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Unterhaltsberechnung/Zahlungsrückstand/Vater in der CH; Kinder in Deutschland

 
(@simi_974)
Rege dabei Registriert

Hallo,

das wird jetzt etwas länger und bevor ich gesteinigt werde, warum mein Mann nicht selber seinen Fall schildert - er arbeitet und wir haben das miteinander abgesprochen. Wir brauchen dringend Rat. Die Situation ist sehr verfahren und ich habe erst jetzt Kenntnis von alle den Fakten erhalten.

Mein Mann lebt und arbeitet in der CH. Er war bereits ein Mal verheiratet und aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, welche jetzt 17 (im Dez. 2013 dann 18) und 15 sind. Für diese ist er Unterhaltspflichtig. Zudem sind in der Ehe Schulden entstanden, an deren Tilgung sich seine erste Frau nicht beteiligt. Soweit bekannt geht sie weiterhin keiner Tätigkeit nach (wenn doch, so nehmen wir an, auf 450 EUR Basis). Es ist ebenfalls nicht bekannt, ob seine Kinder noch in die Schule gehen. Beim jüngeren Sohn gehen wir davon aus, das er noch zur Schule geht, bei der älteren Tochter ist es unklar. 
Auf Grund des Druckes durch Gläubiger, welche die Schulden einfordern und aus der Angst heraus gepfändet zu werden, werden seit 2006 die Schulden bedient, jedoch nicht der Unterhalt (jedenfalls nicht in nennenswerter Höhe und sehr unregelmässig). Insofern ist der Rückstand inzischen sehr hoch und ein Titel besteht. Ebenfalls ist es so, das der Unterhalt nunmehr seit 01.01.2013 fast 800 EUR für beide Kinder besteht.

In der jetzigen Ehe sind ebenfalls zwei Kinder vorhanden (3J; 11 Mon.), ich lebe in Deutschland, habe einen Arbeitsvertrag und bin gerade in Elternzeit.
Eine Neuberechnung hat mein Mann, aus der Erfahrung heraus - Es interessiert in Dt. niemanden wie er dann noch seinen Lebensunterhalt in der CH bestreiten soll - leider nicht angestrebt (ja, ich habe ihn mehrfach angehalten die unbedingt zu machen). Selbes gilt auch für die Klärung der Schulden aus erster Ehe, welche zu 50% durch seine erste Frau mitzutragen wären.

Nun ist es so, das eine Klärung durch das Kantonale Jugendamt erfolgen soll, wie er die Rückstände ausgleichen und die neuen Unterhaltszahlungen zahlt (Betreibung ist sonst der Fall). Und hier kommt nun die grosse Unsicherheit wie das gehen soll. Insbesondere da die Höhe der Unterhaltsforderungen so hoch sind, das ihm und uns als Familie, nach Abzug aller laufenden Kosten, noch ca 300 CHF (ca 240-250 EUR) zum Leben bleiben (Nahrung, Benzin, Kleidung, Arztkosten ... ), neben dem Kindergeld und demnächst dem Betreuungsgeld.

Nun zu den Fragen:

- Wird, sobald ich ebenfalls arbeite und hierzu in die CH ziehe, mein Einkommen (zu mindest aus einem Teilzeitjob) mit angerechnet bei der Höhe des zu zahlenende Unterhaltes der beiden ersten Kinder?
- Wird bei der Berechnung berücksichtig, das die Fremdbetreuung der Kinder im Monat geschätzte 1500-2000 CHF kostet ebenfalls berücksichtigt?
- Kann man die geschuldeten Beträge dann zahlen, wenn die Unterhaltszahlungen für die ersten beiden Kinder enden (Beides zeitgleich zu bedienen ist absolut unmöglich)
- Wird bei der Berechnug auch berücksichtigt wie hoch der Mindestbedarf einer Familie in der CH ist?
- Wie wirkt es sich auf die Unterhaltsforderungen aus, wenn seine beiden Kinder eine Lehrstelle antretten und selber Geld verdienen und noch bei der Mutter wohnen? Was ist, wenn die Kinder keine Lehrstelle haben/suchen und auch keinem Studium nachgehen?
- Wird in die Unterhaltsberechnung einfliessen das mein Mann noch immer die Eheschulden abträgt?

