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Unterhaltsberechnung im Mangelfall

 
 John
(@john)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bei mir liegt ein Mangelfall vor. Bei der Berechnung des bereinigten Netto-Einkommen wurde vom JA zwar nicht der "Ehebedingte Kredit" in Abzug gebracht, wohl aber die Zinsen für diesen  :puzz:

Ehebedingte Kredite können nur dann in Abzug gebracht werden, wenn es um eine Erhöhung geht, wenn also der Mindestunterhalt laut DDT gezahlt wird. Mit anderen Worten kann die in der Ehe auf Kredit angeschaffte Segeljacht dazu verwendet werden, um den KU und EU kleiner zu halten. ... Solche Gesetzte können echt nur Politiker machen...

Nun drum, bei mir rechnet da JA die Zinsen für einen kleinen Kedit trotzdem an.

1.) Kann mir jemand sagen, auf welcher Gesetzesgrundlage dies möglich ist, oder ist das Unwissenheit der Sachbearbeiterin?

2.) Das JA will natürlich separat noch einen Titel. Unsere Firma fährt nun Kurzarbeit, ich weiß also nicht was ich in sechs Monaten netto verdienen werde. Ist es möglich einen Titel beim Notar ausstellen zu lassen der auf z.B. sech Monate befristet ist und dazu noch statisch ist?

Im Forum habe ich nichts vergleichbares gefunden, daher meine Fragen hier mit der Hoffnung, dass jemand von Euch mir dazu etwas sagen kann.

Liebe Grüße
John

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2009 12:56
 Vic
(@vic)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo John,

mit dem Kredit ist ne interessante Sache; Frage:

1.) Wofür war der Kredit: Auto; Haus; Urlaub  🙂 ??

2.) Wer hat jetzt den Nutzen von den finanzierten Gegenständen ?

3.) Wer zahlt diesen Kredit ? Du; Exe oder beide ??

Was die Kurzarbeit angeht: Ich hab mir damals als es um die Rückstufung auf StKl. 1 und die Nettolohnminderung ging, vom Arbeitgeber eine Berechnung über die "im laufenden Kalenderjahr" voraussichtilich anfallenden Nettoeinkünfte geben lassen.

Daraufhin wurde der Unterhalt berechnet. Haben Alle (RA Exe; JA) akzeptiert.

Sollte bei Kurzarbeit ja auch greifen, da diese ja derzeit gängig ist.

Andere Frage: Aus welchem Bundesland bist Du ? In Bremen und im Saarland gibt es die Arbeitnehmerkammer, da kann man sich für 20 € oder auch bei geringem Einkommen umsonst eine Unterhaltsberechnung machen lassen.
Die führen ggf. auch aussergerichtlichen Schriftverkehr.

Gruß Vic

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 14:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi John

zu 1.) Da es keine Gesetzesvorschrift für die Ermittlung des bereinigten EK gibt stellt dies ein Entgegenkommen des JA dar. Es gibt zwar eine Rechtssprechung, doch diese ist nicht verbindlich.

zu 2.) Da das Kind einen Anspruch auf Rechtssicherheit hat kannst Du das zwar gerne mit dem Notar machen, ist das JA jedoch anderer Auffassung geht es halt vor's Gericht und Dir wird dort sehr wahrscheinlich ein gänzlich unbefristeter Titel aufgedrückt. Dieser 6-Monate-Titel stellen doch lediglich Dein eigenes Interesse dar, welches im Widerspruch zum Interesse des Kindes steht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 15:13
 John
(@john)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für Eure Antworten!

@oldie: Keine Gesetzesvorschrift und Entgegenkommen des JA ist nach meinem Verständnis Willkür. Kann das echt sein? Die müssen doch Richtlinien haben wenn es um Geld geht und können nicht wenn einer besonders auf die Tränendüse drückt mal Zinsen in Abzug bringen und bei anderen eben nicht?!

@Vic: Ich sagte dass ich mit Betrag XV minus aus der Ehe gegangen bin und das ich den Kredit brauchte um mein Konto auszugleichen weil der Dispo am Ende war um halt die Unterhaltszahlungen künftig weiterhin sicherzustellen. Bla bla halt, in Wirklichkeit war mein Konto zwar im Minus aber ich braucht Hausrat.

Beim Thema Titel möchte in selbstverständlich meine Interessen hinterlegen, daher die Frage ob es ein statischer und befristeter sein kann.
Hier steht eine Menge zum Thema Titel und das macht mich arg vorsichtig. http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html

Gruß
John

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2009 17:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Keine Gesetzesvorschrift und Entgegenkommen des JA ist nach meinem Verständnis Willkür.

Ja und? Was glaubst Du was in all den Urteilen, Beschlüssen und Vergleichen 'vor den /durch' die AG's, OLG's, des BGH oder oder dem DJB als Oberweiser dt. Rechtssprechung abgeht? Was willst Du denn wissen? Dann sage dies expliziet und nicht ebenso schwammig wie die zuvor genannte Judikative.

Die müssen doch Richtlinien haben wenn es um Geld geht ..

Klar gibt es Richtlinien. Und die Oberleit-Richtlinie kannst Du hier nachlesen: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1613.html
Und bitte beachte vor allem den ersten Satz unter Pkt.1.

... und können nicht wenn einer besonders auf die Tränendüse drückt mal Zinsen in Abzug bringen und bei anderen eben nicht?!

Kann es sein, dies ist Dein erster Tag in Deinem Leben, wo Du durch ernsthafter mit Familienrecht beschäftigst - oder zumindest mal Fragen stellst? Ein Richter ist nur sich selbst und dem Gesetz verpflichtet. Anders herum: Solange er kein Recht bricht ist alles okay. Und damit dies nicht passiert gibt es eben keine klaren Aussagen zu der von Dir aufgeworfenen Thematik.

Um Deinen Horizont zu erweitern lese doch mal bitte einige Urteile in der Datenbank (die Top-Ten unten, weitere oben im Ticker - oder gehe über den Link links auf der Hauptseite mit der Bezeichnung "Urteile"). Und dann vertiefe Deine Fragestellung bzw. konkretisiere sie - wenn Du noch kannst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 21:27
 John
(@john)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldie,

ich weiß ja nicht welche Pille du heute verwechselt hast, aber nimm mal eine Andere die dich wieder runter bringt.

Meine Fragen habe ich klar und deutlich gestellt!

Schönen Dank für deinen geistreichen Beitrag.

Gruß
John

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2009 21:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich habe Deine "Fragen" sogar beantwortet. Mit Konkretisieren meine ich allerdings:

Keine Gesetzesvorschrift und Entgegenkommen des JA ist nach meinem Verständnis Willkür.

Belege das bitte unter der Prämisse, das Familienrecht nicht pauschal sondern im Einzelfall bewertet und ausgeurteilt wird.

Kann das echt sein?

Was meinst Du konkret?

Die müssen doch Richtlinien haben wenn es um Geld geht und können nicht wenn einer besonders auf die Tränendüse drückt mal Zinsen in Abzug bringen und bei anderen eben nicht?!

Ja, haben sie. Doch niemand ist verpflichtet Richtlinien stringend zu folgen. Und selbst diese lassen einen Ermessensspielraum zu - achte mal auf die Worte "kann, könnte, würde, wäre". Erst wenn es Interessenkonflikte gibt, wird auf das Gesetz und/oder die Rechtssprechung geschaut und leider viel zu oft der eigenen Wertvorstellung nach gehandelt.

Nimm es nicht persönlich, ist nicht so gemeint. Nur m.E. forderst Du da etwas ein, was schlicht und ergreifend weder angedacht noch existent ist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 22:05