Danke Dir Oldie,
weiterlesen hätte mich weiter gebracht 😉
Dann weiss ich jetzt, womit ich rechnen kann.
Danke Euch allen für die Antworten.
Noch was, klasse Forum hier, ich denke ich werde jetzt öfters hier sein :thumbup:
Gruß an alle
Michael
Hab da noch ne Frage, rein rechtlich gesehen.
Ab wann beginnt die Unterhaltspflicht?
Ab Geburt oder ab Vaterschaftsanerkennung?
Ich wollte direkt nach der Geburt mit in die Geburtsurkunde, Sie wollte das nicht.
Dann hätte ich schon Anfang September reagieren können und den Unterhalt nach der neuen Situation zahlen können.
Vaterschaftsanerkennung war aber erst am 10.09, so das ich Anfang September meiner Ex noch den normalen vollen Unterhalt gezahlt habe.
Rechtlich gesehen, war ich ja noch kein Vater.
Jetzt soll ich das Geld von meiner Ex zurückverlangen, und es Ihr geben.
Ich möchte mit meiner Ex keinen Streit, weil mit Ihr alles immer prima und ohne Streit geklappt hat.
Leider habe ich diesen Monat auch kein Geld mehr, hab zugesehen das ich nicht nochmals Vater werden kann 😉
Hat auch was gekostet, ist aber eine Investion in die Zukunft. Habe jetzt noch soviel, das ich gerade mit den Jungs durchkomme.
Werde zusehen, das ich Geld bekomme, weil ich keine Lust habe, mich zu streiten.
Aber rein rechtlich gesaehen, ab wann müsste ich zahlen?
Gruß
Michael
Hi Michael!
Hab da noch ne Frage, rein rechtlich gesehen.
Ab wann beginnt die Unterhaltspflicht?
Ab Geburt oder ab Vaterschaftsanerkennung?Aber rein rechtlich gesaehen, ab wann müsste ich zahlen?
Ähnliches Problem bei mir, neues Kind noch nicht geboren, aber Geburtstermin steht fest, Ende September...
Mein Anliegen war, schon im September für das Neuzugebärende den KU mit anzusetzen und damit auf Mangelfall zu gehen. Ist aber nicht, da der KU im Voraus geschuldet wird!
Somit ist klar, ab Geburt bei eindeutiger Vaterschafts-Sachlage und ab anerkannter Vaterschaft rückwirkend, wenn KM dich rechtzeitig in Verzug gesetzt hat, möglicherweise auch ohne Verzug, bin mir aber da nicht ganz sicher...
Vati_73
Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!
Ich habe ca. 1620 Euro netto, bereinigtes Nettoeinkommen, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind eingerechnet, Altersvorsorge läuft über den AG, alles per Lohnverzicht schon über viele Jahre.
Kind 1 = 14 Jahre, Kind 2 = 12 Jahre, Kind 3 = vier Wochen
KM bekommt bis Mitte Oktober Mutterschaftsgeld, dannach 12 Monate Erziehungsgeld (alleinerziehend bekommt 14 Monate abzgl. Mutterschatsgeld)
Hallo,
hab diesen Thread kurz überflogen, will folgendes beisteuern:
- Der KU für die eigenen Kinder wird auch dann ganz normal angerechnet, wenn sie bei ihm leben, und dann noch zzgl. einem Betreuungsbonus oder auch nicht, beides hab ich schon in OLG-Urteilen gelesen, ersteres allerdings nur bzgl. einer EU-Berechnung
- Es ist zwar so, dass nach geltendem Recht EU und KU noch gleichranging sind, allerdings ist das wohl nicht mehr Gerichtspraxis und dürfte sich eigentlich mit dem Auseinanderdriften der Selbstbehalte ab 1.7.2007 erledigt haben, weil damit sind die bisherigen Mangelfallberechnungen schlicht nicht mehr möglich
- Die Mangelfallberechnung zwischen den 3 Kindern geht so, dass man jeweils die vollen 135%-Sätze (ohne KG-Abzug) als Einsatzbeträge nimmt: 2*389+287 = 1065, kann aus den 1629-900=720 Euro zu 68% bedient werden. Kommt für das Baby genau wieder auf den Betrag raus, der auch ohne Mangelfall, aber mit KG-Abzug fällig wäre (287*68% = 195 Euro) und nur für die grossen ergibt sich ein echter Abschlag: 389*68% = 264 Euro, also weniger als die 389-77 = 312 Euro.
Hallo papasorglos,
soweit verstehe ich Deine Rechnung, dir ist nur ein kleiner Fehler eingelaufen:
Unterhalt nach Stufe 6 DT = 273 anstatt 287 (ist Stufe 7).
Ansonsten hast Du genau so gerechnet wie ich, nur ein anderer weg 😉
Ich hatte den:
Kind1 (14 Jahre) Sollunterhalt (389) mal Verteilungsmasse (1051 (2*389+273)) geteilt durch Verteilungsmasse (716) = 265
Kind2 (12 Jahre) Sollunterhalt (389) mal Verteilungsmasse (1051 (2*389+273)) geteilt durch Verteilungsmasse (716) = 265
Kind3 (14 Jahre) Sollunterhalt (273) mal Verteilungsmasse (1051 (2*389+273)) geteilt durch Verteilungsmasse (716) = 186
Gesamt = 716
Gruß
Michael