Ich hoffe, das hier Jemand ist, der/die sich ein weinig auskennen, seber damit Erfahrungen hat und eine Rat parat hat.

Vielen Dank

Liebe Grüsse

Simi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2013 12:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Simi,

und willkommen im Forum.

Meine Antwort von gestern ist leider mit dem Trojanischen Reich untergegangen ...

Vorab kurze Frage:

Nun ist es so, das eine Klärung durch das Kantonale Jugendamt erfolgen soll, wie er die Rückstände ausgleichen und die neuen Unterhaltszahlungen zahlt (Betreibung ist sonst der Fall).

In wessen Auftrag klärt das Kantonale Jugendamt ?
Um welche Rückstände geht es (wie lange liegen die zurück, gab es zwischenzeitlich Kommunikation) ?

Euer Fall (grenzüberschreitend, drohende Pfändung) ist ein wenig ab vom Normalen (es gibt auch einige Schweizer im Forum, die ggf. besser helfen können), deshalb - verbunden mit der Empfehlung, einen Anwalt für Familienrecht in D aufzusuchen, der möglichst Erfahrung mit grenzübergreifenden Fällen hat - ein paar erste kurze Einschätzungen:

Wird, sobald ich ebenfalls arbeite und hierzu in die CH ziehe, mein Einkommen (zu mindest aus einem Teilzeitjob) mit angerechnet ?

Solange der Mindestunterhalt gewährt ist (das wären derzeit 2 x 334 EUR), besteht hier (nahezu) keine Gefahr.

Wird bei der Berechnung berücksichtig, das die Fremdbetreuung der Kinder im Monat geschätzte 1500-2000 CHF kostet ebenfalls berücksichtigt?

Hierbei handelt es sich in aller Regel um Mehrbedarf, d.h. zunächst ist der Mindestunterhalt zu decken. In Abhängigkeit der EK-Situation sollte dieses aber bei der Einstufung in die DDT einfliessen.

Kann man die geschuldeten Beträge dann zahlen, wenn die Unterhaltszahlungen für die ersten beiden Kinder enden ?

Das ist mehr oder minder Verhandlungssache mit dem Gläubiger. Zunächst wäre aber zu klären, ob nicht Teile der Rückstände bereits der Verwirkung unterliegen.
Wenn nichts zum Pfänden da ist (das Schweizer Pfändungsrecht kenne ich nicht), sollten die Chancen gut stehen.

Wird bei der Berechnug auch berücksichtigt wie hoch der Mindestbedarf einer Familie in der CH ist?

Grundsätzlich werden im Selbstbehalt höhere Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt. Dein Bedarf ist ggü. dem der Kinder nachrangig, das heißt er findet keine Berücksichtigung (führt aber ebenfalls zu einer Niederstufung in der DDT).

Wie wirkt es sich auf die Unterhaltsforderungen aus, wenn seine beiden Kinder eine Lehrstelle antretten und selber Geld verdienen und noch bei der Mutter wohnen?

Solange minderjährig, wird eigenes EK der Kinder hälftig angerechnet. Ab Volljährigkeit (wie auch das Kindergeld) vollständig.

Was ist, wenn die Kinder keine Lehrstelle haben/suchen und auch keinem Studium nachgehen?

Faulenzen löst keinen Unterhaltsanspruch aus. Das durchzusetzen ist aber kein Selbstläufer (weil im richterlichen Ermessen durchaus gegenüber Minderjährigen und jungen Volljährigen häufig eine hohe Toleranzgrenze gilt).

Wird in die Unterhaltsberechnung einfliessen das mein Mann noch immer die Eheschulden abträgt?

Es kommt darauf an. Wurde dieses seinerzeit bei der Titelerstellung berücksichtigt ?

