Habe heute vom JA ein Schreiben zwecks Beistandsschaft für meinen Sohn bekommen.
Besteht jetzt noch die Möglichkeit mir einen Unterhaltstitel vom Notar zu holen,
da ich die befürchtung habe, daß meine Ex und ihr neuer Freund (Mitbarbeiter beim JA!!!!) mir mal wieder eine "reinwürgen" wollen?
Ich zahle seit meiner Scheidung regelmäßig Unterhalt für meinen Sohn,
dieser ist damals von meiner Anwältin berechnet worden und sogar bei Gericht schriftlich festgesetzt worden im Urteil.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Moin kamikaze,
das Jugendamt (und auch die Beistandschaft) kann nicht einfach andere/höhere Unterhaltsbeträge beschliessen; das kann nur ein Gericht. Und ein entsprechendes Urteil liegt ja offensichtlich vor. Auch ein notarieller Titel würde daran nichts ändern (es sei denn, er wäre freiwillig höher).
Vielleicht teilst Du uns einfach mal mit, was Du netto verdienst, wie alt Dein Sohn ist, was im Urteil steht und was Du an Unterhalt bezahlst; dann kann man zumindest sehen, ob eine UH-Klage Deiner Ex bzw. der Beistandschaft erfolgversprechend wäre.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mein Netto Verdienst beträgt im Durchschnitt 3000 Euro
Mein Sohn ist 13 Jahre und sie bekommt monatlich 309,00 von mir.
Im Urteil Beschluss vom Gericht steht
Die Parteien schließen sodann folgened Vereinbarung
Der Antragsgegner zahlt an den jeweiligen Gesetzlichen Vertreter, ab 1.1.2011 einen Monatlich im Voraus fälligen
Kindesunterhalt in Höhe von 110 % des mindestunterhalts abzüglich des hälftigen Kindergeldes, also derzeit Monatlich 309 Euro.
Die Unterhaltsberechnung wurde damals noch mit Lohnsteuerklasse I berechnet, muß dazu sagen, daß ich seit einem Jahr die Klasse III habe.
Servus Kamikazeshadow,
steht sonst noch was wegen dynamischer Anpassung und Befristung in dem Beschluss?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Nein da steht nix mehr drin.
Wie schnell geht es einen Unterhaltstitel vom Notar zu bekommen und was braucht der dazu ?.
Kann ich dem JA schreiben das ich mir einen Titel vom Notar machen lasse ?.
Servus!
M.E. benötigst Du keinen Notar, da der KU mit dem gerichtlichen Beschluss tituliert und bis auf Weiteres alleine bindend ist.
Solange keine Abänderung erzwungen wird, wären zusätzliche Zahlungen Deinerseits freiwillig, Du kannst also das Ganze einrichten, wie es Dir gefällt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Kamikazeshadow,
in Bestätigung zu Marco:
Du brauchst keinen Titel, da Du eine gerichtliche Vereinbarung hast ...
Nichts desto trotz kann Dir aufgrund Deiner Einkommensveränderung (auch wenn sie heiratsbedingt ist) eine Erhöhung der KU-Zahlungen blühen.
Hat man Dir lediglich die Beistandschaft mitgeteilt oder direkt eine Einkommensauskunft verlangt ?
Sind weitere Unterhaltspflichten auf Deiner Seite hinzugekommen (z.B. weiteres Kind, Frau ist arbeitslos) ?
Besten Gruß
United
Ich bin Verheiratet und meine Frau ist Hausfrau und hat 2 Kinder aus ihrer ersten Ehe.
Im Brief vom JA steht.
Sie erhalten nach Berechnung Ihrer Unterhaltsverpflichtung eine Mitteilung über die Höhe des zu leistenden Unterhalts und werden anschließend gebeten,
die Unterhaltsverpflichtung zu beurkunden. Sofern Sie diese Beurkundung ablehnen, werden wir beim Amtsgericht ein Verfahren auf Verpflichtung zum Unterhalt einreichen.
Anlagen
1 Ermittlungsbogen
1 Formblatt Verdienstbescheinigung
Servus!
Dann schickst dem JA eine Kopie des Beschlusses mit dem netten Hinweis, dass der zu leistende und bereits geleistete KU bereits seit tt.mm.jjjj tituliert ist.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin kamikaze,
bei einem Netto von 3.000 EUR beträgt der Zahlbetrag für einen 13-Jährigen laut DDT 420 EUR (ggf. auch eine Stufe höher, also 454, weil Du nur einem Kind zum UH verpflichtet bist). Wenn Deine Ex also zum JA marschiert ist und wegen Deiner Heirat (und damit "günstigerer Steuerklasse) vorzeitig eine Neuberechnung verlangt hat, würde sie bei einer entsprechenden Klage vermutlich auch Erfolg haben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin nochmal,
in Ergänzung zu Martin:
Der Antragsgegner zahlt an den jeweiligen Gesetzlichen Vertreter, ab 1.1.2011 einen Monatlich im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von 110 % des mindestunterhalts abzüglich des hälftigen Kindergeldes, also derzeit Monatlich 309 Euro.
... schon auf Basis dieses Beschlusses bist Du aufgrund des Altersgruppenwechsels seit dem 12. Geburtstag zu 377 EUR KU verpflichtet, bereite Dich mental schon mal auf eine Nachforderung vor (bis zu einem Jahr rückwirkend würdest Du im Streitfalle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch verdonnert) ...
Ab nächstem Monat solltest Du diese 377 EUR meines Erachtens jedenfalls zahlen (nicht freiwillig, sondern weil Du es musst).
Um eine Auskunftserteilung wirst Du vermutlich auch nicht herumkommen, um Zeit zu gewinnen, kannst Du analog Marco´s Vorschlag vorgehen.
Den Ermittlungsbogen musst Du für eine Auskunft aber nicht zwingend verwenden.
In Verzug wurdest Du mit dem Schreiben gesetzt, d.h. höherer Unterhalt (als die 110%) drohen ab Zugang dessen (aber nicht für den Zeitraum davor).
Bevor Du irgendeine Neuberechnung akzeptierst, solltest Du diese in jedem Falle querchecken lassen (z.B. in diesem Forum) ...
Besten Gruß
United