Hallo zusammen,
ich habe hier schon eine Menge gelesen, aber die hundertprozentige Anwort habe ich leider nocht nicht gefunden.
Welche Kosten können vom Angestellteneinkommen pauschal oder nachgewiesen im Bezug auf die Berechnung des Kindesunterhaltes abgezogen werden (bereinigtes Einkommen)?
5% berufsbedingte Kosten
4% Altersvorsorge (pauschal oder nachgewiesen)
...
Was gilt für Kapitalerträge? Kann man hier direkte Kosten (Bsp. Zinsen) gegenrechnen?
Vielen Dank schon jetzt für die Unterstützung.
Gruß
Hallo,
dein Jahresnetto
+ Steuererstattung oder -Steuernachzahlung
diese Summe / 12
ergibt das Monatsnetto.
Von diesem kannst du 5 % berufsbedingte Aufwendungen abziehen (es sei denn dein OLG sagt was anderes, steht in den Unterhaltsleitlinien)
dann kannst du bis zu 4 % (vom Jahresbrutto) zusätzliche Altersvorsorge abziehen, wenn du sie wirklich zahlst (Nachweis).
Der Restbetrag in dein anrechenbares Einkommen. Hier kannst du in der Düsseldorfer Tabelle den entsprechenden Unterhaltsbetrag fürs Kind ablesen (gestaffelt nach Altersstufe).
Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Hast du weniger, dann kannst du eine Stufe hochgestuft werden, bei mehr eine Stufe runtergestuft werden.
Dein Selbstbehalt beträgt 950 €.
Kapitalerträge sind Einkommen und werden im Regelfall zu deinem Netto dazugezählt. Was für Kosten fallen bei Kapitalerträgen an? Meinst du eine Immobilie? Diese kann bei der zusätzlichen Altersvorsorge abgerechnet werden. Dann wird dir aber auch ein Wohnwertvorteil angerechnet, der zu deinem Netto addiert wird.
Sophie
Moin.
Was gilt für Kapitalerträge? Kann man hier direkte Kosten (Bsp. Zinsen) gegenrechnen?
Ja.
Generell gilt, dass du die Kosten, die unvermeidbar bei der Erzielung von Einkommen anfallen, abgezogen werden können.
Es kann nur evtl. erforderlich werden, dass dem Richter sehr genau erläutern zu müssen und sich gegen Einwendungen der Gegenseite zu erwehren, dass diese Kosten vielleicht doch vermeidbar wären oder zukünftig nicht mehr anfallen.
Ein beliebtes Beispiel dafür sind Erhaltungsaufwendungen für Immobilien.
Wenn du versuchst, Pauschalen oder Rücklagen abzuziehen, wird man die vorhalten, dass nur tatsächliche Kosten abzugsfähig sind.
Und wenn du tatsächliche Kosten geltend machst, z.B. für neue Fenster wird man dir vorhalten, dass diese Kosten ja in den nächsten Jahren nicht wieder anfallen und deswegen irrelevant seien. :knockout:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei den Zinsen handelt es sich um Kosten, welche durch ein Wertpapierkredit entstanden sind, die zur Finanzierung von Firmenbeteiligungen aufgenommen wurde. Diese Firmenbeteiligung zahlen jährlich eine Dividende. Zieht man die Zinskosten von der Nettodividende ab, bleiben noch ca. 50 % von dieser Nettodividende übrig. Ich würde somit die bereinigte Nettodividende ansetzen.
Kann man die gegnerischen Partei Anwalt oder Beistandschaft dazu verpflichten, die übermittelten Dokumente nach Berechnung des Unterhaltes zu vernichten?
Danke... 🙂
Kann man die gegnerischen Partei Anwalt oder Beistandschaft dazu verpflichten, die übermittelten Dokumente nach Berechnung des Unterhaltes zu vernichten?
Was soll das bringen?
Du kannst sie nicht zwingen zu vergessen, was sie gesehen haben.
Und nachprüfen kannst du so etwas erst recht nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.