Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnungsfrage

 
(@funkemde)
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Hallo zusammen,

da bei mir aufgrund der Trennung von meiner Lebensgefährtin die Unterhaltsberechnung ansteht, würde mich einiges interessieren. Wirkt sich ein Kredit beispielsweise direkt auf die Berechung aus? Was wird außerdem alles mit eingerechnet?

Mein Einkommen beträgt ca. 1100€ netto, davon geht ca. 150€ monatliche Tilgung, ca. 300€ Mietkosten, ca. 70€ Versicherung weg. Bleiben in Summe ca. 580€ übrig. Davon müssten laut Berliner Tabelle für 2 Kinder 464€ Unterhalt gezahlt werden. Also bleiben am Ende ca. 116€ übrig. Bischen wenig zum leben?

Geht man vom Selbstbehalt von ca. 750€ aus, bleiben rund 230€ übrig.

Wie sieht es in der Realität aus. Von welchen Zahlen kann ich ausgehen? Danke für Eure Hilfe.

cIao
M'o


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2004 15:00
(@romyh)
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Hallo,

also, wart Ihr verheiratet? Wie alt sind die Kinder? In welchem Bundesland lebst Du? Ist der Kredit von Euch beiden aufgenommen worden während der Ehe/Beziehung?

Normalerweise ist es so: Kindesunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt.
Kredite, die eheprägend sind, gehen in die Berechnung mit ein. Den Kindesunterhalt findest Du, wie richtig gesagt, in der Düsseldorfer Tabelle bei Deiner entsprechenden Einkommensstufe.

Ich denke Deep wird Dir weiterhelfen können, aber er braucht genauere Angaben.

LG von Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2004 15:09
(@Melly)

Dazu sagen muß man auch, daß einem 860 Euro Selbstbehalt (west) bleiben muß.
Die Kredite werden beim Kindesunterhalt nicht berücksichtigt.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2004 15:17
(@funkemde)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten.

Nein, wir sind/waren nicht verheiratet. Die Kinder sind 6 Jahre alt. Ich komme aus Sachsen-Anhalt (zukünftig Sachsen).

Der Kredit ist von mir allein aufgenommen worden, aber ist in Anschaffungen in die Wohnung gelaufen. Dies ist teilweise auch belegbar.

Wie ist das zu verstehen ?

"Kredite, die eheprägend sind, gehen in die Berechnung mit ein."

cIao
M'o


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2004 18:10
(@romyh)
Registriert

Hallo,

Kredite, die während der Ehe aufgenommen wurden, gehen bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts mit ein.
Aber ich weiß gar nicht wie das ist, wenn ihr nicht verheiratet wart.

Im Osten liegt der Selbstbehalt, also das, was man Dir lassen MUSS, bei 775 Euro.

Also, bei 1100 Euro netto:
- 5 % berufsbedingte Aufwendungen: 55,00 Euro = 1045 Euro bereinigtes Nettoeinkommen
- 2x Kindesunterhalt laut Berliner Tabelle bei Deiner Einkommensstufe = 2x232 Euro = 464 Euro
======================================
1045 - 464 = 581 Euro Rest => Mangelfallberechnung

So, das ist der Punkt an dem ich nicht genau weiß, wie's funktioniert.
Ich versuch's mal: Von Deinem bereinigten Netto wird der Selbstbehalt abgezogen.
1045 - 775 = 270 Euro

Das ist die Verteilungsmasse, die dann auf beide Kinder aufgeteilt wird. Bedeutet also, Du zahlst pro Kind jeweils 135 Euro Kindesunterhalt.
Für Deine Ex bleibt dann nix mehr übrig.

Ich hoffe ich habe das richtig gemacht *vorsichtigguck*
habe mir alles von Deep & Co. abgeguckt...

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Vor allem weiß ich nicht, was mit den Krediten hier geschieht.
Ist eventuell ein Haus da?

Gruß Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2004 23:14
(@funkemde)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

genau das sind die Fragen, die mich auch beschäftigen. Alles in allem bleibt ja herzlich wenig übrig.

Im übrigen, ein Haus oder eine ETW sind nicht vorhanden. Ferner auch nichts von wirklich Wert.

Vielleicht hat ja noch jemand eine Antwort auf die Frage, wie der Kredit mit eingerechnet wird.

Danke für Eure Hilfe ...

M'o


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2004 18:34
(@romyh)
Registriert

Okay,

ich weiß es nicht 100% ob stimmt, was ich jetzt sage: Kredite, die während der Ehe aufgenommen wurden, können u.U. vom Netto abgezogen werden bevor der Unterhalt berechnet wird. Das würde dann also bedeuten, dass Du keinen Unterhalt zahlen müsstest. Aber ich glaube das hängt ein bissel vom Sachbearbeiter des jeweiligen JA bzw. des Familiengerichts ab.

Ich weiß es aber nicht genau.

Ich würde an Deiner Stelle mich ans zuständige JA wenden um dort eine Berechnung durchführen zu lassen. Falls Du nicht zahlungsfähig bist kann deine Ex Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen. Der ist eventuell später zurückzuzahlen, vielelicht aber auch nicht.

Geh' zum JA, die werden Dir mit Sicherheit helfen.

LG von Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2004 16:41
(@funkemde)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten.

Bei meinen Recherchen im Netz habe ich noch irgendwie etwas von 5% Abzug vom Netto für berufsbedingte Aufwendungen gelesen. Außerdem soll das Kindergeld mit in die Berechnung einbezogen werden. Kann das jemand bestätigen ... ?

cIao


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2004 18:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo funkemde,

die 5% können u.U. anerkannt werden. Ob das bei dir zutrifft, steht in den für dich maßgeblichen unterhaltsrechtlichen Leitlinien. Eine Grundsatzaussage ist daher nicht möglich. KG ist niemals anrechenbares Einkommen.

Nur mal so aus Neugierde: Wo haste das denn gefunden?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2004 19:16