Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnungen bei verschiedenen zuständigen Gerichten

 
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Mir schwirrt da so in Gedanken eine Frage im Kopf herum:
Wie funktioniert die Unterhaltsberechnung wenn verschiedene Gerichte örtlich zuständig sind ?

Also z.B. Mann M1 ist geschieden von Frau F1 und lebt nun seit längerem mit Frau F2 zusammen welche von M2 geschiegen ist von von M2 Betreuungsunterhalt bekommt.

Nun strebt M2 klage auf Unterhaltsabänderung wegen Eheähnlicher Beziehung von F2 an. Der Klage wird statt gegeben, es wird festgestellt das nunmehr M1 unterhaltspflichtig gegenüber F2 ist.

So, nun gibt es gemäß Gericht G1 eine neue Unterhaltsverpflichtung von M1 - ergo muss dies bei der Berechnung seines Unterhaltes am F1 berücksichtigt werden.
Diese steht nun auf dem Standpunkt das die Eheähnliche beziehung keine ist, also F2 den Anspruch eigentlich gar nicht hätte.
Für den Unterhalt von F1 ist nun aber Gericht G2 zuständig.

Ist die Entscheidung von G1 für G2 bindend, oder kann dieses selber entscheiden ob F2 einen Anspruch hat der sich dann auf F1 auswirkt ?

Selbige Frage ergibt sich bei 2 'normalen' Unterhaltsverfahren vor 2 verschiedenen Gerichten - ist das eine Urteil für das andere Gericht bindend, oder kann dieses dann nach eigenem Gutdünken einen Unterhalt für F2 selber berechnen und diesen dann in der Berechnung für F1 ansetzen ?

Gruß

Habakuk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 15:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In diesem Fall ist es gerne geübte Praxis der beteiligten Gerichte, den Unterhaltsanspruch der jeweils nicht anwesenden, klein zu rechnen, wie alle übrigen Kosten des Zahlknechts, und ihn aufzufordern, den jeweils konkurrierenden Anspruch runter zu klagen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 15:30