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Unterhaltsberechnung Zweitfrau mit neuem Kind

 
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Eine Frage an die Unterhaltscracks hier - ich hoffe das diese sich ansatzweise so 'generell' beantworten lässt.

Gegeben sein ein Mann M, der von F1 geschieden ist und mit dieser K1_1 und K1_2 hat.
Wiederverheiratet ist M mit F2, die aus erster Ehe KF_1 und KF_2 hat.

F1 is nicht berufstätig (kein Bock), bekommt ensprechend im BU-Urteil 700 EUR fiktives Einkommen angerechnet und 750 EUR BU.
K zahlt für K1_1 und K1_2 Unterhalt (insgesamt 550 EUR) . K ist (derzeit) kein Mangelfall.
F2 ist in Vollzeit Berufstätig. KV von KF_1 und KF_2 zahlt NICHT den Mindestunterhalt sondern weniger.

Nun die große Frage:

M und F2 bekommen ein gemeinsames Kind. F2 geht für 3 Jahre in Erziehungsurlaub und bekommt entsprechend 1 Jahr Elterngelt und 2 Jahre nix.

Wie wirkt sich das nun auf den Unterhalt von F1, K1_1 und K1_2 aus ?

Gruß

Habakuk

M und F1 bekommen nun ge

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 22:26
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nun sind K1-1 und K1-2 und das neue Kind auf der gleichen Stufe.

F1 und die neue Partnerin stehen im Rang hinter den Kindern.

Evtl. ist es auch möglich F1 BU zu sparen, wenn die älteren Kinder beide über 3 sind

Für die neue Partnerin bist M auch die ersten 3 Jahre unterhaltspflichtig, sofern genügend Geld vorhanden ist.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 22:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

M=K?

However.

F2 und das gemeinsame Kind erhöhen die Anzahl der Berechtigten um 2 und senken somit die Zeile der DT um 2.
Sofern da noch Raum nach unten ist.

Sollte M nicht genug verdienen um den Mindestunterhalt für alle 3 Kinder zu befriedigen, wird unter ihnen gequotelt.
F2 geht dann leer aus.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 22:45
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... natürlich zahlt M den KU ....

Die Frage zielt in der Tat auf den BU von F1 - ob sich dieser ändert weil F2 jetzt ein Kind unter 3 Jahren betreut, F1 aber nicht.
Die Kinder K1 sind 9 und 1 Jahre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 23:04
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Eine Frage an die Unterhaltscracks hier - ich hoffe das diese sich ansatzweise so 'generell' beantworten lässt.

Gegeben sein ein Mann M, der von F1 geschieden ist und mit dieser K1_1 und K1_2 hat.
Wiederverheiratet ist M mit F2, die aus erster Ehe KF_1 und KF_2 hat.

F1 is nicht berufstätig (kein Bock), bekommt ensprechend im BU-Urteil 700 EUR fiktives Einkommen angerechnet und 750 EUR BU.
M zahlt für K1_1 und K1_2 Unterhalt (insgesamt 550 EUR) . K ist (derzeit) kein Mangelfall.
F2 ist in Vollzeit Berufstätig. KV von KF_1 und KF_2 zahlt NICHT den Mindestunterhalt sondern weniger.

Nun die große Frage:

M und F2 bekommen ein gemeinsames Kind. F2 geht für 3 Jahre in Erziehungsurlaub und bekommt entsprechend 1 Jahr Elterngelt und 2 Jahre nix.

Wie wirkt sich das nun auf den Unterhalt von F1, K1_1 und K1_2 aus ?

Gruß

Habakuk

M und F1 bekommen nun ge

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 23:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Unterhalt für das 3. Kind geht F1 vor.

Wie sich der Unterhalt für F2 auf F1 auswirkt, ist spätestens seit dem Urteil des BVerfG gegen das Dreiteilungsprinzip des BGH wieder völlig offen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 23:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mit Verlaub. Sage einfach Ex und EF (für Ehefrau). Bei den Kindern reicht dann jeweils Kind 1 / Kind 2 von Ex / EF. Die Sortierung ist dann leicht, nichts ungewöhnliches hier. Diese drei Zeichen mehr (aber dafür ohne Umschalttaste) sind es nun wirklich nicht wert. Als Programmierer sage ich Dir, mal K1_x und dann KF_x für die Zugehörigkeit der Kinder zu verwenden ist verwirrend. Bleibe dann schon in Kongruenz und verwende (aber bitte nur für Dich) K1_1 vs K2_1 bzw. K1_2 vs K2_2. Mein Vorschlag zuerst hilft vermutlich auch den anderen usern hier >Dich zu verstehen. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 01:08
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte in der tat erst Überlegt Die Kinder als 2.Dimensionales Array zu benennen, war aber dann der Ansicht das das für nicht-programmierer verwirrender ist als die Kinder der Frau mit KF zu bezeichnen ...

Man kann die Situation auch verbal beschreiben:

Mann mit ExFrau und zwei Kindern heiratet Frau mit ExMann und zwei Kindern.
Wie wirkt sich ein Kind des neuen Paares auf den Unterhalt an die ExFrau aus ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 01:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup:

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 02:30