Hi,
ich habe 1450 monatliche Nettoeinkommen und wohne in einer ETW. Für diese kann laut Mietspiegel 600 € Kaltmiete verlangt werden. Abziehen müsste man noch die 112 € Überhand vom Hausgeld sowie die 130 € Zinsen aus der Kreditilgung der Wohnung von 250 €. Ich muss Unterhalt für 2 Kinder bezahlen. Kann von mir verlagt werden die Wohnung unterzuvermieten?
Ich gehe 40 Stunden die Woche arbeiten und Pflege danach meine Mutter (Pflegegrad 2). Kann hier vor mir noch einen Nebenjob von 8 Stunden die Woche verlangt werden?
LG Darkus
Hallo Darkus,
Ich muss Unterhalt für 2 Kinder bezahlen. Kann von mir verlagt werden die Wohnung unterzuvermieten?
Deinen älteren Beiträgen entnehme ich: Die Wohnung hat 72 Quadratmeter. Ich denke, da kannst du so argumentieren, dass du diesen Platz auch tatsächlich brauchst, wenn die beiden Kinder zu den Umgangs-Wochenenden und in den Ferien bei dir sind - d.h. Untervermietung kommt da realistisch betrachtet nicht in Frage.
Im übrigen, sofern der Mietspiegel einigermaßen realistisch ist, dann wäre Untervermietung für die Unterhaltsberechnung auch ein Nullsummenspiel. Im Moment wird dir auf dein Netto ein fiktives Einkommen aus dem Wohnvorteil draufgeschlagen, d.h. 600 Euro abzüglich Kosten. Wenn du, sagen wir mal, ein Drittel der Wohnung untervermietest, dann hast du nur noch ein fiktives Einkommen von 400 Euro (das untervermietete Drittel der Wohnung steht dir ja nicht mehr zur Verfügung) sowie ein tatsächliches Einkommen aus der Untervermietung in Höhe von 200 Euro; von den 400 Euro Wohnvorteil ziehst du zwei Drittel der Kosten ab, und von den 200 Euro Mieteinnahmen ein Drittel der Kosten ==> der errechnete Unterhalt ist praktisch unverändert.
Untervermietung wäre also nur dann ein Thema, wenn du es selbst willst; nämlich um "fiktives Einkommen" in "tatsächliches Einkommen" zu tauschen - aber wenn du mit dem derzeit errechneten Unterhalt klar kommst, dann wirst du selbst mutmaßlich kein Interesse daran haben, dich mit einem Untermieter herumzuschlagen. So groß ist die Wohnung ja nun auch wieder nicht ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Von dir kann gar nichts verlangt werden, man kann dir höchstens fiktives Gehalt anrechnen. Meine Frage wäre jetzt, ob dir nicht etwas für die Pflege der Mutter zusteht.
Normalerweise kannst du die Tilgung als Altersvorsorge ansetzen (nichtumlagefähige Nebenkosten dürften großteils nicht abziehbar sein). Dein Problem ist, dass du ein Mangelfall bist.
AN welcher Stelle der Unterhaltsfestlegung bist du? Wurdest du von der Mutter aufgefordert, vom Jugendamt, Anwalt, Gericht?