Bin völlig ratlos. Nach wie vor. Wir haben jetzt eine Umgangsregelung ausgehandelt. Ich habe aber irgendwie Angst und werde das Gefühl nicht los, dass ich filetiert werden soll, so ein Scheibchen nach dem Anderen.
Glaubt ihr, dass der Richter die Anordnung für das psych. Gutachten zurücknimmt, wenn er sieht, dass wir es doch schaffen, miteinander zu reden? Wenn nicht, mit was für Kosten muss ich denn da rechnen?
Glaubt ihr, dass der Richter die Anordnung für das psych. Gutachten zurücknimmt, wenn er sieht, dass wir es doch schaffen, miteinander zu reden? Wenn nicht, mit was für Kosten muss ich denn da rechnen?
Hab die Info im Thread nicht gefunden: Wer soll begutachtet werden und wie soll die Fragestellung des Gutachtens sein?
Gruß,
gardo
Es klingt für mich nach den Eltern
1. Mediation versuchen und wenn das nicht geht
2. Eine ellenlanger Katalog an Fragestellungen von Erziehungsfähigkeit bis sonstwohin
Es klingt für mich nach den Eltern
Die Kinder sollen also nicht (mit-)begutachtet werden?
Die Fragestellung "Erziehungsfähigkeit" legt nahe, dass das ABR auf einen Elternteil übertragen werden soll?
Gibt es Anhaltspunkte, dass in punkto Erziehungsfähigkeit bei einem der beiden Defizite vom Gutachter ausgemacht werden würden?
Gruß,
gardo
Sorry, Gardo. Ja die gibt es. Ich möchte mich aber nicht mit eigenen Diagnosen aus dem Fenster lehnen. Jedenfalls sind wir heute, vier Monate später noch keinen Schritt weiter. Die Gutachterin hat je einmal mit meiner Frau und mir und dann noch zweimal mit uns gemeinsam gesprochen. Und mit den Kindern auch eins, zweimal. Die Gespräche mit Ex waren eine Katastrophe und ich habe den Eindruck dass das auch die Gutachterin so empfand.
Die Gespräche mit Ex waren eine Katastrophe und ich habe den Eindruck dass das auch die Gutachterin so empfand.
Wann wird das Gutachten dann vorliegen?
Gruss,
gardo
Termin ist irgendwann im November aber vorher muss sie uns ja noch beim Spielen zugucken und was weiß ich.
Endlich mal ein Update bei mir. Meine Problematik ist ja zum Teil in mehrere Freds eingeflossen, aber ich versuche das mal hier in einen Strang rein zu bekommen.
Mittlerweile sind meine Töchter ja nun 15,9 und 13,7 Jahre alt und mein Sohn 4,5.
1) Sorgerecht/ Betreuung /WM
T1 wohnt bei Mama, weil sie da ihren Lebensmittelpunkt empfindet. Freunde und so. Soweit ok.
T2 wohnt bei mir, hat ihre ewigen Streitereien mit Mama satt, einerseits bezüglich ihres eigenen Verhaltens, aber eben auch weil hEXe die Kinder immer in ihren Rosenkrieg reinziehen will und mich schlecht macht. Inklusive Wohnsitz und Kindergeld.
S1 wohnt bei Mama, ich sehe ihn in der einen Woche von Mittwoch 1800 bis Samstag 1200 und in der anderen Woche von Donnerstag 1600 bis Sonntag 1800.
Es gab einige Gespräche mit der Gutachterin. Die letzte Gesprächsrunde mit allen Kindern und mir (jeder einzeln) war gestern (KM weiß ich nicht, kann sein, dass die sich geweigert hat, sie hält alles und jeden und auch die GA für inkompetent). Ein gemeinsames abschließendes Gespräch hat sie abgelehnt.
GA sagt, dass sie jetzt das GA schreibt und empfehlen wird, mir das ABR für S1 zu geben. Weil die KM nur minimale Bindungstoleranz und keine Kommunikationsbereitschaft hat. Die Mädchen bestimmen ihren Aufenthalt sowieso selbst. Sie wird außerdem reinschreiben, dass sie ein WM (wöchentlich) für S1 für am besten hält.
Vielleicht macht das dem einen oder anderen Mut, auch wenn dieser Fall hier sehr speziell ist und sich natürlich nicht verallgemeinern lässt.
2) Unterhalt
Ich zahle Unterhalt für T1 und S1 nach DT. Die Zahl hat allerdings ein wenig geschwankt, je schlauer ich hier gemacht wurde und da ja meine Anwältin auch sehr spitzfindig ist. Letztlich ist mir aber egal, wieviel KU ich da zahle. hEXe zahlt keinen für T2, ich habe ja auch noch keinen gefordert.
