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Unterhaltsberechnung, Wohnvorteil, neuer Partner..ich brauch hilfe.

 
(@koelner83)
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Hallo zusammen,

ich stelle mich erstmal vor da ich ganz neu hier bin. Find es erstmal super diese Seite gefunden zu haben.

Ich bin 30 Jahre, Berufsfeuerwehrmann in Köln, verheiratet seit 2006, gemeinsame Tochter ist 7 Jahre, wir haben in 2011 ein haus gekauft was wir fleissig abzahlen. Aus einer Jugendbeziehung ist eine weitere Tochter hervorgegangen für die ich Unterhalt zahle, zurzeit sind dies 377€. Meine Frau ist Selbstständig. Das Haus gehört zu gleichen Teilen meiner Frau und mir.

Mein Bruttojahreseinkommen mit Sonderzahlungen liegt bei ca. 34795€, meine Frau verdient ca. 17000€.
Der monatliche Zins/Tilgungssatz liegt bei 640€ plus einem Privatdarlehen was in Form eines Bausparers mit 400€/Monat bespart wird und noch bis 2017 läuft. Da ich Beamter bin unterliege ich der Beihilfefähigkeit, genauso meine Tochter und meine Frau, dass heisst ich muss eine ergänzende PKV abschliessen, was im Monat 340€ kostet. Meine Frau zahlt ihren Anteil von 150€ jedoch selber. Der durchschnittliche Mietzins in Köln liegt aktuell bei 9,81€/m², unser Haus hat eine Wohnfläche von 150m², dass macht einen tatsächlichen Wohnwert von 1471,50€, der objektive Wohnwert, ich gehe mal von 80m² für 3 Personen aus beliefe sich somit auf 784,80€.

Sonstige Sonderausgaben:
Ich habe noch eine Risikolebensversicherung in Höhe von 180€/Jährl

1. Wird hiervon jetzt die Hausrate abgezogen? Und wie ist der Bausparer für das Privatdarlehen anzusehen, er wird ja bespart um in 2017 die Bausparsumme komplett an den Privatdarlehensgeber zurückzuzahlen und nicht zum Vermögensaufbau. Vertrag über das privatdarlehen mit Konditionen ist vorhanden.

2. Wie ist das Einkommen meiner Frau anzusehen? Muss ich bei einer Neuberechnung dieses angeben oder wird dieses Maßgeblich irgendwo berücksichtigt?

3. Durch meinen Beamtenstatus bekomme ich von meinem Arbeitgeber einen Familien- oder Ortszuschlag auf meine Besoldung angerechnet, zurzeit erhalte ich Stufe 2, Verheiratet mit einem Kind, Betrag ist 204,11€ Einkommenssteuerpflichtig. Wenn ich nun aber ein zweites Kind anmelden würde, so würde sich der Familienzuschlag um 95€ erhöhen, demzufolge auch mein Einkommen.
Desweiteren bin ich aber durch die Stufe 2 zu 50% Beihilfeberechtigt, dass heisst ich muss die anderen 50% über eine Private Krankenversicherung abdecken, wenn aber jetzt ein zweites Kind hinzu kommt, dann werde ich zu 70% Beihilfeberechtigt sein. Demzufolge würde die PKV von bisher 150€ auf 90€ sinken , demzufolge auch wieder 60€ höheres Einkommen.

4. Berechnung bereinigtes Einkommen

Bruttojahreslohn Lohnsteuer Kirchensteuer Soli Risiko LV UnfallV PKV Werbungskosten Immobilien darlehen Subj. Wohnwert
34.795,00 € 2.960,00 € 117,90 € 0,00 € 180,00 € 200,00 € 190,00 € 1.000,00 € 640,00 € 784,80 €

Nettojahreslohn Pauschalabzug Nettojahreslohn Nettomonatslohn
30.291,90 € 5,00% 28.777,31 € 2.398,11 €

Berechnung laut Düsseldorfer Tabelle 2014
Unterhalt Abzug 1/2 KG Kindesunterhalt Bisheriger KU Differenz
490,00 €   92,00 €             398,00 € 377,00 €         21,00 €

Wohnwert berechnen Subjektiver Wohnwert

Mietzins Köln 9,81 €
Wohnfläche 150                     80
Wohnwert 1.471,50 €                 784,80 €

Wäre das so korrekt oder hab ich was übersehen?

5. Lohnt es sich das Kind beim Arbeitgeber anzumelden und den Unterhalt neu zu berechnen lassen?

Ich hoffe es kann mir jemand bei dieser Unterhaltsberechnung irgendwie weiterhelfen, ich blicke da absolut nicht mehr durch. Falls ich irgendwelche Eckdaten angeben muss die für ein bereinigtes Einkommen wichtig sind so teilt mir das kurz mit.

Erstmal vielen Dank für diejenigen die sich das erstmal durch lesen und hoffentlich auch Antworten für mich haben.

Mit freundlichen Grüssen aus Köln

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2014 23:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

die erste Frage:

WOher nimmst du die DDT 2014? Die gibts noch gar nicht, von daher kann ich auch den Betrag so nicht finden. Welches Alter, welche Stufe?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 08:38
(@koelner83)
Schon was gesagt Registriert

DDT 2013/2014 das Kind ist 13Jahre. Ich bin laut Titel in Stufe 3 bis 2300 €
eingestuft, also laut DDT 469 € abzüglich 1/2 Kindergeld 93 € = 376 €

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 11:51
(@Brainstormer)

Moin Koelner,

um was geht es denn genau? Wurdest du zur Auskunft über Einkommen und Vermögen aufgefordert? Ansonsten zählt das, was im Titel steht und du musst nicht selbstständig tätig werden.

Ein paar Anmerkungen zu deinen Angaben:

  • Grundsätzlich kann bei der Berechnung des Wohnvorteils nur der Zinsanteil abgezogen werden. Tilgungsanteil bis zu 4 % vom Brutto ggf. als Altersvorsorge. Der Bausparvertrag dient vermutlich hauptsächlich der Tilgung des Darlehens.
  • Soweit ich weiß, kann der subjektive (angemessene) Wohnwert nur in der Zeit der Trennung angesetzt werden. Danach gilt der objektive Wohnwert.
  • Da du dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bist und nicht deine Frau, spielt ihr Einkommen bei der Berechnung keine Rolle.
  • Ob es sich lohnt, das Kind beim Arbeitgeber anzumelden, müsste man mal durchrechnen. Da die Sprünge in der DDT nicht so hoch sind, vermute ich aber mal, dass dieser Vorteil durch den höheren KU nicht gleich wieder aufgefressen werden würde.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 12:48