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Unterhaltsberechnung und Werbungskosten

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(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja Brille007,

auch wenn Schnabel auf Deine umfassende und von mir immer wieder gerne aufgenommene Sachkenntnis baut, ist er es, der auch dann mit den Konsequenzen leben muss, oder nimmst Du ihm dies dann ab?!?

Ab und an fände ich etwas mehr Einfühlungsvermögen hilfreich...und ja ich weiß, dass die vor dem FamG auch nichts hilft....

LG, Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2014 10:43
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Die Minderung von fiktiven Mietersparnissen durch Zinsen oder Auzahlungen an Miterben ist schon recht gefestigt und die Verweigerung, sollte einem die Tür zum OLG öffnen.

...nur, dass diese Auszahlungen ja erst in ferner Zukunft stattfinden werden...

Die Frage ist doch eher, werden heutige Aufwendungen, die darauf zielen, zum irgendwann künftigen Auszahlungstermin das entsprechende Kapital zur Auszahlung aufgebaut zu haben, unterhaltsrechtlich als Altersvorsorge anerkannt? Das fällt doch wohl eher unter "Vermögensbildung", die unterhaltsrechtlich nicht das Einkommen mindert....

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2014 15:56
(@schnabel24)
Schon was gesagt Registriert

...nur, dass diese Auszahlungen ja erst in ferner Zukunft stattfinden werden...

Die Frage ist doch eher, werden heutige Aufwendungen, die darauf zielen, zum irgendwann künftigen Auszahlungstermin das entsprechende Kapital zur Auszahlung aufgebaut zu haben, unterhaltsrechtlich als Altersvorsorge anerkannt? Das fällt doch wohl eher unter "Vermögensbildung", die unterhaltsrechtlich nicht das Einkommen mindert....

Ich werd' mal meinen Notar fragen übernächste Woche. Evtl. kann ich ja bereits jetzt mit der Auszahlung beginnen - aber die gangbaren Wege wird er mir nennen.

Schnabel24

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 23:33
(@schnabel24)
Schon was gesagt Registriert

Ob Du die Sachkenntnis erfahrener User nutzen oder lieber Deine eigenen Überzeugungen zum juristischen Massstab erklären möchtest: Your choice. Du musst dann nur auch das Ergebnis aushalten.

Grüssles
Martin

Hi Martin,

nochmal danke für deine Antworten. Ich hatte/habe in der Tat manchmal bei deinen Posts das Gefühl: "Auf welcher Seite stehst du eigentlich"?

Wie dem auch sei.

Das Ergebnis werde ich aushalten und trotzdem für mein Kind da sein und das Elternhaus in der Familie halten. Ich bevorzuge leider immer "meinen Weg" zu gehen. Das habe ich mit Frank Sinatra gemeinsam. Familiengericht hin oder her. Interessiert mich nicht.

Grüße

Schnabel24

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 23:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Schnabel24,

Ich bevorzuge leider immer "meinen Weg" zu gehen. Das habe ich mit Frank Sinatra gemeinsam.

Der hat's immerhin auf drei Scheidungen gebracht ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2014 00:41
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Der hat's immerhin auf drei Scheidungen gebracht ...

  :rofl2: Welterusten! Biggi  :inbed:

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2014 01:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Schnabel,

nochmal danke für deine Antworten. Ich hatte/habe in der Tat manchmal bei deinen Posts das Gefühl: "Auf welcher Seite stehst du eigentlich"?

dazu hast Du nach gerade mal drei Tagen im Forum bereits eine Meinung? Respekt.

Und was die Seite angeht, auf der ich stehe: Das ist die, auf der man die gesteckten Ziele auch erreichen kann. Was mit einer laienhaften Vorstellung von Rechtssprechung immer wieder in die Hose geht. Aber dann heisst es oft genug nicht selbstkritisch "ich bin von den falschen Voraussetzungen ausgegangen" oder "ich war schlecht vorbereitet", sondern "das Gericht war gegen mich!" oder "das (Familien-)Recht hat mich benachteiligt!"

An einen Fall wie Deinen kann ich mich nicht erinnern, aber durchaus an die Idee "Ich gründe jetzt mal eine Firma. Die Kosten minimieren zwar mein unterhaltsrelevantes Einkommen und damit den Unterhalt, aber dafür verdiene ich ja irgendwann mehr und kann dann auch mehr bezahlen." Das funktioniert regelmässig ebenfalls nicht: Die unlukrative Selbständigkeit gilt als Liebhaberei; der Unterhalt bemisst sich nur nach dem Netto des Angestellten-Jobs.

Ich bevorzuge leider immer "meinen Weg" zu gehen. Das habe ich mit Frank Sinatra gemeinsam. Familiengericht hin oder her. Interessiert mich nicht.

naja, die hier

Alles zusammen macht das ca. 500€ weniger Nettoeinkommen bei mir _

maximal plakatierten 500 EUR machen beim Unterhalt eine bis zwei Stufen aus. Macht roundabout 20 bis 40 EUR mehr oder weniger Unterhalt im Monat. In der Zeit, die man auf die Konstrukte verwendet, mit denen man sie sparen kann, kann man sie auch verdienen.

Grüssles
Martin

PS: Sinatra war nicht nur mehrfach verheiratet; er hatte auch recht fragwürdige Verbindungen zur OK.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2014 01:26
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