Unterhaltsboykott
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsboykott

 
(@harrypotter)
Schon was gesagt Registriert

Frohe Ostern erstmal an alle 🙂

Ich hab da mal eine etwas komisch anmutende Frage : Wie sieht es denn aus wenn man den KU einfach so einstellt? Ich habe einen Titel auf den KU und habe ihn bisher auch immer bedient. Jetzt hat sich die KM aus dem Staub gemacht und sitzt in Italien. Ich habe weder eine Adresse von ihr noch geregelten Umgang mit meinem Sohn. Dies möchte ich per Gerichtsbeschluß festlegen lassen, doch hierfür brauche ich eine Adresse ( zwecks der Zustellung)

Jetzt kommt mein Gedanke ins Spiel: wenn ich den KU erstmal streiche, wird sich die KM bestimmt rühren und auf diversen Wegen versuchen an "ihr" Geld zu kommen.Welche Konsequenzen muss ich da befürchten? Eine Lohnpfändung wird vermutlich das nacheliegendste sein?! Dafür brauchst sie aber erstmal einen Anwalt.
Es ist ja nicht so dass ich nicht zahlen will, doch momentan sträubt sie sich heftig gegen die Herausgabe der Adresse und macht sich auch noch in SMSen über mich lustig und denkt, dass ich eh keinen Handlungsfreiraum habe.

Über kurze Erläuterungen diesbezüglich wäre ich sehr froh. Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der diese Situation bereits durch hat! Wie gesagt, dies wäre nur ein Versuch, um an ihre Adresse zu kommen. Danach würde ich wie gewohnt weiter bezahlen!!!

Mit frohen Ostergrüßen, HARRYPOTTER

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2008 15:18
(@PhoeniX)

Moin

Juristisch gesehen, eine schwierige Frag.

Wenn du den KU einstellst und das Geld vorsorglich auf ein Konto überweißt, welches du extra dafür einrichtest....

Du gehst mal einfach davon aus, das die KM durch den Verzug ins Ausland ein neues Konto dort einrichtet und dir dieses Zeitnah mitteilt. Gegebenfals könntest du es ihr noch via SMS mitteilen:

Liebes Exchen. Bitte teile mir deine neue Bankverbingung inklusive IBAN mit, damit ich dir den Unterhalt überweisen kann.

(Damit hättest du zumindest schon mal den Wohnort.)

Du könntest Zeitgleich noch eine Vermisstenanzeige aufgeben.

Ich schicke dir gleich noch eine >PM<

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 15:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Harrypotter.

Ich habe von dieser Thematik wenig Ahnung, aber dass es wesentlich einfacher ist, ausstehenden Unterhalt einzutreiben als geregelten Umgang durchzusetzen habe ich schon gelernt.

Ich fürchte, dass es deiner Ex auch von Italien aus, ohne grosse Mühe, möglich ist dein Gehalt pfänden zu lassen. Vor allem wenn sie weiß, wo du arbeitest.

Ob das dann deine Umgangssituation verbessert oder du auch nur ihre (momentane) Adresse bekommst halte ich für unwahrscheinlich. Vermutlich erfährst du nur die Addresse ihres Anwalts.

Die 130% aller Väter, die nach Aussage der Feministinnen den Unterhalt verweigern, haben vermutlich kein festes Einkommen mehr und leben entweder in Thailand oder unter einer Brücke.

Die Distanz nach Italien ist für Geldüberweisungen mittlerweile deutlich kürzer als für regelmässige Besuche.

Mitfühlende Grüsse

Beppo

Edit: Ich hoffe PhoeniX hat eine bessere Botschaft für dich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 15:46
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach,

bin mir nicht sicher ob`s beim KU genau so wie bei Miete etc. ist?
Habe damals meine Miete bei Gericht eingezahlt, mit einem gesonderten Konto war``s nicht getan!!

