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Unterhaltsberechnung Selbstbehalt

 
(@timmilein)
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Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und habe da direkt eine aktuelle Frage.

Kurz zu meiner Situation: Ich bin dreifacher Vater, habe zwei Kinder aus zwei früheren Beziehungen (8 und 3 Jahre) und ein drittes gemeinsames Kind(2 Jahre) mit meiner jetzigen Frau. Meine Frau hat auch ein weiteres Kind aus der Ex-Ehe, das bei seinem Vater lebt.

Nach der Geburt unserers gemeinsamen Kindes (Ende 2008) wurde der Unterhalt vom JA neu berechnet, da ja ab dann durch 3 Kinder geteilt wurde. Da ich zu diesem Zeitpunkt hohe Fahrtkosten und nicht ganz so hohes Einkommen hatte, verteilte sich das wie folgt: 100 Euro für den Großen und jeweils 80 für die zwei kleineren. In dieser Höhe habe ich dann auch immer gezahlt, bis auf ein paar Monate Anfang 2010. Da war ich leider selbst arbeitslos und wir haben selbst von der Arge leben müssen und laut deren Aussage sollten die UH-Zahlungen eingstellt. Seit Mai fließt das Geld aber wieder wie gehabt.

Jetzt hat vor ein paar Wochen meine Ex (KM von meinem ältesten Kind) sich bei der Arge beschwert (sie erhält scheinbar Leistungen von der Arge), dass ich seit 2 Jahren keinen UH zahle. Daraufhin musst ich unsere wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Ich habe mit der Arge auch telefoniert und klargestellt, dass ich bis auf ein paar Monate immer gezahlt habe (Kontoauszüge habe ich der Arge zukommen lassen). Nachdem die Arge jetzt alle Unterlagen hat und ich auch seit Oktober einen neuen Arbeitsplatz habe, der besser bezahlt ist und auch durch die Hochzeit Steuerklasse 3 bin ist letzte Woche die Neuberechnung des Unterhalts gekommen. Demnach soll ich jetzt 400 Euro im Monat für die beiden Kinder aus den Ex Beziehungen zahlen. Runtergerechnet auf einen SB von 900 Euro. Kann das denn sein? Meine Frau ist noch in Elternzeit und hat kein Einkommen, wir haben ein gemeinsames Kind, muss da nicht der SB höher liegen? Oder können wir jetzt auch wieder zur Arge rennen und aufstocken lassen, weil die UH-Zahlungen so hoch sind?

Ich will ja auch für meine Kinder zahlen, aber es kann doch nicht sein, dass wir als 3-köpfiger Haushalt auch nur einen SB von 900 Euro haben und auch unsere Mietkosten bei 500 Euro warm liegen, die ja auch nur mit 360 Euro berücksichtigt sind. Mit dem Anwalt habe ich schon telefoniert, er meinte ich soll erstmal mit der Arge sprechen, aber es kann nicht sein, dass wir selber aufgrund dieser Situation wieder eine Aufstockung brauchen.

Vielleicht kann hier ja jemand Licht ins Dunkel bringen!  🙂

Ach ja und noch eine Sache. Meine Frau ist auch unterhaltsverpflichtet ihrem älteren Kind gegenüber. Ist das richtig, dass dieser auch erst wieder UH erhält, wenn sie wieder arbeitet? Bei der Berechnung wurden nur meine 3 Kinder berücksichtigt!

Vielen Dank!

Gruß
das Timmilein

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2010 23:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Timmilein,

die Unterhaltsansprüche müssen getrennt beachtet werden.

Du bist 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Dieser berechnet sich aus deinem Einkommen. Wenn deine Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, dann hat sie dir ggü. auch einen Unterhaltsanspruch.
Da kommt dann die Rangfolge der Berechtigten ins Spiel. Die Kinder stehen im 1. Rang, deine Ehefrau im 2.
Solange der Mindestunterhalt für die Kinder nicht gedeckt werden kann, geht sie leer aus. Kind (8 Jahre) hat einen Anspruch von 272 €, Kind (3 Jahre) 225 € und Kind (2 Jahre) 222 € (durch erhöhtes KG). Bei der Forderung von 400 € für die 2 Kinder mit deiner bist du wohl noch weg vom Mindestunterhalt und so bekommt deine Frau keinen Unterhalt von dir.

