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Unterhaltsberechnung im Mangelfall

 
(@rockx)
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Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eure Hilfe bei Berechnung des Unterhalts. Ich habe nach langer Suche leider derzeit nur einen Arbeitsplatz mit 35h Woche gefunden. Ich schulde Unterhalt für zwei Kinder im Alter von 8 und 5 Jahren. Das Gehalt beträgt die ersten 6 Monate 1800 Brutto Netto 1295,75 Euro und nach der Probezeit 2000 Brutto Netto 1408,08 Euro. Steuerklasse 1. Die Kinder bekommen zur Zeit Unterhaltsvorschuss.

Kann mir jemand berechnen welchen Betrag ich an Unterhalt zu zahlen habe? Droht mir wohlmöglich ein Verfahren und fiktives Einkommen wegen der Arbeitszeit? Wie verhalte ich mich jetzt am besten gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse?

Der Umgang klappt zur Zeit gut ich habe die Kinder immer jedes Wochenende Freitag Nachmittag bis Sonntag Nachmittag.

Vielen Dank!

Grüße
rockx

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2020 21:11
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo rckx
Für Dein 5 Jähriges Kind ist der zuzahlende Unterhalt nach Tabelle 1 Stufe und nach Abzug des halben Kindergeld 267 € und bei dem 8 Jährigen Kind 322€. Das heißt zusammen sind 589 € zu zahlen. In der Probezeit bist Du für 135,70 € nach Abzug Deines Selbstbehalt von 1160 € leistungsfähig. Das heißt es wird eine Mangelfallberechnung gemacht. Nach der Probezeit sieht die Rechnung so aus. 1408,08 € - 1160 € = 248,08 € zu verteilendes Geld. Wenn das jüngste Kind 6 Jahre wird erhört sich für dieses der Unterhalt ebenfalls auf 322 € . Da Du nur 35 Stunden / Woche arbeitest wird man von Dir verlangen noch eine Nebentätigkeit bis zur Grenze des Arbeitszeitgesetzes ( maximal 48 Std./ Woche) zu suchen. Sollte das nicht möglich sein wegen Schichtdienst oder zu langem Arbeitsweg musst Du versuchen Dir vom Jugendamt die nichtleistungsfähigkeit ( auch jetzt schon bescheinigen lassen, da die Kinder schon UVG erhalten) weil Dir sonnst Schulden auflaufen bei der Unterhaltsvorschusskasse und Du diese dann zurück zahlen musst.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2020 22:39
(@rockx)
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Hallo,

vielen Dank für die Auskunft. Werden bei einem Mangelfall der ich wohl bin, keine 5 Prozent berufsbedingte Aufwendungen abgezogen? Bei einem Selbstbehalt von 1160 Euro wäre ich noch Aufstocker nach SGB2.

Wie ist jetzt die beste Vorgehensweise. Warten bis Jugendamt den Unterhalt berechnet? Muss ich das beantragen oder kommen die von selbst? Passiert das erst ende des Jahres? Soll ich mir den Unterhalt mit einen online Unterhaltsrechner selber ausrechnen und einfach an die UHV-Kasse überweisen? Unterhalt von einem Anwalt berechnen lassen, da ich ja ggf. weniger zahlen müsste da ich ja sonst zum Aufstocker werde? Wer macht das dann Sozialrecht oder Familienrecht?

Natürlich kann ich auch oben berechnete Werte erst mal zahlen und warten was kommt. Gibt es da nicht jemanden der einen das gerichtsfest ermitteln kann? Ich will keinen Ärger haben, aber ich muss auch von irgendwas leben. Die Ex arbeitet nicht, was aber wohl keine Rolle spielt.

Grüße
rockx

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Themenstarter Geschrieben : 09.03.2020 15:46
(@wasserfee)
Registriert

hi,

nein, als Mangelfall kannst du keine berufsbedingten Aufwendungen geltend machen. Was dir weiterhin passieren kann ist, dass ein Einkommen fiktiv auf Vollzeit hochgerechnet wird und davon der Unterhalt berechnet wird, da es dir durchaus zuzumuten ist Vollzeit zu arbeiten oder einen Minijob in der verbleibenden Zeit anzunehmen.