Zusammenfassend:
Aufgrund der geänderten Verhältnisse (neue Kinder, Du) sollte eine Titelabänderung Aussicht auf Erfolg haben.
Wie es mit den Rückständen und anstehender Pfändung aussieht, lässt sich aus den Angaben schwer abschätzen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2013 15:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Simi,

in Ergänzung zu den Empfehlungen von @United: Ich lebe direkt an/auf der Schweizer Grenze und habe durch Freunde in der Schweiz ein wenig Einblick in die dortigen Gepflogenheiten. Die sind in mancher Hinsicht durchaus "speziell".

Eine Situation wie die von Dir beschriebene führt leicht zu so genannten "Betreibungen" (die auch grenzüberschreitend ausgelöst werden können); diese wiederum können sich bei Nicht-Schweizern durchaus negativ auf die Aufenthaltsbewilligung auswirken. Und wenn die Schweizer zu einem Ausländer mal "Raus!" gesagt haben, sind die gesetzten Fristen alles andere als lang; es ist auch nur schwer wieder umzudrehen.

Ihr solltet Euch also nicht nur auf die Ratschläge aus Internet-Foren oder von anderem Hörensagen verlassen; ohne einen wirklich sachkundigen Anwalt werdet Ihr diese Kuh vermutlich nicht vom Eis bekommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2013 15:57
(@simi_974)
Rege dabei Registriert

Hallo

@United; @Brille007 - habt schon einmal Dank für euer Feedback.

Wir werden nun auf jeden Fall einen RAe in D beauftragen, denn ich denke auch, das dies die einzige Möglichkeit ist eine Klärung zu erreichen. Ich hoffe auch, das dieser sich etwas wehementer für die Belange meines Mannes einsetzt als die Rain, die er 2006 (Scheidung) und 2009 (Unterhalt) an seiner Seite hatte.
Ob bei den bisherigen Forderungen auch die Eheschulden berücksichtigt sind, kann ich nicht eindeutig sagen. Ich meine, das bei der Zahlung des Unterhaltsvorschusses mal was dabei war. Ganz blicke ich das nicht, ist eine ganze Menge Schriftwechsel. Die gesamelten Werke hierzu gehen auf jeden Fall per Post an den RAe.

Ich hoffe sehr, das wir die Kuh vom Eis bekommen, jedenfalls soweit, das wir nicht selber dabei zum Bedarfsfall werden, denn das kann ja beim besten Willen nicht das Ziel sein. Eine "Ausschaffung" (wie der CH immer so schön sagt) ist sicher auch nicht in Sicht, denn dann wäre mein Mann ohne Anstellung und die Sache wird dann noch schlimmer. Er hat bereits die Niederlassungsbewilligung.

und willkommen im Forum.

Danke 🙂

Meine Antwort von gestern ist leider mit dem Trojanischen Reich untergegangen ...

upppsss...

Vorab kurze Frage:In wessen Auftrag klärt das Kantonale Jugendamt ?
Um welche Rückstände geht es (wie lange liegen die zurück, gab es zwischenzeitlich Kommunikation) ?

Auf Erbitten des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.
Die Rückstände bestehen seit 2006 (ich traue mich daher kaum die Summe zu sagen....). Es gab nur 2009 noch mal ein Greichtsurteil, wonach er zahlen soll und in dem festgelegt wurde, das sich die Höhe mit dem Alter verändert (steigt). Unabhängig allerdings davon was er dann letzten Endes verdient oder der Schulden. Hat den Richter und die gegnerische Seite wohl nicht interessiert.

Das Schlimme ist ja auch, das die Stellen, welche dann die Schulden aus der Ehe einfordern, sofort mit Pfändung drohen, ihnen auch egal ist ob Unterhaltsleistunen fällig sind. Das macht derart viel Druck, das mein Mann einfach Angst bekommen hat. Ich sag ihm dann auch immer - erst der Unterhalt. Wenn dann die Bedarfsgrenze erreicht ist, die dir bleiben muss, dann können sie nun mal nix pfänden. Aber sie haben eben ihre Methoden und scheinen auch genau zu spüren wenn ein Schuldner unsicher ist. In meinen Augen ist schon allein das sehr unmoralisch, auch wenn sie ihr Geld mal bekommen sollen. Nicht aber mit Methoden von Inkaso Moskau. 😉

Liebe Grüsse

Simi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2013 18:09