Nun zum Unterhaltsanspruch des Kindes deiner Frau. Wenn dieses unter 18 ist, ist sie ihm ggü. zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Das bedeutet, das sie nicht eigenmächtig ihre Leistungsfähigkeit vermindern darf. Tut sie es dennoch ändert sich nichts an der Unterhaltspflicht und deren Höhe. Ist also ein KU tituliert, wird sie diesen weiterhin erbringen müssen. Das sie nun in Elternzeit ist, isat dann ihr Problem. Das Kind kann ja dafür nichts. Soweit die Theorie. Da sie eine Frau ist, wird sie sich da wohl gut drücken können. Da Frauen und Männer bei gleichem Recht anders behandelt werden.

Allerdigns gestatte ich mir die Frage, warum man ein weiteres Kind bekommt, wenn man schon für die 3 vorhandenen nicht genug Einkommen hat.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 08:22
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

Hallo liebes Forum

Allerdigns gestatte ich mir die Frage, warum man ein weiteres Kind bekommt, wenn man schon für die 3 vorhandenen nicht genug Einkommen hat.

Weil Mann auch ein recht auf Familie hat 😡 :thumbdown: :question: :gunman:

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 10:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi ML1,

ja klar haben Mann und Frau das Recht auf eine Familie. Nur auch bei "ganz normalen" Familien wird in der Regel auf ein weiteres Kind verzichtet, wenn man schon die bisherigen nicht ohne Sozialleistungen durchbringt.

zumidenst gehe ic hdavon aus, das jeder einigermaßen vernunftbegabte Mensch sich nicht ohne Gedanken an die Finanzierbarkeit u.a. Aspekte fortpflanzt.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 11:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich würde mir, nachdem der Staat mir meine Kinder und mein Geld weggenommen hat, nicht auch noch das Recht auf "eigene" Kinder weg nehmen lassen.
Zumal es dafür auch, noch, keinerlei Rechtsgrundlage gibt.

Man muss sich, nach all den Zumutungen, die dieser Staat für Väter so zu bieten hat, nicht auch noch selbst bestrafen.
Ausserdem will und braucht der Staat ja auch mehr Kinder. Soll er sie kriegen.
Ist ja auch ne Art von Familienpolitik.
Man nimmt den Eltern die Kindern einfach weg, damit sie noch mehr zeugen!

Klingt sicher sehr zynisch, ist aber meine Meinung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 11:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

ich weiß das wir da anderer Ansicht sind.

Und in diesem Sinne antworten wir dann auch dem Ex der hier erwähnten Frau, sollte er hier mal aufschlagen:

Och stell dich nicht so an. Du hast mit Hilfe des deutschen Staates euer Kind bei dir und deine Ex hat auch ein Recht auf ein neues Kind und wenn sie dann eurem keinen KU mehr zahlen kann, dann ist das halt so. In ein paar Jahren kann sie sicher wieder ein paar Euro zahlen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 15.11.2010 12:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tina,
ich würde vielleicht das "Och stelle dich nicht so an" weglassen aber ansonsten würde ich ihm genau das antworten.
Die Tatsache, dass er ein Kind hat, ist keine Begründung, dass sie kein Kind haben darf.

Und wenn wir allen Empfängern staatlicher Leistungen, das Recht auf Kinder absprechen würden, hätte sich das Problem sowieso bald von selbst erledigt.
Dann läge die Geburtenrate pro Frau nicht mehr bei 1,36 sondern bei 0,36, denn irgendein Schnitzel bekommt ja so ziemlich jeder vom Staat "geschenkt", dem dieser vorher das Schwein vom Hof getrieben hat.

