Unterhaltsberechung...
 
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Unterhaltsberechung hier speziell Wohnvorteil

 
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

habe mal wieder Post vom Gericht bekommen. Ladung zur Unterhaltsverhandlung. Selbe Richterin die mich auch schon beim Umgang im Urlaub vera.... hat.
Wenns läuft dann läufts.

Die Unterhaltsberechung der Gegenseite wirft doch Fragen auf. Ich brauche hier eure Hilfe.

KM wohnt mit Kind im gemeinsamen Haus. Ich bin schon ausgezogen. Haus würde auf dem Markt ca. 2500 EUR Miete bringen.
KM noch in Elternzeit und Arbeitet nix.

Jetzt die Rechnung:

Bereinigtes Einkommen        XXXEur
- Kindesunterhalt                xxx EUR
- 10% Erwerbstätigenbonus  xxx EUR

+ Wohnvorteil der KM        1200 EUR

Davon 50%                        xxx EUR

- Wohnvorteil der KM        1200 EUR

= Anspruch der KM            xxxx EUR

Das mit dem Erwerbstätigenbonus (wo soll da ein Bonus für mich sein) und das mit dem Wohnvorteil blicke ich nicht. Klar ich weiß, dass nicht die Miete die das Haus bringt angerechnet wird, sondern die Miete einer zurechenbaren Mietwohnung. Aber das mit dem dazurechnen und Abziehen verstehe ich nicht.

Wer kann helfen.

Grüße

Blaubein

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2012 21:32
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Ops, vergessen.

Zu bemerken sei noch, dass uns das Haus beiden gehört und dass es schuldenfrei ist. Wir befinden uns im Trennungsjahr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2012 23:31
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

X+1=3
X=2

X-5+3=4+4
X=10

Das ist ganz einfach, oder?

Aber:

Bereinigtes Einkommen        XXXEur

-

Kindesunterhalt                 xxx EUR

+

Wohnvorteil der KM         1200 EUR

geteilt durch zwei

Davon 50%                         xxx EUR

-

Wohnvorteil der KM         1200 EUR

Damit bin ich überfordert.  :erstaunt078:
Man mag sich ja viele Zahlen denken können, nur das kann ja jeder.

Wer kann helfen.

Wie soll man denn mit nur einer gegebenen Zahl Tausend X'en ausrechnen?

Gib mal mehr Futter.
(ich denke andere denken auch so, hoffe ich jedenfalls)

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2012 00:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Blaubein,

okay, ich versuche mal, diese Berechnung zu verstehen. Damit ich mich leichter zurechtfinde, arbeite ich aber lieber mit irgendwelchen Fantasiezahlen statt mit deinen diversen XXX-Angaben.

Der erste Teil der Berechnung dürfte klar sein, und für mein Fantasie-Beispiel nehme ich an, bereinigtes Netto minus KU minus Erwerbsbonus liefert als Zwischensumme 3.000 Euro. Offenbar setzt die Richterin den Wohnwert nicht mit 2.500 Euro an, sondern nur mit 1.200 Euro, also nicht einmal der Hälfte des Marktwertes (wie fair oder unfair das ist, möchte ich an dieser Stelle lieber nicht diskutieren - du solltest nur sehr darauf achten, dass nach dem Ende des Trennungsjahres neu gerechnet wird, falls die Hütte bis dahin nicht ohnehin schon verkauft ist).

Die Rechnung der Richterin wäre dann offenbar wie folgt: Auf die zu verteilenden 3.000 Euro schlägt sie die 1.200 Euro Wohnvorteil drauf, sozusagen als fiktives Einkommen (gerade so, als stünden zunächst 4.200 Euro zur Verfügung, von denen aber 1.200 Euro für eine Mietwohnung zu bezahlen wären). Die Hälfte dieser 4.200 Euro, also 2.100 Euro, sind der Anspruch deiner Ex. Da sie aber, im Gegensatz zu dir, auf die Naturalleistung "kostenfreies Wohnen" im Wert von 1.200 Euro zurückgreifen kann, werden ihr genau diese 1.200 Euro von ihrem Anspruch wieder abgezogen -  denn was sie schon als Naturalleistung bekommen hat, braucht sie schließlich nicht noch ein zweites Mal in bar zu erhalten!

Somit beträgt ihr verbleibenden Anspruch noch 2.100 Euro minus 1.200 Euro gleich 900 Euro; d.h. sie hat Naturalleistungen im Wert von 1.200 Euro plus Barleistungen in Höhe von 900 Euro zur Verfügung, in Summe 2.100 Euro. Kontrollrechnung: Dein eigener Anteil errechnet sich aus den real vorhandenen 3.000 Euro abzüglich der 900 Euro, die du an die Ex abgeben musst, also ebenfalls 2.100 Euro. Erwerbsbonus wurde ja bereits vorher berücksichtigt; wenn ich nicht etwas ganz Elementares übersehen habe, dann müsste das eigentlich passen.