Gibt es eine Beistandschaft? Wenn UHV gezahlt wird dann wahrscheinlich ja.

Melde dich bei denen und frag, was die jetzt von dir brauchen.
WF

nicht mein Zoo
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Geschrieben : 09.03.2020 16:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

nein, als Mangelfall kannst du keine berufsbedingten Aufwendungen geltend machen.

Ganz so ist's nun auch wieder nicht, dass man gar nichts geltend machen könnte - es werden im Mangelfall halt strengere Maßstäbe angelegt, d.h. es werden i.d.R. nur die unvermeidlichen Aufwendungen anerkannt.

Die Fünf-Prozent-Pauschale ist somit i.d.R. hinfällig, stattdessen ist Einzelnachweis angesagt - und wenn da z.B. jemand die Kosten für die Fahrt zur Arbeit im eigenen Auto geltend machen will, dann kann es sein, dass er auf die günstigere Monatskarte für Bus und Bahn verwiesen wird (bzw. bei hinreichend kurzen Wegen auch schon mal auf die Möglichkeit, mit dem Fahrrad zu fahren).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 09.03.2020 21:59
(@rockx)
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Hallo, heute habe ich Post vom Jugendamt bekommen. Ich habe dem Jugendamt nach Aufforderung meine Gehaltsnachweise mitgeteilt und um Berechnung des Unterhalts gebeten.

Die Unterhaltsvorschusskasse besteht auf die Forderung von 440 Euro monatlich. Zusätzlich möchte es eine Rückzahlung in Höhe von 1600 Euro seit April 2020 haben. Das obwohl ich bei Vollzeit Arbeit jetzt 40h pro Woche nur 1300 Euro netto verdiene.

Nach Düsseldorfer Tabelle habe ich doch einen Selbstbehalt von 1160 Euro? Wozu gibt es diese Tabelle und den Selbstbehalt dann? Eine Nebenbeschäftigung ist mir von meinen Arbeitgeber untersagt. Ausserdem kann ich aus gesundheitlichen Gründen keiner Nebentätigkeit mehr nachgehen. Wie soll ich jetzt reagieren? Ich würde jetzt einen Widerspruch schreiben und mitteilen das ich keinen Nebenjob ausüben darf und kann. Bitte um Hilfe!

Beste Grüße
rockx

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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2020 23:35
(@wasserfee)
Registriert

Moin, 

ich blick das nicht ganz: im März waren es 35h/Woche und 1295.- netto und jetzt sind es 40h/Woche und 1300.- netto? 5 Wochenstunden mehr für 5.- netto mehr?

Was hast du denn für eine Ausbildung, dass du so lange nach einem so schlecht bezahlten Job gesucht hast? Vielleicht unterstellen die dir auchh einfach einen Verdienst, den du mit deiner Ausbildung haben KÖNNTEST?

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 08.07.2020 10:27
(@maxmustermann1234)
Registriert

Steht in dem Schreiben wie sich die Forderung i.H.v. 440€ pro Monat zusammensetzt?

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Geschrieben : 08.07.2020 14:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Unterhaltsvorschuß beträgt für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren 220 Euro, 2 Kinder also 440 Euro.

Die Frage ist, besteht ein Titel?

Zwischenzeitlich würde ich dem TO raten beim JC auf Aufstockung nachsuchen damit der UHV bedient werden kann.

Ansonsten der UHV-Kasse widersprechen und wenn ein Titel gesteht auf Abänderung dessen durch ein Gericht hinarbeiten. Wird nichts gemacht, dann laufen Schulden in der genannten Höhe auf.

VG Susi

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Geschrieben : 08.07.2020 15:25
(@rockx)
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Hallo,
@Wasserfee ich habe den ersten Post vor der Arbeitsvertragsunterzeichnung geschrieben. Der Arbeitsvertrag umfasst 40 h. Das Gehalt ist wie genannt. Es wird nicht mehr bezahlt und es ist ein Fixgehalt. Ein Nebenjob ist mir seitens des Arbeitgebers nicht gestattet. Warum ich keinen besseren Job gefunden habe. Weil ich über 40 Jahre bin Steuerklasse 1 habe und in meinen Ausbildungsberuf nicht mehr gezahlt wird. Spitzenverdiener bekommen im meinen Job mit Glück 2400 Brutto. Das möchte aber keiner zahlen.

