Moin Moin,
es geht um die Unterhaltsberechnung eines selbstständigen Handelsvertreters, der ein steuerpflichtiges EK von durchschnittlich 73.960,62 EUR erzielt hat. Hat der Anwalt von meiner Freundin aus den Einkommen der letzten 3 Jahre ermittelt. Darauf für das Jahr 2009 die Grundtabelle angewendet ergibt sich eine ESt von 27.517 + Soli von 1.513,43 EUR.
Ergibt ein JE von 44.930, also monatlich 3.744 EUR.
Ist es richtig, hier die Grundtabelle anzuwenden? Tatsächlich war das Einkommen ja höher, denn in den Berechnungsjahren waren die Parteien ja noch verheiratet und es hat ein ZV, also Splitting gegeben.
Habe einige Zeit gesurft, aber wohl immer die falschen Seiten erwischt.
Eine ergänzende Frage: Zusätzlich ist noch der Betrag ESt-pflichtig aufgeführt: 84.359,67 EUR als Ø der letzten 3 Jahre. Das finde ich verwirrend, denn in die Berechnung gehen nur die oben angegebenen 73K ein. Der Anwalt hat anhand der Steuerbescheide mit einem Programm diese Werte ermittelt sollte ich vielleicht noch hinzufügen. Auf die Antwort warum nicht der höhere Betrag für die Berechnung genommen wird warten wir beide noch. Vielleicht weiß hier jemand Rat dazu.
Grüße aus dem hohen Norden und Danke für die Antworten
Kleiner LG
Hallo kleiner LG!
Wenn ich in einem Lohnrechenr reingehe und die beiden Werte eingebe, komme ich nur mit dem
84000 Euro Wert ungefähr auf deine Zahlen der EST und Soli hin.
st es richtig, hier die Grundtabelle anzuwenden? Tatsächlich war das Einkommen ja höher, denn in den Berechnungsjahren waren die Parteien ja noch verheiratet und es hat ein ZV, also Splitting gegeben.
Wann war die Trennung?
Wie lange wird der so berechnete TU gezahlt? Ab Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung oder tatsächlich nur für das berühmte Trennungsjahr?
Kommt erstens darauf an, wie berechnet wurde! Wenn Trennung 2009 - muss ab 2010 z.B. eine andere Steuerklasse gewählt werden und das Einkommen 2010 wäre bei vorheriger Steuerklasse von 3/5 geringer.
Ebenso kommt es darauf an, wie klein/groß die Kinder sind - ob Erwerbsobliegenheit besteht.
Grüße,
kosmos
Moin,
warum sollte das Einkommen und der Unterhalt auf Basis der Splittingtabelle errechnet werden?
Es geht doch um Forderungen für die Zeit nach der Ehe oder?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Moin,
@kosmos25: Die Trennung war im August 2008. Für die Ermittlung des Ø Einkommens sind die Jahre 2005/2006/2007 zugrunde gelegt worden. Aus der Berechnung geht nur der abgezogene Steuerbetrag hervor, keine Einzelheiten außer dem Hinweis auf die Grundtabelle. Scheidungsantrag ist in 2009 gestellt worden.
Hilft das für die Frage weiter, wie lange TU gezahlt werden muss? Ist das nicht unabhängig von der Berechnungsweise einfach eine Zeitspanne?
Danke für die Antwort.
Kleiner LG
Moin Moin,
@ Beppo: jetzt wo Du es sagst... Es soll ja wohl die Leistungsfähigkeit im aktuellen Zeitraum ermittelt werden, und da ist unstreitig kein Splitting mehr gegeben. Es sei denn, die Parteien schaffen es, sich auf eine ZV zu einigen. Bei der Ek-Differenz, hier rund 45K (nach Abzug der Steuern und aller möglichen Zahlungen für Immo-Kredite und das gemeinsame Haus, aber das steht auf einem anderen Blatt) und bei Frau ca 20K ebenfalls nach Steuer, wird das Mehr an TU nicht durch den Steuernachteil von Frau aufgewogen, schätze ich jedenfalls.