Gedanklich kannst du dir das gerne auch so vorstellen: Die Richterin urteilt, dass der Anspruch der Ex die Hälfte der real verfügbaren 3.000 Euro beträgt, also 1.500 Euro; gleichzeitig urteilt sie aber auch, dass ihr zwei das Haus mittels Natodraht in zwei gleich große Hälften unterteilt, und dass du in der östlichen Hälfte wohnen darfst, sie hingegen in der westlichen Hälfte. Anschließend stellt ihr fest, dass die Idee mit dem Natodraht vielleicht doch nicht ganz so doll ist, und daher vermietest du ihr deine östliche Hälfte für die Hälfte des Gesamt-Wohnwertes, d.h. für 600 Euro - und diese Miete wird gleich mit der Unterhaltszahlung verrechnet! Damit hat sie zwar wieder das ganze Haus, aber die Unterhaltszahlung reduziert sich gleichzeitig von 1.500 Euro auf 900 Euro - und diese Zahl sollte dir aus der obigen Berechnung noch bekannt vorkommen ...

Jetzt verständlicher?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. pardon für eventuelle Verwirrungen - dies ist der zweite Versuch, diesmal mit einem (hoffentlich!) korrekten Beispiel 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2012 00:46
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Wedi,
hallo Malachit,

danke für Eure Antworten, aber so richtig schlauer bin ich jetzt leider immer noch nicht.

Habe gelesen im Trennungsjahr ist der Wohnwert nicht der Wert den das Haus bei einer Vermietung bringt, sondern der Wert den KM zahlen müsste wenn Sie sich eine Wohnung mieten würde. Der Wohnwert mit hier mit 1200 EUR ist meines erachtens also eher zu hoch, aber lassen wir es mal dabei.

Warum wird aber der Wohnvorteil zum verfügbaren Einkommen dazugezählt? Wird dort argumentiert wenn das Haus weder von mir noch von Frau bewohnt wird würde man ja mehr Miete erhalten????
(wenn dem so ist, dann könnte man auch argumentieren ich könne ja mein Auto nicht benutzen, sondern vermieten und dadurch mehr einkommen haben)

Das muss doch bei mir eigentlich eine ganz einfache Rechnung sein. Frau keine Arbeit als kein Einkommen, sowie keine Schulden auf dem Haus.

Wie wird so etwas normalerweise gerechnet????????  :question:

Der Einfachheit nehmen wir mal die Werte von Malachit, also Bereinigtes Einkommen = 3000 EUR und Kinderunterhalt 300 EUR

Danke für eure Hilfe.

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2012 10:27
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Blaubein,

Wie wird so etwas normalerweise gerechnet????????

Die Rechnung von Malachit und der Richterin ist "normal" ...

... und viel anschaulicher als Malachit es getan hat, kann man es auch nicht darstellen.

Nochmal ein bißchen anders gerechnet, das Ergebnis ist aber dasselbe:
Dein EK = 3.000 (schon bereinigt um KU und Erwerbstätigenbonus)
EK Ex = 1.200 (Wohnvorteil)
D.h. Du hast 1.800 EUR mehr, davon gibst Du die Hälfte ab = 900 EUR

Wird dort argumentiert wenn das Haus weder von mir noch von Frau bewohnt wird würde man ja mehr Miete erhalten?

Die Argumentation ist, dass man im Normalfall zur Miete wohnt und wenn - wie hier - keine Miete anfällt, die Mietersparnis irgendwie berücksichtigt werden muss.

Der Wohnwert mit hier mit 1200 EUR ist meines erachtens also eher zu hoch, aber lassen wir es mal dabei.

Dann kommt es demjenigen zugute, der nicht drin wohnt. Bei geringerem Wohnwert würde der Barunterhaltsanspruch steigen.

Wenn dem so ist, dann könnte man auch argumentieren ich könne ja mein Auto nicht benutzen, sondern vermieten und dadurch mehr einkommen haben

Mit jedem Tag, den ein Auto steht, und jedem km, den ein Auto fährt, verliert es an Wert (das gilt für Häuser nicht unbedingt) ...
... einen Netto-Mietvorteil zu ermitteln dürfte ziemlich schwierig sein.
Deshalb wird das Auto in der Unterhaltsberechnung in der Regel pauschal bei berufsbedingten Aufwänden berücksichtigt (unabhängig von PS und bezahlt oder kreditfinanziert).
Habe noch nicht gehört, dass beispielsweise für ein Zweit-Auto ein fiktives Mieteinkommen angenommen wird.
So aber seitens Fa. ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt würde, wäre auch das unterhaltsrechtlich gesondert zu betrachten.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2012 11:38
(@Inselreif)

... einen Netto-Mietvorteil zu ermitteln dürfte ziemlich schwierig sein.

schon weil man als normaler Mensch ein Auto nicht einfach mal so vermieten darf. Ein Haus bindet ein Vielfaches an Kapital und man kann relativ einfach Erträge daraus ziehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2012 17:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von mir auch noch ein Wort, warum die Wohnung eine Einkommenserhöhung darstellt:

Die Wohnung ist Kapital und Kapital liefert normalerweise Erträge.
Dies können Zinsen sein, Mieterträge oder eben Mietersparnisse.