Noch mehr geschwankt hat allerdings der TU für hEXe. Irgendwann habe ich beispielsweise angefangen, die Umlagen für das Haus mit ihrem Unterhalt zu verrechnen, da ich da ja nun 1,5 Jahre nicht mehr da wohnte. Vor drei Wochen war Eilverfahren (!) weil ich ja nichts (!) zahle. Wir haben uns verglichen auf 800 für sie und irgendwas nach DT für die Kinder. In dem Kompromiss haben wir allerdings vergessen, die Stufen der DT zu bereinigen, aber egal. Habe ihr Jetzt einen Vergleichsvorschlag vorgelegt, wissend, dass sie den natürlich ablehnen wird, sie will ja "nur was ihr zusteht". Jaja. (nur zur Klarstellung, wir reden über eine Frau, die bislang von mir an Bar- und Naturalunterhalt 800-1000 bekommen hat, das gleiche nochmal für die Kinder, KG für zwei Kinder sowie eigenes Einkommen iHv 500, also zwischen 2500 und 3000 im Monat hat, und dabei mietfrei wohnt)
Hauptknackpunkt ist der Wohnvorteil. Während sie (Trennung Mai 2012, schriftlich von mir an sie bestätigt April 2013) behauptet, noch mit dem subjektiven Wohnwert rechnen zu können, sage ich, dass langsam mal objektiv gerechnet werden müsse. Die Richterin meinte, erst ab Scheidungsantrag. OK, die vier Wochen kann ich jetzt noch warten. Das macht viel aus, da sie mit einer Hochhaussozialwohnung zu 450 € rechnet (auf die sie gar keinen Anspruch hat) und ich mit 1200 € für eine DHH mit 140 qm Wohnfläche (was 5 km von Frankfurt am Main entfernt immer noch zu niedrig ist). Außerdem wollten wir ihr ein fiktives Einkommen zurechnen, da die Kinder keine vollzeitige Betreuung bracuhen (S1 ist seit dem Tötungsversuch ganztägig in der Kita). Das wollte die Richterin gerade ablehnen weil hEXe doch arbeite, als wir aber vortrugen, dass nur 20-25 Stunden gearbeitet wird, verschob sie das auf die Hauptverhandlung.
3) Zugewinn/ Vermögen sowie Hausrat
Hier ist noch alles offen. Also nicht von meiner Seite, für mich ist der Hausrat geteilt, ich das Auto, die Bücher und den Sperrmüll, sie die Küche und die Möbel. Aber jetzt bekommt sie Anwandlungen von wegen halbes Auto und halbe Kamera usw. Das muss ich ihr verklickern, dass Hausrat real geteilt wird. Bzw wurde.
Zugewinn gibt es eh keinen, sie hatte 10000 vor der Ehe, am Ende der Ehe hatten wir das Gleiche (Haus, ETW), ich habe ihr 5000 Vorschuss gezahlt, Ende. Wenn sie da ein Fass aufmacht, wird sie staunen, wie schlimm es auf meinen Konten aussieht. Da kann sie mir dann gerne die Hälfte zahlen, viel Spaß.
Wollte euch nur mal auf den neuesten Stand bringen.
Moin Psoidonuem,
so schlecht hört sich das doch nicht an ... auch wenn´s noch ne Zeit lang nerven wird, geht es voran.
zu 1)
Gratuliere.
zu 2)
Ab Scheidungsantrag ist der Objektive Wohnwert zwingend, vorher optional (beispielsweise bei gaaaanz langer Trennungszeit) ... insofern halte ich das (nur noch kurze) Ausharren für den richtigen Weg.
zu 3)
Das muss ich ihr verklickern, dass Hausrat real geteilt wird.
Dreh den Spieß um (schliesslich will sie etwas): Lass sie eine vollständige Liste erstellen und diese mit entsprechenden Zeitwerten versehen ...
... theoretisch ist auch ein monetärer Ausgleichsanspruch möglich, praktisch ist der Streit um Hausrat Lebensenergievergeudung (dann lieber ihre als Deine).
Besten Gruß
United
Moin,
auch wenn es im vorliegenden Fall dafür zu spät ist, können vielleicht andere User bei ihrer Hausratstrennung etwas damit anfangen:
Jeder kennt die Methode, ein Stück Kuchen fair unter zwei Kindern aufzuteilen: Der eine darf schneiden, der andere aussuchen. Dasselbe funktioniert auch bei Hausrat: Dafür braucht man eine Liste mit allen Hausratsgegenständen - der eine erstellt sie und versieht jeden Gegenstand mit einem Wert; der andere darf aussuchen - so, dass am Ende beide etwa dieselben Werte haben. Da macht es keinen Sinn, hinter den fast neuen Flatscreen-TV oder PC nur "100 EUR" zu schreiben - denn darüber freut sich dann nur der andere.
Richtig ist allerdings wie von @United bereits angemerkt: Anwaltlicher bzw. gerichtlicher Streit über Hausrat lohnt höchstens ausnahmsweise (bei hohen Sachwerten); ansonsten ist es verschwendete Zeit und rausgeschmissenes Geld.
Grüssles
Martin
(der "damals" nur ein paar Erinnerungsstücke mitnehmen wollte und ansonsten froh war, mit neuer LG in einem leeren Haus neu anzufangen.)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nochmal zu Punkt
1) Sorgerecht/ Betreuung /WM
Wir haben es ja trotz Gutachterin/ Mediatorin (also weniger "wir" aber lassen wir das) nicht geschafft, ein Regelung, imho einen Vergleich hinzubekommen.