Gruß,
Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 17:35
(@ariba)
Registriert

Hallo,

nur mal so:
Ein sehr interessantes Thema:  KU-Boykott als letztes Mittel. Ich denke, dass das ein sehr spannender Thread werden könnte. Aufmerksam mit KU-Boykott bin ich übrigens einst in >>>Dieser Geschichte<<<    geworden.

Zumindest würde ich dies bei einem extrem hartnäckigen Umgangsboykott(evtl sogar wie hir bei Flucht ins Ausland) in Überlegung ziehen, obwohl die Folgen für den KV wohl nicht als rosig zu bezeichnen sein.

Ob ein KV damit überhaupt etwas erreichen kann? Ich bin gespannt, welche Posts dazu noch kommen werden.
Vielleicht ist es ja auch die ultimative(und letzte?) "Geheimwaffe" der KV - oder doch eher die eigene Selbstzerstörung  :question: :puzz:

Gruß

Ariba

*edit* Oder ist das Thema fürs "Öffentliche" to hot?

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 18:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es ist zu beaobachten, dass vornehmlich Unterhaltsverpflichtete sich absetzen. Wenn sie die Kinder eh nicht sehen (sollen), wozu dann hier noch arbeiten und die Familienrechtsmafia füttern?

Das ist in Berlin auch bemerkt worden und schwupps, kommt eine Regelung aus den angestaubten Regalen (>hier<).

Daher dürfte es recht simpel sein, die KU-Forderung per Zwangsvollstreckung beizutreiben. Ob du auf diesem Wege an die Anschrift kommst, ist fraglich.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 19:57
(@ariba)
Registriert

Hallo,

da Berlin ja anscheinend fast immer eine "Lösung" zu haben scheint,
eine bescheidende  Nachfrage an dieser Stelle:

Welche Regelungen lassen sich denn  die "Leute aus Berlin" einfallen, beispielsweise einem Kindesvater den begehrten Umgang mit seinem Kind im Ausland zu ermöglichen - auch für den Fall, dass die "liebe Mama" das nicht so gern hätte?

Gruß

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 20:36
(@PhoeniX)

Moin

Welche Regelungen lassen sich denn  die "Leute aus Berlin" einfallen, beispielsweise einem Kindesvater den begehrten Umgang mit seinem Kind im Ausland zu ermöglichen - auch für den Fall, dass die "liebe Mama" das nicht so gern hätte?

Das HKÜ und das ESÜ. Zu finden ist das >hier<. Aber Praxiserfahrungen kann ich hierzu nicht nennen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 21:36
(@harrypotter)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal an alle, die mir geantwortet haben!
Dass es mit der Pfändung sehr schnell gehen kann, hab ich mir bereits gedacht. Dies wäre ja auch von mir mit eingeplant gewesen, wenn ich diesen Weg weiterhin beschreiten wollte. Dass ich allerdings die Adresse NICHT unbedingt herausbekommen, ist jetzt ein Punkt, an dem ich zum überlegen angeregt werde!!!! Denn diese Adresse bräuchte ich ja nur um einen evtl.Gerichtsbeschluß zustellen zu lassen.Allerdings wird die Pfändung vor dem Beschluß kommen und somit hätte ich eh die "Arschkarte" (wieder einmal).

Ich werde mich mal mit Berlin in Verbindung setzen und sehen was über das Haager Abkomme zu mache ist! Es kann doch echt nicht angehen, dass irgendwelche "Erziehungsunfähigen" und selbst "Lebensberechtigungslose" Frauen sich Mütter schimpfen und diese dann auch noch das ASR haben!!!!
Meinen KU werde ich wohl jetzt weiterhin in gewohnter Weise zahlen, denn wie es aussieht, komme ich da von der Höhe her gesehen, noch gut weg. Denn wenn eine Neuberechnung anstehen würde, wäre dies ( zumindest finanziell) nicht so der Burner  😉

Vielen lieben Dank nochmal, vor allem auch an Phönix, der mir die PM geschickt hat!!
Bis die Tage.....................

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2008 12:43