Und ganz ehrlich, von dieser Regel

Nur auch bei "ganz normalen" Familien wird in der Regel auf ein weiteres Kind verzichtet, wenn man schon die bisherigen nicht ohne Sozialleistungen durchbringt.

habe ich noch nie was gehört!
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 12:34
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

Hallo

ja klar haben Mann und Frau das Recht auf eine Familie. Nur auch bei "ganz normalen" Familien wird in der Regel auf ein weiteres Kind verzichtet, wenn man schon die bisherigen nicht ohne Sozialleistungen durchbringt.

Nein nur Frau sei es vergöhnt 😡

Wer zahlt Unterhalt bis zum Selbstbehalt

EXfrau ist rechtlich immer erster Rang :gunman:
Sie kann arbeiten gehen nehmen wir an 60%
hat Kindergeld
hat Unterhalt
hat neuen Partner mit vielleicht besseren Einkommen (ihr leisten dann ärmere Väter noch zu vermehrung des Einkommens bei)

Also bitte das ist meine meinung und wird sie bleiben

LG
ML1

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 12:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö,

rechtlich ist Exfrau immer im Rang hinter den Kindern, ohne Kinder sogar noch hitner der aktuellen Ehefrau.

Hier geht es aber auch um einen AE Vater, der nun auch keinen KU mehr bekommt, weil die KM ein weiteres Kind hat und somit derzeit nichts zahlen kann.

Gerecht ist es sicher nie.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 13:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eins noch:

Wenn dieses unter 18 ist, ist sie ihm ggü. zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Das bedeutet, das sie nicht eigenmächtig ihre Leistungsfähigkeit vermindern darf. Tut sie es dennoch ändert sich nichts an der Unterhaltspflicht und deren Höhe. Ist also ein KU tituliert, wird sie diesen weiterhin erbringen müssen. Das sie nun in Elternzeit ist, isat dann ihr Problem. Das Kind kann ja dafür nichts. Soweit die Theorie.

Das ist, glaube ich, nicht mal in der Theorie so und auch nicht nur für Frauen.

Wenn ich mich recht entsinne, gab es ein BGH-Urteil, wo einem Mann ausdrücklich das Recht zugebilligt wurde, ein Kind zu adoptieren, auch wenn dadurch seine KU-Leistungsfähigkeit sinkt.

Ich weiß allerdings nicht mehr, ob der KU danach unter den Mindest-KU fiel.

BGH XII ZR 62/07

Und hier noch eine Diskussion zu diesem Thema in einem sehr anerkannten Forum!  😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 13:16




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi nochmal,

ich glaube das es dafür unterschiedliche Grundlagen gibt.

Wir haben ja genug Urteile, die besagen, das der KU nicht sinkt, wenn der KV für ein weiteres Kind in Elternzeit geht und dadurch niht mehr das bisherige Einkommen hat.

Ich nehme mal an das der Unterschied darin liegt, ob ich durch eigene Kündigung oder Elternzeit meine Leistungsfähigkeit herabsetze oder ob die Leistungsfähigkeit in der Höhe erhalten bleibt, nur durch ein weiteres Kind die Verteilemasse pro Kind dadurch geringer wird.

Wie ich das auch drehe und wende, es ist und bleibt ungerecht und zeigt nur die Unfähigkeit vernünftige Gesetze zu produzieren.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 13:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da hast du Recht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 13:52
(@timmilein)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten, auch wenn die Frage, ob der SB weiterhin trotz Frau und Kind bei 900 Euro liegt nicht beantwortet wurde.

Allerdigns gestatte ich mir die Frage, warum man ein weiteres Kind bekommt, wenn man schon für die 3 vorhandenen nicht genug Einkommen hat.

Nur zur Erklärung, obwohl ich denke, dies hat nichts mit dem Thema und meinen Fragen zu tun. Dieses gemeinsame Kind war nicht geplant. Und bevor hier doofe Fragen und Anschuldigungen kommen: "Doch wir haben verhütet!" Und uns die Entscheidung für das Kind auch nicht leicht gemacht. Natürlich haben wir überlegt, ob es finanziell überhaupt machbar ist. Letztendlich haben wir uns für das Kind entschieden, weil meine Frau mit einer Abtreibung nicht klar gekommen wäre. Heute sind wir froh, dass wir ihn haben.