Nein es wurde gar nichts berechnet und ich habe auch keine Berechnung bekommen. Nur die Aufforderung den vollen UHV-Betrag zu zahlen. Mein Selbstbehalt wurde ignoriert.

Ich habe keinen UH-Titel. Da bislang nichts berechnet wurde. Deshalb kann ich auch nicht beim JC aufstocken. Und zahlen kann ich 440 Euro im Monat nicht da ich das Geld für den hohen Unterhalt nicht habe. Ich muss Miete zahlen, Essen und auch noch zur Arbeit fahren. Ich lege jetzt Widerspruch ein. Werde ich jetzt verklagt und bekomme fiktives Einkommen? Fiktiv ist aber nicht real, sondern Wunschdenken. Es kann ja nicht angehen das ich jetzt trotz Arbeit weniger als ein Hartz4 Empfänger zum Leben habe. Gelte ich nicht als Mangelfall? Wozu dann der Selbstbehalt DD?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Grüße
rockx

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Themenstarter Geschrieben : 08.07.2020 19:21




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sind doch gute Voraussetzungen. Schreib denen zurück, dass du das nicht zahlen kannst, dein Bruttogehalt beträgt xxxx in Vollzeit, dein Nettogehalt yyyy, du hast berufsbedingten Aufwand i. H. v. zzz.

Nicht erwähnen würde ich das Verbot der Nebentätigkeit (wieso verboten?) und ich weiß auch nicht, ob das Bestand hat. Natürlich fordern sie dich auf den UHV-Satz zu bezahlen, das ist deren Job, dass sie das Geld von dir holen, was die Allgemeinenheit vorschießt. Du musst jetzt eben belegen, dass du nicht fähig bist, das zu zahlen. Erläutere und belege das und gut ist es. Dann wirst du sehen,  was passiert. Das JA kann dich weder zu einer Nebentätigkeit noch einer bestimmten Zahlungshöhe zwingen. Das kann nur daa Gericht. Und darauf wird es hinaus laufen, wenn eine Einigung nicht möglich ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 08.07.2020 19:27
(@rockx)
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Danke. Das JA besteht ja  auf die 440 Euro monatliche Zahlung. Ich habe schon meine Gehaltszettel abgegeben und um Berechnung gebeten. Ich werde Widerspruch bei der Teamleitung einlegen. Da mir der Sachbearbeiter überhaupt keine anständige Berechnung belegt hat. Nur wie lange wird sich das hinziehen bis der Unterhalt endlich korrekt ausgerechnet ist. Und solange sollen Schulden auflaufen? Das Jugendamt scheint mir wenig hilfreich zu sein.

Ich habe heute eine Stellungnahme von meinen Arbeitgeber bekommen. Er bestätigt das ich aus gesundheitlichen Gründen 30% Schwerbehindert und Gleichgestellt (Belege hab ich) mir nicht mehr Arbeit zu zumuten ist. Damit die Leistungsfähigkeit im Hauptjob gewahrt bleibt ist mir eine Nebentätigkeit nicht erlaubt.
___________
Edit: Leerzeilen gelöscht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2020 19:38
(@wasserfee)
Registriert

am Ende des Tages ist es schietegal, worauf das JA besteht. Wenn sie mehr wollen als du zahlen kannst müssen sie klagen. Dann entscheidet ein Richter. Das kann fgut für dich sein oder eben auch nicht. Voraussagen kann man das schwer.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 08.07.2020 20:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das JA kann Briefe schreiben wie es will. Es kann dich nicht zwingen. Berechne, was du zahlen kannst und wenn sie die Unterhaltsansprüche auf sich übergeleitet haben, zahlst du genau das ans Jugendamt.

Und dann lass sie machen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 08.07.2020 20:24
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ergänzend zu dem richtigen Vorschreibern.
Wenn du den Betrag zahlst, der für Dich unstrittig ist, müssen sie die Differenz erstreiten. D.h. Es mindert den Streitwert und da überlegen sie sich es zweimal, ob es was bringt.
Dies reduziert auch dein Kostenrisiko, soweit es denn etwas bringt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2020 21:32