Jetzt läuft das mMn auf einen "Beschluss" des Gerichts hinaus. Meine hiesige Lektüre lässt mich aber vermuten, dass das Gericht trotzdem einen "Vergleich" machen können wollte (offenbar stehen die darauf, warum auch immer). Der dann zB heißt, ich bekomme das ABR, dafür muss ich aber großzügigen Umgang /ein 50/50 Wechselmodel einrichten. Im Grunde hieße das ja aber, dass ich eben nicht das ABR hätte, sondern das Gericht ^^ weil es ja den Umgang vorschreibt.
Und mal unabhängig von den Kosten (ich zahle eh nach Stundensatz), ist das besser oder schlechter für mich? Bei einem Beschluss geht Ex sowieso in die höhere Instanz, davon gehen wir alle (RAin, Gutachterin, ich) aus. Kann sie das bei einem Vergleich auch? Oder ist das im Grunde völlig wurscht?
Wie soll ich taktisch da rangehen?
Moin ps,
Meine hiesige Lektüre lässt mich aber vermuten, dass das Gericht trotzdem einen "Vergleich" machen können wollte (offenbar stehen die darauf, warum auch immer).
einen Vergleich muss das Gericht nicht begründen. Es gibt Euch einen Formulierungsvorschlag, der noch abgeändert werden kann; anschliessend von beiden Streitparteien unterschrieben wird - und fertig.
Der dann zB heißt, ich bekomme das ABR, dafür muss ich aber großzügigen Umgang /ein 50/50 Wechselmodel einrichten. Im Grunde hieße das ja aber, dass ich eben nicht das ABR hätte, sondern das Gericht ^^ weil es ja den Umgang vorschreibt.
nein, das Gericht würde in diesem Fall rein juristisch überhaupt nichts vorschreiben; vielmehr würden Du und Deine Ex Euch (möglicherweise nach zarter Empfehlung des Gerichts...) auf etwas einigen, was in diesem Vergleich festgehalten und von Euch beiden unterschrieben wird. Ein Vergleich ist dasselbe wie ein Vertrag: Eine übereinstimmende Willensbekundung.
Bei einem Beschluss geht Ex sowieso in die höhere Instanz, davon gehen wir alle (RAin, Gutachterin, ich) aus. Kann sie das bei einem Vergleich auch? Oder ist das im Grunde völlig wurscht?
nein, da müsste sie ja gegen ihre eigene Unterschrift klagen: Nach einem Vergleich ist die Tür für höhere Instanzen definitiv zu. Sie kann höchstens sagen "nö, das unterschreibe ich nicht" und in die nächste Instanz gehen. Was sie dort erreicht und wie lange das dauert, weiss niemand.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
OK, dann ist ein Vergleich doch besser für mich. Zunächst.
Bis sie dann ein paar Wochen später behauptet, es seien neue Lebensumstände eingetreten (und die treten ein, wenn im Sommer die Next einzieht) und vor gleicher Instanz das alleinige SR oder ABR beantragt...
Bis sie dann ein paar Wochen später behauptet, es seien neue Lebensumstände eingetreten (und die treten ein, wenn im Sommer die Next einzieht) und vor gleicher Instanz das alleinige SR oder ABR beantragt...
das sind keine Lebensumstände, die ein neuerliches Verfahren rechtfertigen. Insbesondere, weil Deine Next keine Kindeswohlgefährdung darstellt. Da solltest Du sehr gelassen sein.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
In Hinblick auf dir Rechtsfolgen durch den Einzug meiner Next bin ich relativ entspannt (vorausgesetzt, dass überhaupt erstmal eintritt, was ich jetzt vermute).
Dennoch gefährdet ja - wie Du Dir denken kannst - bereits jetzt ihre schiere Existenz das Kindeswohl ^^ sodass ich mir gut vorstellen kann, dass auf der Schiene etwas passiert.
Ich bin daher nicht entspannt, was unsinnige Kosten für unsinnige Verfahren angeht.
Moin ps,
Dennoch gefährdet ja - wie Du Dir denken kannst - bereits jetzt ihre schiere Existenz das Kindeswohl ^^ sodass ich mir gut vorstellen kann, dass auf der Schiene etwas passiert.
Ich bin daher nicht entspannt, was unsinnige Kosten für unsinnige Verfahren angeht.
naja, das kann Dir in D täglich wegen allem und jedem passieren. Auch Dein Nachbar kann Dich verklagen, weil von Deiner Wohnung irgendwelche schädlichen Strahlen ausgehen. Oder weil ihm Deine Art zu parken nicht gefällt. Das ist eines der gängigen Lebensrisiken.
Gegen blödsinnige Klagen Deiner Ex gibt es kein Gegenmittel. Aber vielleicht holt sich Madame gleich beim ersten Mal derart rote Ohren, das ihr künftig die Lust auf solche Spiele vergeht. Abgesehen davon: Selbst wenn das Gericht die Klage annimmt, brauchst Du in dieser Frage erst mal keinen Anwalt; insofern sollte sich das Kostenrisiko in Grenzen halten.
Grüssles
Martin
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