Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung wenn sie Nebenjob macht.

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(@jan-bremen-79)
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hallo also erstmal zu mir ich bin 27 und sie ist 25. wir haben ein 3 monate altes kind, sind getrennt lebend und nicht mehr zusammen. verheiratet waren wir nie auch haben wir nie zusammen gelebt. ich werde mich selbständig machen muss ich vorab sagen. nun will das amt unterhaltszahlungen für sie berechnen. für das kind zahle ich seit der geburt 196 €/monatlich. das amt will nun den unetrhalt für sie der sich auf 770 €/monatlich beläuft weil sie bevor sie schwanger war arbeitslos war aufgrund eines 2 kindes welches nun aber 3 jahre erreicht hat und von einen anderen typen ist. das amt hat mich erstmal bis nächstes jahr zurück gestellt wegen der forderungen ggü. der mutter die ich tragen soll. gib es hier irgendwas zu beachten was essentiell wichtig für mich ist?

sie hatte zu mir gesagt sie würde arbeiten gehen wenn das kind 1 jahr alt ist und es passt sprich unterbringung für das kind + versorgung in der zeit wo sie arbeitet + ihr ältestes kind muss auch versorgt sein. meine fragen nun:

1. gibt es da einrichtungen die das managen?
2. wer zahlt diese einrichtungen?
3. trage ich irgendwelche kosten?
4. angenommen sie verdient 600-700 € wie viel unterhalt würde sie dann noch von mir bekommen? 770-einnahmen + mehraufwandspauschale(100 € oder so)?
5. hab ich noch irgend etwas vergessen?

mfg,
jan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2007 18:34
(@pappasorglos)
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5. hab ich noch irgend etwas vergessen?

Du hast vergessen von Deiner Leistungsfähigkeit zu sprechen. Diese 770,- sind ja nur dann ihr Anspruch, wenn der nicht durch Deine Leistungsfähigkeit beschränkt ist, aber das ist eigentlich fast immer so. Um 196+770 abzudrücken, musst Du schon ganz gut verdienen. Tust Du das?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2007 19:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi jan-bremen-79

Herzlich willkommen hier.
Scheint Dir ja nur um die Kohle zu gehen. 'Essentiell wichtig' ist, dass Du leistungsfähig bist und Dich z.B. durch Dein geplantes 'selbständig machen' finanziell nicht verschlechtern darfst/solltest.

zu 1. landläufig heissen die Kindergarten und Kinderkrippe, manchmal auch Tagesmutter ...
zu 2. in dem Fall wohl die Mutter, denn sie braucht ja nicht arbeiten und ein anderer Geldgeber ist nicht da
zu 3. indirekt über KU und BU
zu 4. was sie verdient ist solange unerheblich da überobligatorisch, bis Dein Kind 3 Jahre alt ist
zu 5. den Umgang mit dem Kind regeln ? (oder schon getan ?)

Ansonsten schön Geld verdienen. 😉

Tschau oldie
_________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2007 19:17
(@jan-bremen-79)
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@ pappasorglos
naja ab nächsten monat werde ich wohl so ca. auf 2000-2100 € netto kommen. schulden etc. habe ich nicht, keine kredite, krankenversicheurng wird auch 1 jahr noch vom amt weiter getragen. auto etc. besitze ich leider auch nicht und werd ich mir wohl auch nicht leisten können, obwohl das essentiell wäre für meine selbständigkeit?! oder gibt es da ne regelung denn ich brauch rein theoretisch demnächst ne kiste weil ich auchmal sachen von der dhl abholen muss und ohne auto wird das schwierig wenn da dutzende kartons kommen und ich die per hand von der dhl zu mir bringen muss etc. auch hat man mal geschäftliche dinge zu erledigen und muss von a nach b? sollte das nicht machbar sein gehen rund 1000 € an sie und 1000 € bleiben bei mir. also kein geld fürs auto und nur probleme für mich. 1. muss ich zusehen das ich mehr verdiene, damit ich ein auto halten kann und 2. wird es schwieriger mehr zu verdienen um ein auto zu finanzieren. - ein teufelskreis.

@ oldie
danke. 🙂
ja kontakt mit kind ist geregelt, sprich ich kann es sehen wann ich will. wenn es größer ist hat sie auch kein problem damit wenn ich es spontan nehme und auch nicht wenn es z.b. jeden tag 4 stunden bei mir ist oder mal 3 tage am wochenende etc. sie wäre ja auch dumm denn da durch hat sie auchmal etwas ruhepause.

mfg jan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2007 19:26
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jan,

klingt irgendwie noch recht naiv, was Du schreibst. Natürlich hast Du als Selbstständiger Betriebskosten, sei es ein Firmenwagen oder was auch immer, und Du hast auch Altersvorsorge-Kosten, und wenn Dir "das Amt" die Krankenversricherung bezahlt, dann doch wohl auch nicht in der Absicht, um Dich für BU leistungsfähig zu machen.