Es ging ja auch nur darum, vielleicht noch ein paar Euronen mehr an TU zu bekommen. Bei dem hohen Einkommen vom Ex-Mann doch verständlich oder?
Gruß aus dem Norden
Kleiner LG
Ist es richtig, hier die Grundtabelle anzuwenden? Tatsächlich war das Einkommen ja höher, denn in den Berechnungsjahren waren die Parteien ja noch verheiratet und es hat ein ZV, also Splitting gegeben.
Hallo,
das stimmt schon so. Denn inzwischen wird ja nicht mehr die Splittingtabelle angewendet, er verdient also Netto entsprechend weniger. Der Unterhalt wird (im Normalfall...) aus dem aktuellen Einkommen zu gegenwärtigen Steuertatbeständen berechnet, nicht aus dem in irgendwelchen früheren Jahren unter anderen Vorzeichen erzielten. Übrigens fehlen hier noch diverse Abzugsposten für Renten- und Krankenversicherung, berufsbedingte Ausgaben, Kredite usw. Warum da mal 73K und mal 84K angesetzt werden kann ich nicht nachvollziehen, da sollte deine Freundin halt einfach ihren Anwalt befragen. Warum überhaupt fordert sie den Unterhalt für sich? Hat sie ehebedingte Nachteile?
/elwu
Bei dem hohen Einkommen vom Ex-Mann doch verständlich oder?
Ich finde das im Falle des nehmens auch nicht verständlicher, als im Falle des gebens.
Spätestens seit der letzten KU-Erhöhung sind die Sätze jenseits jeder Vernunft.
Da sind zusätzliche Tricks um das noch weiter nach oben zu drücken für mich nicht nachvollziehbar.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
komme nicht ganz mit ...
Wenn ich es recht verstanden habe, geht es um Trennungsunterhalt (also ab Zeitpunkt der Trennung August 2008 bis zum Zeitpunkt der Scheidung).
Einigung auf Zusammenveranlagung für 2009 und 2010 haben sich bei vorliegender Trennung in 2008 wohl erledigt.
Wenn es also um den kompletten Zeitraum geht, wäre m.E. die Anwendung der Splittingtabelle für 2008 ok, für 2009/2010 aber Grundtabelle.
Es ging ja auch nur darum, vielleicht noch ein paar Euronen mehr an TU zu bekommen. Bei dem hohen Einkommen vom Ex-Mann doch verständlich oder?
Bei solchen Äußerungen fällt es mir schwer, Sachlichkeit zu bewahren (versuche es trotzdem) ...
Vielleicht ist es verständlich. Moralisch halte ich es aber für fragwürdig, dem Ex (!) nach Trennung soviel Kohle wie möglich abzunehmen.
Schließlich ist es der Ex und nach Trennung sollte der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gelten (und von 20 kEUR netto kann man durchaus leben, da sollte jedenfalls mehr als der Selbstbehalt überbleiben).
Dass bei Vorliegen ehebedingter Nachteile unter Berücksichtigung Ehedauer und/oder gemeinsamen Kindern auch über die Scheidung hinaus noch eine zeitlang Unterhalt gewährt wird, halte ich zwar für in Ordnung.
Als Maßstab sollten dabei aber in erster Linie die ehebedingten Nachteile angeschaut werden und nicht das hohe Einkommen des Ex ...
Besten Gruß
United
(wissend, dass Familienrecht nix mit Moral zu tun hat)
Hi
Bei dem hohen Einkommen vom Ex-Mann doch verständlich oder?
Bei solchen Äußerungen fällt es mir schwer, Sachlichkeit zu bewahren (versuche es trotzdem) ...
Lese es nochmal unter dem Gesichtspunkt des Zynismus (welchen ich dem Schreiber unterstelle) und Du kannst hämisch schmunzeln.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