In jedem Fall stellen diese Erträge Einkommen dar und werden auf euer Erwerbseinkommen aufaddiert.

Und zwar unabhängig davon ob du diese Erträge "Cash in de Täsch" kriegst oder eben nur als Ersparnis oder gar als fiktives Einkommen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2012 17:32
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

ok habe es kapiert  :exclam:

Sniff

Grüße

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2012 11:00
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Blaubein,

ok habe es kapiert

Wichtig ist aber: Die Regelung, dass der Wohnwert nicht der marktüblichen Miete entspricht, sondern nur dem angemessen Wohnwert, gilt an und für sich nur im Trennungsjahr - du musst allerdings selbst darauf achten, den derzeitigen Zustand zum Ende des Trennungsjahres zu ändern. Nicht, dass sich da so eine Art "Gewohnheitsrecht" einschleicht ...

Daher als Ergänzung: Du solltest m.E. ein vitales Eigeninteresse daran haben, dass diese Hütte zwar auf geordnetem Wege, aber dennoch möglichst zügig verkauft wird, denn sonst wird dir die Bude auf Dauer wie ein Mühlstein am Halse hängen. Bei einer KM, die kein eigenes Einkommen hat und somit b.a.w. von deinen Unterhaltszahlungen zu leben gedenkt, besteht schlicht und ergreifend keine realistische Chance, von ihr eine auch nur annähernd marktgerechte Miete für deine Hälfte zu erhalten bzw. mit dem Unterhalt zu verrechnen - denn eine marktkonforme "Miete für Blaubeins Haushälfte" wäre in diesem Fall schließlich irgendwo in der Gegend von 1.250 Euro anzusiedeln!

Mögliche Ausnahmen von dieser Regel:

  • Es gibt so viel sonstiges Vermögen, dass es im Rahmen des Zugewinnausgleichs auf eine Regelung hinauslaufen könnte im Sinne von "Madame bekommt das schuldenfreie Haus, Blaubein bekommt sonstige Vermögenswerte in entsprechendem Umfang, und was dann noch übrig bleibt, wird halbe-halbe geteilt". Dann könnte Madame natürlich selber entscheiden, ob und wie lange sie sich dann dieses Hauseigentum noch leisten kann; du hättest damit jedenfalls nichts mehr zu schaffen.
  • Du verdienst dermaßen schweinisch gut, dass du neben dem Kindesunterhalt sowieso auf Dauer einen Unterhalt an Madame selbst wirst zahlen müssen, der deutlich jenseits von zweitausend Euro liegt - in diesem Fall wäre natürlich denkbar, dass du dich mit ihr darauf einigst, die ersten 1.250 Euro dieser Unterhaltssumme nicht in in bar, sondern als Naturalunterhalt namens "kostenfreie Nutzung deiner Haushälfte" zu leisten.

In allen anderen Fällen denke ich: Die Hütte muss weg, denn dir nützt sie nichts mehr, und Madame kann sie sich aus eigener Kraft schlicht und ergreifend nicht leisten. Daher solltest du, wie schon gesagt, ein vitales Interesse daran haben, das Haus zu verkaufen. Das Dumme ist nur, dass Madame mutmaßlich ein exakt gegenteiliges Interesse hat ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2012 19:55




(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hi Malachit,

danke noch einmal für deine Tips. Eine Frage noch. Der "angemessene Wohnwert" nur im Trennungsjahr (d.h. exakt 1 Jahr nach Trennung) oder bis zur Scheidung? Ich gehe davon aus, dass ich allerspätestens genau 1 Jahr nach Trennung die Scheidung einreichen werde, aber ich muss damit rechnen, dass Exe die Scheidung mit allen Mitteln hinauszögern wird.

Grüße vom Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2012 10:02
(@Inselreif)

Hi,

abgestellt wird hier in der Regel auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Damit gilt die Ehe nämlich endgültig als gescheitert und die Verwertung der Immobilie wird zumutbar. Zuvor könnte es ja sein, dass man sich wieder verträgt und zusammen ins gemeinsame Haus zurückkehren möchte und dem im Haus verbliebenen Partner wird die grosse Wohnung quasi aufgedrängt. Details findest Du in den Leitlinien des OLG Deines Vertrauens oder unter BGH FamRZ 2008, 963, 965.

Es ist übrigens immer eine gute Idee, sich die Aussage der Ex bei Gericht protokollieren zu lassen, dass die Ehe schon viel früher unwiederbringlich gescheitert war. Dann kann man solche Sachen wie Wohnwert aber auch Gesamtschuldnerausgleich für die Hypothekendarlehen (wenn kein Unterhalt geschuldet ist) schon im Trennungsjahr deutlich schärfer angehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2012 11:37