellt, bin ich wohl bisher ganz gut damit gefahren.
Wer weiß wie lang dass, so bleibt...
`;)
Warum ich meinem Anwalt nicht mitteile, daß sie einem 400€-Job nachgeht?
Das ist jetzt ein bischen kompliziert fürchte ich...sorry
Das iss so gewesen, ursprünglich waren sie und die Kinder in einer KV versichert,
die im Monat 210€ gekostet hat. ( Privatrestkostenversicherung ÖD), dann begann
sie eine Vollzeitbeschäftigung u. mußte sich in ein gesetzl. KV anmelden, welches sie
auch veranlasste. Nach drei Wochen kündigte sie jedoch ( lt. ihrer Aussage!), daß
Arbeitsverhältnis wieder, und ich mußte wieder die KV-Beträge übernehmen, da sie
u. die Kinder sonst nicht krankenversichert gewesen wären. Diese neue KV lautet
auf Ihren Namen, kostet jedoch nur 115€ im Monat. Damals bei der Unterhaltsberechnung
wurde noch von dem höheren Betrag. also 210€ ausgegangen. Also hab ich mehr.
:redhead:
Als ich sie auf ihren 400€ Job ansprach, teilte sie mir mit, daß sie ohnehin nicht, daß
von mir bekäme was ihr zusteht, und dass dieser Betrag (also 400€) entweder gar nicht
oder nur zur Hälfte angerechnet werden würde. Ich könnte froh sein, daß sie den Unterhalt
nicht neu von ihrem Anwalt berechnen läßt.
Hab mir das überlegt, mit meinem Anwalt drüber gesprochen und die Finger von
gelassen. Gehe davon aus, daß sie den job spätestes wenn sie nachehelichen
Unterhalt einfordert, angeben muss, oder?
Auf der anderen Seite könnte ich mir sehr gut vorstellen, wenn ich nach der Scheidung
die KV (115€) gar nicht mehr bezahlen muss, und somit wieder mehr verdiene, wird im Gegenzug der EU, den sie garantiert einfordern wird höher ausfallen, oder?
Von dem Job, weiß ich übrigens über unsere Kinder, beweisen kann ich nix.
Ihr Freund, der natürlich nicht bei ihr wohnt, passt dann auch immer auf die Kinder auf,
z.B. wenn sie Nachtschicht hat. Ja, das ist die Geschichte.
Wahscheinlich habt ihr beide recht, und ich halte mal besser die Füsse still.
Was mich nur wurmt, ist dass ich nicht weiß inwiefern, sie an meinem neuen
Arbeitsplatz im Ausland partipiziert (was immer das auch bedeutet?), für den
ich mich nach der der Trennung beworben und erst nach der Scheidung antreten werde.
Hab das nur gemacht um besser dazustehn, wenn ich ehrlich bin. Will auch mal
wieder was Neues aufbaun, habe den klassischen Fehler gemacht, ihr den ganzen
Hausrat, Möbel usw. zu überlassen, kennt ihr wahrscheinlich...
Endet denn die eheliche Zugewinngemeinschaft nicht mit der Trennung? Oder erst
mit der Scheidung?
Nimmt sie nach der Scheidung auch auch automatisch daran teil, wenn ich rein
theoretisch befördert werden sollte, und mehr verdiene ?
Gibt es andere Berechnungsgrenzen für Berufstätige, die im Europ. Ausland tätig
sind u. dort auch ihren Wohnsitz haben?
Na ja, will mal nicht weiter nerven, bin ein komplizierter Fall. 😉
Vielen Dank, nochmal Euch beiden, bin froh daß ich hier her gefunden habe... 🙂
Ele
Hallo ele34,
in den Aufsätzen stehen zwei Urteil bzgl. Karrieresprung (>hier< und >hier<).
Der Tenor jeweils ist geeignet, zu deiner Beruhigung beizutragen. Hingegen ist gerade im ersteren die Formulierung "in der Regel" sehr wohl zu beachten. Sollte es zum Prozess kommen, auf jeden Fall im Unterliegensfalle vors OLG gehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Deep Thougt,
Die Urteile waren interessant, vieleicht komm ich doch
noch aus meinen Apfelsinenkisten ( okay... leicht übertrieben) raus.
Werd dahingehn und versuchen das Beste draus zu machen.
Ist wahrscheinlich auch besser für meine Kids, die haben schon
von sich aus gesagt, ich soll mir doch einen Nebenjob suchen, wenn
sie am WE bei mir waren. Dann würds mir auch besser gehn, nach
dem Motto, so wie die KM. Die eigenen kids, toll. Hilft ja nix.
:hallucine:
Gruß Ele