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Unterhaltsberechnung noch nie

 
(@tomkyle)
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Hallo,

ich habe bisher immer den Mindesunterhalt gezahlt, da ich schwer krank war.

Nun nachdem der Druck von der Unterhaltsvorschusskasse mich immer nervte gehe ich wieder Vollzeit arbeiten.Ich werde beim neuen Arbeitgeber 1700 Euro verdienen und fahre einfache Strecke 20 km zur Arbeit bei einer 5 Std. Woche also 40 Hin und Zurück. 

Mein Sohn ist 10 Jahre alt und mein einziger und ich war mit der Mutter nicht verheiratet. 

Ich habe auch noch ein paar Schulden und zahle eine Miete von 580 kalt und 750 warm. 

Was kommt in etwa an Unterhalt auf mich zu und was kann ich absetzen? 

Danke 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2018 13:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

absetzen kannst Du berufsbedingte Aufwendungen, bei Dir 40km Fahrtstrecke, 30km mit 30 Cent und 10 km mit 20 Cent = 11 Euro für 220 Arbeitstage = 2420 Euro : 12 = 201 Euro.
Ggf. noch Arbeitsbekleidung, Reinigung der Arbeitsbekleidung, bringt aber nicht viel.
( Es gibt OLG, die auch die gesamte Fahrtstrecke mit 30 Cent zulassen).

Abesetzbar wäre auch noch nachgewiese Altersvorsorge bis max 4% vom Brutto.

Gibt es Weinachts- und/oder Urlaubsgeld. Das wäre dann auf 12 Monate umzulegen und zum Einkommen zu addieren. Ggf. auch eine Steuererstattung.

Deine Miete spielt keine Rolle, sie ist pauschaliert im Selbstbehalt enthalten. Schulden sind Dein PRivatvergnügen.

Prinzipiell bist Du damit in der 1. Stufe, da Du nur eine unterhaltsberechtigte Person hast, geht es eine Stufe höher.

Bei einem 10jährigen Kind sind dann 419 Euro - 97 Euro (halbes KG) = 322 Euro.

Sollte das zuständige OLG den Bedarfkontrollbetrag berücksichtigen, dann wäre die Frage ob Dir am Ende mehr als 1300 Euro verbleiben.
Bei 1700 minus 201 (berufsbedingte Aufwendungen) minus 322 Euro (KU) = 1177 Euro < 1300 Euro. In diesem Fall wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten und deshalb geht es wieder eine Stufe runter, dann wären 302 Euro KU zu zahlen und Dir verbleibt mehr als der Selbstbehalt von 1080 Euro.

Prinzipiell geht es bei Dir um Stufe 2 oder Stufe 1. Das hängt davon ab ob das zuständige OLG (wo das Kind wohnt) den Bedarfkontrollbetrag zulässt oder nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2018 15:55