Klar weiß ich, dass der bisher berechnete UH sowie auch der neu berechnetet Mangelfälle sind. Aber es ist auch keine der Mütter meiner beiden anderen Kinder AE. Beide haben ein großes Haus mit Grundstück, die eine zur Miete die andere als Eigentum und beide seit mehreren Jahren einen neuen Mann, teilweise auch mit weiteren gemeinsamen Kindern. Von daher verstehe ich sowieso nicht, warum die Arge bei der Mutter meines ältesten dazwsichenhängt, aber das will ich auch gar nicht so genau wissen.  😉

ja klar haben Mann und Frau das Recht auf eine Familie. Nur auch bei "ganz normalen" Familien wird in der Regel auf ein weiteres Kind verzichtet, wenn man schon die bisherigen nicht ohne Sozialleistungen durchbringt.

Ich finde eine normale Familie (die für mich aus Eltern und gemeinsamen Kindern, alle unter einem Dach besteht) kann man nicht mit unserer Situation vergleichen.

Hier geht es aber auch um einen AE Vater, der nun auch keinen KU mehr bekommt, weil die KM ein weiteres Kind hat und somit derzeit nichts zahlen kann.

Das ist so gesehen richtig, aber der Ex-Mann meiner Frau ist auch wieder verheiratet und kann es sich leisten den Hausmann zu machen, da seine neue Frau voll arbeiten geht und er sich der Pflege und Erziehung von 3 Kindern widmen kann(die neue Frau hat auch 2 Kinder aus der Ex-Ehe). Desweiteren wird meine Frau voraussichtlich ab Januar 2011 einen 400 Euro Job bekommen und dann bekommt er auch wieder UH.

Also eigentlich leben alle ganz gut, nur wenn wir demnächst von 900 Euro + 121 Euro Arbeitsaufwand + Kindergeld leben müssen, dann müssen wir sehen, wie wir klar kommen. Wenn meine Frau dann 400 Euro verdient und nach Abzug von UH für ihr Kind, der Rest nicht noch verteilt wird dann wird es aber gehen!

LG
das Timmilein

P.S. ich hatte mir etwas mehr von den Antworten erhofft und nicht eine Diskussion darüber, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, in unserer Situation noch ein weiteres Kind zu bekommen und man hier abgestempelt wird als Mensch der scheinbar nicht "einigermaßen vernunftsbegabt" zu sein scheint!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2010 00:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

auch wenn die Frage, ob der SB weiterhin trotz Frau und Kind bei 900 Euro liegt nicht beantwortet wurde.

Doch wurde sie.
Und zwar gleich zu Anfang von Midnightwish.
Du hast einen SB von 900,-.
Alles was darüber liegt, wird zwischen deinen Kindern aufgeteilt.
Deine Frau geht leer aus.

P.S. ich hatte mir etwas mehr von den Antworten erhofft und nicht eine Diskussion darüber, ob es überhaupt gerechtfertigt ist, in unserer Situation noch ein weiteres Kind zu bekommen und man hier abgestempelt wird als Mensch der scheinbar nicht "einigermaßen vernunftsbegabt" zu sein scheint!

Du hast deine Antworten bekommen.
Dass hier noch Fragen diskutiert werden, die du nicht gestellt hast, kann passieren.
Diese Freiheit nehmen wir uns raus.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2010 00:25
(@timmilein)
Schon was gesagt Registriert

OK, danke. Dann hatte ich das wohl nicht so verstanden. Heißt also 900 Euro + UH für das gemeinsame Kind + Kindergeld für 1 Kind bleibt bei uns. Und wenn das dann unter unserem ALG II -Anspruch liegt, können wir eine Aufstockung bei der Arge beantragen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2010 00:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so ist es.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2010 00:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wobei noch zu beachten ist, das ihr für euer Kind das erhöhte KG für ein drittes Kind bekommen könnt, wenn du den KG-Anspruch wahrnimmst. Denn dann kannst du deine beiden Kinder aus erster Ehe als Zählkinder angeben.
Das erhöhte KG senkt, wie oben schon angegeben allerdings auch wieder den KU-Anpsruch des Kindes.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2010 08:16