Geh' mal davon aus, dass Du garnicht BU-pflichtig bist , ich kann's mir jedenfalls nicht vorstellen. Es sei denn, Dein Einkommen vor der Selbstständigkeit würde das hergeben, dann darfst Du Dich durch die Selbstständigkeit nicht verschlechtern, aber wie das klingt bist Du zur Zeit arbeitslos?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2007 20:03
(@jan-bremen-79)
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Hi Jan,

hi grüß dich

klingt irgendwie noch recht naiv, was Du schreibst. Natürlich hast Du als Selbstständiger Betriebskosten, sei es ein Firmenwagen oder was auch immer,

ja aber kann man das geltend machen? das wären ja kosten für finanzierung + steuern und versicherung?

und Du hast auch Altersvorsorge-Kosten,

ja eigentlich würde das sinn ergeben aber ich hab gehört unterhalt geht vor altersvorsorge. falls man doch vorsorge treffen kann wie muss die aussehen oder darf man auch geld sparen was mir am liebsten wäre denn ich halte nichts von den ganzen risikosachen und denke nur bares ist wahres...

und wenn Dir "das Amt" die Krankenversricherung bezahlt, dann doch wohl auch nicht in der Absicht, um Dich für BU leistungsfähig zu machen.

ja zahlen sie aber nur 1 jahr weil es ne abmachung zwischen dem amt und mir gab.

Geh' mal davon aus, dass Du garnicht BU-pflichtig bist , ich kann's mir jedenfalls nicht vorstellen. Es sei denn, Dein Einkommen vor der Selbstständigkeit würde das hergeben, dann darfst Du Dich durch die Selbstständigkeit nicht verschlechtern,

was heißt "hergeben"? Ich dachte man wird prinzipiell so behandelt, dass man das bereinigte Netto nimmt und dann gepfändet wird bis man seine 9xx € selbstbehalt hat? ab welcher grenze (monatsnetto) fällt man denn in den bu? ich kann mir nicht vorstellen, dass man da nicht zahlen braucht wenn man z.b. nach steuern 2000-2500 € hat.  das amt hat mich bis zur steuererklärung im nächsten jahr zurückgestellt aber behält sich nachforderungen vor.

aber wie das klingt bist Du zur Zeit arbeitslos?

jein, zum teil verdiene etwas dazu durch einen nebenjob aber das ist nicht viel. ich kann da aber auch mehr arbeiten demnächst was ich nutzen würde. die arbeit ist am wochenende(freitags-sonntags)

mfg jan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2007 20:17
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jan,

ich nehme an, Du hast einen Brief von der Arge bekommen, wo zwar was von diesen 770 Euro drinsteht, aber Du eigentlich nur aufgefordert wirst, über Dein Einkommen Auskunft zu geben (Vielleicht sogar vom selben "Amt", dass Dir gerade beim Start in die Selbständigkeit helfen will, wundern würde mich garnichts).

Sag uns einfach genauer, was in diesem Brief steht, dann können wir Dir bei der Antwort helfen. Und mach Dir keine Sorgen, Du wirst keinen BU zahlen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2007 20:52
(@jan-bremen-79)
Schon was gesagt Registriert

hi ja der brief kam von der arge. es stand nichts von den 770 € drin das habe ich aus der dd tabelle entnommen. im brief von der arge stand, dass ich meine einnahmen offenlegen soll. hab dann angegeben, dass ich hartz4 bin aber binnen 2 monaten selbständig (mit einer wohl funktionierenden idee). sie schrieben das sie sich damit zufrieden geben bis ins neue jahr und sie dann die steuererklärung sehen wollen und ich mich auf nachzahlungen einstellen soll, aufgrund des vorläufigen "ziehen lassens" im jahr 2007. sie treten also im nächsten jahr an mich heran. wenn ich mir die düsseldorfer tabele so recht anschaue würde ich spontan sagen es sieht schlecht aus und spiegelt genau das gegenteil wieder was du mir hier geschrieben hast, sprich es gibt 9xx € die ich behalten kann. vorher wird das bereinigte nettoeinkommen genommen und der kindesunterhalt abgezogen, danach so weit runter gepfändet vom netto das man den selbstbehalt hat. gepfändet wird bis zu einer höhe von 770 €(diese summe ist lt. arge festgelegt und nicht steigend im gegensatz zum kin des unterhalt).

