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Unterhaltsberechnung Volljähriger / zweite Ehe / Ex nicht leistungsfähig

 
(@stevepj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mein älterer Sohn wird demnächst volljährig, so dass im April meine alleinige UH Pflicht endet. Ich will nun einen Anlauf unternehmen, mich mit seiner Mutter über die Aufteilung unserer UH Anteile zu einigen.
Ich habe dazu folgende Fragen und hoffe dass Ihr mir etwas weiter helfen könnt:

  • mein Sohn macht im Juni Abitur, d.h. er wäre von April bis Juni priviligierter Volljähriger und seiner Mutter (die aktuell nur 50% arbeitet) wäre in dieser Zeit ein fiktives Einkommen von 100% anzurechnen. Richtig?
  • ab Juli ist er dann nicht mehr priviligiert, die erhöhte Erwerbspflicht seiner Mutter entfällt. Da die Mutter mit 50% netto unter dem Selbstbehalt von 1.200 € liegt, bin ich dann wieder alleiniger Unterhaltszahler. Die Mutter lag bis Ende 2012 bei knapp 3.500 € netto (eigenes Einkommen, nachehelicher Unterhalt, KU + KG für unsere beiden Söhne), ab April schrumpft das auf die Hälfte, da ich Ihr seit Januar keinen Unterhalt mehr schulde und sie dann auch nicht mehr den Unterhalt für unseren älteren Sohn erhält. Damit wird sie mMn nicht auskommen und wird aufstocken müssen. Kann ich mich absichern, dass das nicht "hinter meinem Rücken" geschieht und sie sich zunächst ihrer Unterhaltspflicht entzieht?
  • Was muss ich an UH an unseren älteren Sohn zahlen, solange Ex nicht leistungsfähig ist? Mein bereinigtes Netto liegt bei 4.000 € (mir werden 1.050 Wohnvorteil angerechnet), für unseren jüngeren Sohn sind damit 488 € KU fällig. Ich bin wieder verheiratet, meine zweite Frau arbeitet nicht, wir haben keine weiteren Kinder. Das 50% Netto meiner Ex liegt bei 1.100 €. Im Idealfall sieht die Rechnung für mich so aus: 4000 € - 488 KU jüngerer Sohn = 3.522 €. UH Anspruch meiner Ehefrau ist die Hälfte, also 1.761 €, was damit dann auch der relevante Betrag für die DDT ist, womit ich in Stufe 2 liegen würde und damit der UH-Betrag 329 € wäre. Passt das so?

Gruss
Steve

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2013 16:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Steve,

[...] wäre in dieser Zeit ein fiktives Einkommen von 100% anzurechnen. Richtig?

Das Rechnen mit fiktiven Einkommen ist kein Selbstläufer. Da Du als weiterer leistungsfähiger Verwandter im Raume stehst, könnte ein Richter auch darauf verzichten.
Wo wohnt der jüngere Sohn?

Kann ich mich absichern, dass das nicht "hinter meinem Rücken" geschieht und sie sich zunächst ihrer Unterhaltspflicht entzieht?

Unterhaltspflichtig wäre sie nicht Dir gegenüber. Wogegen willst Du Dich absichern? Das Gegenteil könnte der Fall sein. Wenn sie Sozialleistungen beantragt, könnte man wieder bei Dir anklopfen.

was damit dann auch der relevante Betrag für die DDT ist, womit ich in Stufe 2 liegen würde und damit der UH-Betrag 329 € wäre. Passt das so?

Für die Einstufung gem. DDT werden vor-/gleichrangige UH-Pflichten nicht im Vorwege abgezogen. D.h. Du rechnest mit Deinem EK und stufst dann um eine Einkommensgruppe herab (da 3 UH-Berechtigte).

Was würde Deine Ex bei unterstellter 100%-Tätigkeit verdienen ? So das bereinigte EK (ohne KG und KU) bei ihr über 1.100 EUR läge, könnte man die potenzielle Quotelung mal durchrechnen (hier werden vorangige UH-Pflichten berücksichtigt), um das Ergebnis mit dem zu vergleichen, was bei alleiniger Zahlpflicht Deinerseits rauskäme.
Davon würde ich abhängig machen, ob´s den drohenden Stress wert ist.

Besten Gruß
United
PS: Für das Klarkommen mit der List-Funktion hast Du meinen tiefsten Respekt ... die schnall ich den ganzen Tag nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2013 17:25
(@Brainstormer)

Moin United,

PS: Für das Klarkommen mit der List-Funktion hast Du meinen tiefsten Respekt ... die schnall ich den ganzen Tag nicht.

Meinst du die Aufzählungsfunktion?


  • Punkt1

  • Punkt2

Sieht dann so aus:

  • Punkt1
  • Punkt2

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2013 17:57