Hallo zusammen,
ich habe eine 14-jährige Tochter, die bei ihrer Mutter (EX Frau) lebt und das übliche Wochenende alle zwei Wochen
bei mir ist.
Alle zwei Jahre, fast auf den Tag genau flattert eine neue Berechnung des Unterhalts ins Haus.
Die meisten kennen das wahrscheinlich und die übliche Prozedur startet die ganzen Auflistungen vom Gehalt über Miete und so weiter, danach wird dann der Unterhalt berechnet.
Letztes Jahr habe ich erneut geheiratet, jetzt stellt sich mir die Frage wie es mit der Unterhaltsberechnung aussieht was die Steuererklärung betrifft.
Zum Beispiel (vor der Heirat)
Einkommen 3000 €
Miete plus Nebenkosten 1000 €
Steuerrückzahlung 1000 €
Usw...
Daraus wird natürlich alles berechnet die Steuerrückzahlung von 1000 € wird auf 12 Monate aufgeteilt und angerechnet.
Wie sieht das jetzt nach der Hochzeit aus, wenn man die Steuererklärung in einer Zusammenveranlagung abgibt.
Zum Beispiel (nach der Heirat)
Einkommen 3000 €
Miete plus Nebenkosten 1000 €
Steuerrückzahlung (mit Ehefrau
zusammen) 5000 €
Usw...
Werden die 5000 € jetzt auch komplett angerechnet und auf 12 Monate verteilt?
Was in meinen Augen nicht geht da meine neue Frau mit dem Unterhalt was das betrifft ja eigentlich nix zu tun hat.
Wenn die 5000 € komplett angerechnet und auf 12 Monate verteilt würden rutsche ich automatisch in eine höhere Klasse und müsste demnach 2 Jahre lang mehr Unterhalt zahlen.
Oder würden die 5000 € irgendwie anteilig vom Jungendamt verrechnet werden ?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen der dieses Problem auch schon hatte.
Vielen lieben Dank schon einmal im voraus und liebe Grüße
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* Zeilenumbrüche entfernt *
Servus Sven und willkommen hier!
Ich habe mir erlaubt, die ganzen Zeilenumbrüche zu entfernen (macht das Ganze leserlicher); bitte bei zukünftigen Beiträgen darauf achten! 😉
Werden die 5000 € jetzt auch komplett angerechnet und auf 12 Monate verteilt?
Es kommt sicherlich darauf an, wie die Erstattung zustande kam: ist es nur aus Deinem Verdienst mit neuer Steuerklasse oder womöglich aus gesplittetem Einkommen (davon ausgehend, dass Deine Frau auch Einkommen generiert).
Im ersten Fall wird meines Wissens vollständig auf Dein Einkommen angerechnet, im zweiten eben anteilig im Verhältnis der Einkünfte...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
Danke für deine Antwort.
(die Zeilenumbrüche entstehen wahrscheinlich weil ich vom Handy schreibe war keine Absicht)
Die Steuerklassen sind 4 & 4 nach der Hochzeit, vorher 1 & 1 also hat sich nicht wirklich etwas geändert
Meine Frau hat Einkommen und verdient mehr als ich.
Wir haben die Steuererklärung einmal als Einzelveranlagung in einer Software durchgeführt. Meine Frau bekäme ca 3000 € zurück und ich ca 1000 €.
Als Zusammenveranlagung bekämen wir aber 5000 Euro erstattet immerhin 1000 € mehr.
Du schreibst das in meinem Fall meine Einkünfte anteilig im Verhältnis angerechnet werden. Das klingt gut und finde ich auch nur fair da das Einkommen der Frau nicht relevant ist.
Die Frage ist nur wie macht man dem Jugendamt mit der Neuberechnung klar dass die gesamten 5000 € halt nur anteilig berechnet werden ? Auf dem gemeinsamen Steuerbescheid werden nun mal die 5000 Euro auftauchen. Ich glaube nicht dass das Jugendamt sich die Mühe macht dies auseinander zu rechnen.
Gruß Sven
Hallo,
das JA wird mit Sicherheit den gesamten Betrag Dir anrechnen. Dem könntest Du aus meiner Sicht dadurch zumindest versuchen zu entgehen, dass Du eine fiktive Steuererstattung gemäß Einzelveranlagung beilegst (die Software-Rechnung hast Du ja) und die 5000 Euro, dann im Verhältnis 3:1 angerechnet werden, Dir also nur 1/4 *5000 Euro = 1250 Euro angerechnet werden. Vielleicht klappt es.
VG Susi