liebe grüße jan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2007 22:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jan,

möglicherweise gibt es hier ein Verständnisproblem: Wenn Du für Deine Selbständigkeit ein Auto brauchst, dann ist das eben so. Muss ja kein Luxus-Van sein, aber es schlägt eben mit Abschreibung und laufenden Kosten auf's Betriebsergebnis durch, das dann entsprechend niedriger ausfällt. Erst NACH Berücksichtigung dieser (und weiterer) Kosten wird die EK-Steuer berechnet; was dann noch übrig bleibt, ist Dein unterhaltsrelevantes Netto.

Nicht, dass Du denkst, Du müsstest einen Firmenwagen aus dem Selbstbehalt finanzieren. Und by the way: Bei einem Lieferwagen (am besten nur 2 Sitze und LKW-Zulassung) wird Dir üblicherweise nicht einmal die Privatnutzung unterstellt; die Kfz-Kosten können dann also wirklich zu 100 Prozent als Betriebsausgaben verbucht werden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2007 22:33
(@jan-bremen-79)
Schon was gesagt Registriert

hi martin,

ok das hört sich schon besser an denn ohne auto bin ich echt aufgeschmissen. gibts generell probleme wenn es kein 2 sitzer und lkw ist?

mfg jan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2007 22:45




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jan,

gibts generell probleme wenn es kein 2 sitzer und lkw ist?

sagen wir so: Ein 2-sitziger Lkw ist sowohl steuerlich als auch unterhaltstechnisch über jeden Zweifel erhaben. Wenn ein Fahrzeug auch "privat" genutzt werden kann, verpflichtet Dich das Finanzamt zur Führung eines akkuraten Fahrtenbuches, in dem JEDE Fahrt aufgeführt werden muss. Anschliessend wird das Ganze nach privaten und beruflichen Fahrten prozentgenau aufgeschlüsselt; die Privatnutzung wird dann Deinem Einkommen zugeschlagen bzw. muss aus Deinem Selbstbehalt bedient werden. Andernfalls (bzw. auch, wenn das Finanzamt ein Fahrtenbuch nicht anerkennt), greift die so genannten 1-Prozent-Regelung: Ein Prozent des ehemaligen Listenpreises des Fahrzeuges gilt dann jeden Monat als Privatverbrauch. Hört sich wenig an, aber selbst wenn die Kiste 10 Jahre alt ist und damals einen Neupreis von 50.000 Mark hatte, kostet Dich allein das dann 250 EUR im Monat oder 3.000 EUR im Jahr; ganz egal, was Du selbst dafür bezahlt hast oder wie hoch Deine tatsächlichen Kfz-Kosten sind.

Bei einem Lkw (das kann schon ein VW-Bus ohne hintere Sitze sein) geht dagegen niemand von einer Privatnutzung aus (warum auch immer); der gilt daher inklusive aller Kosten praktisch automatisch als Firmenwagen ohne Privatnutzung. Wenn Du also keine überflüssigen Fragen aufwerfen möchtest: Do that!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 28.08.2007 14:48
(@jan-bremen-79)
Schon was gesagt Registriert

Hi

Naja ein Bus wäre maßlos überdimensioniert. Ideal wäre ein Kombi allein schon, weil ich aus einen Bereich komme, der nichts mit Bau und Handwerk zu tun hat. Mehrmals die Woche zur DHL fahren und Pakete abholen wäre in erster Linie damit zu machen. Fahrten zum Zoll um dort Auslandswaren direkt abzuholen(diese werden nicht zugestellt vor die haustür). Heute war z.B. auch wieder ein scheiss Tag, denn ich musste ein dickes Paket abholen und das per öffentlicher Verkehrsmittel. Erstmal wird man extrem dumm angemacht warum das mit dem Bus befördert und zweitens kostet es viel Zeit und Mühe.  Alles nur weil der DHL Mann zu bequem war zu klingeln(spart Zeit und Kraft).

Beim Auto dachte ich übrigens so an einer Leasingkiste für rund 250-300 € im Monat als Kombi inkl. aller weiteren Kosten wie Versicherung, KFZ Steuer, Inspektionen etc. Gibt da ja gute Angebote für Firmenleasing.

MfG Jan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2007 19:08
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

da nimmst Du klugerweise einen Caddy, Kangoo o. ä., die bekommst Du als LKW zugelassen, hat 2 Sitze und zur Not kannst Du noch einen "Hamster" im Laderaum unterbringen. Und die veranschlagten 250 brauchst Du auch nicht.
Keine private Nutzung - ergo jeder Liter Sprit etc. "Firma".

Gruß, Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2007 21:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jan,

Hajoco's Empfehlung würde Deine Bedürfnisse wohl am ehesten treffen - Renault Kangoo, Citroen Berlingo, VW Caddy o. ä. mit Lkw-Zulassung; dann bist Du aus dem Schneider.

Beim Abbiegen der unterstellten Privatnutzung eines Pkw musst Du nicht das Forum hier überzeugen, sondern Dein Finanzamt und ggf. ein Familiengericht. Und auch bei einer Leasing-Kiste wird der Listenpreis zur Berechnung der 1-Prozent-Regelung herangezogen; das sind selbst bei einem 15.000 EUR-Kleinwagen 150 EUR im Monat; bei grösseren entsprechend mehr.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2007 22:24
(@jan-bremen-79)
Schon was gesagt Registriert

Hi herzlichen Dank an euch!

Ford S-MAX, Renault Espace oder VW Sharan auch?

MfG Jan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2007 02:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jan,

Ford S-MAX, Renault Espace oder VW Sharan auch?

das sind klassische Pkw, für die es auch keine Lkw-Zulassung gibt. Du setzt Dich damit mit einiger Wahrscheinlichkeit in die gestern beschrieben steuerlichen und damit dann auch unterhaltsrelevanten Nesseln. Denn nachdem ein solcher Sharan in der billigen "Buchhalterversion" ohne Extras schon einen Listenpreis von gut 28.000 EUR hat, sind das mindestens 280 EUR, die Dir jeden Monat als Privatnutzung abgezogen werden, wenn Du nicht lückenlos per Fahrtenbuch das Gegenteil belegen kannst. Das kann bei einer Betriebsprüfung übrigens auch rückwirkend und für mehrere Jahre geschehen.

Grüssles
Martin
(der der Ansicht ist, dass man vermeidbaren Ärger auch vermeiden sollte)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 29.08.2007 11:53
(@hajoco)
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Mahlzeit,

lass bitte die Kirche im Dorf - die Finanzbehörden kommen Dir da ja schon über Gebühr entgegen. In den geltenden Steuersätzen ist schon ein "Beschiss" eingearbeitet, darüber hinaus können die Beamten aber auch sehr uneinsichtig sein, mit Recht.

Ein LKW muss auch ein LKW sein

Gruß, Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 14:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hajoco,

Ein LKW muss auch ein LKW sein

so kenne ich das auch; deshalb hat man ja vor nicht allzu langer Zeit das Steuerschlupfloch gestopft, nach dem auch Geländewagen eine Lkw-Zulassung kriegen konnten. Ein Lkw hat nach Finanzamtsdefinition zwei Sitze (ggf. auch eine Sitzbank für drei) und ansonsten keine weiteren Sitze und auch keine Möglichkeit, welche einzubauen. Evtl. vorhandene hintere Gurtbefestigungspunkte müssen "unbrauchbar" gemacht worden sein.

Noch eine Pikanterie am Rande: Ein Betriebsprüfer hat mir mal im Vertrauen erzählt, dass er von seinem Dienstherrn gehalten sei, Fehler in Fahrtenbüchern zu finden, um die 1-Prozent-Regelung anwenden zu können. Seither habe ich keinen Firmenwagen mehr, sondern nur noch Privatautos, mit denen ich beruflich gefahrene Kilometer abrechne. Das ist dann kein steuerpflichtiges Einkommen, sondern "Auslagenersatz". Allerdings dürfen die "beruflichen Kilometer" im Jahr höchstens die Hälfte der Jahres-Gesamtfahrleistung ausmachen; sonst wird das Fahrzeug automatisch Betriebsvermögen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 14:54
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

darf ich auch `mal "offtopic":

hatte zwei identische Benz-Transporter "210" -einer war LKW, der andere PKW.
Musste auf der Autobahn den vollbeladenen LKW (mit Hänger am Sonntag), da greift das Sonntagsfahrverbot - gegen den PKW austauschen!!!

Gruß, Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 15:02
(@jan-bremen-79)
Schon was gesagt Registriert

Hi leute komische gesetze. 🙂
Wie gesagt ich fahre keine Baumaschinen etc. sondern gelegentlich Kisten. Also heißt das im Grunde man holt sich eher einen günstigen privaten PKW(1000 € Gebrauchtkiste) weil man sonst eh nur Ärger mit dem FA hat...

MfG Jan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2007 16:27




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