Guten Abend zusammen,
Ich brauche eure Hilfe.
Meine Frau und ich haben uns getrennt.
Wir haben 2 Kinder 5 und 6 Jahre alt.
Erstmal ohne Anwalt, da das Verhältnis noch ,bis auf die Liebe, ganz gut ist.
Wir haben uns zusammen gesetzt und nach Unterhaltsrechner im Netz gesucht.
Nun zu unserer Berechnung:
Ich: 2150€ netto
Sie: 1100€ +368€ Kindergeld
Unterhalt von mir: 710€
Liegen wir da richtig????
Ein Bekannter hat mich etwas verunsichert, als er meinen Unterhalt als zuviel bezeichnet hatte!
Ich will mich sicher nicht drücken, bin einfach nur verunsichert!
Über Hilfe bin ich sehr dankbar!
Hi Casimir,
Hier fehlt mehr Imput zu berufsbedingten Aufwendungen oder Schulden.
Eventuell kommt auch Mehrbedarf für KiTa etc. in Betracht.
Gibt es sowas nicht, sind 566€ okay.
Wie habt ihr das denn errechnet?
Wenn es nur KU sein soll, ist es tatsächlich etwas viel.
Da wären 566,- angemessen.
Der Rest von 144,- wäre überzahlt.
Wenn darin auch TU enthalten sein soll, dann müsstest du nur 532,- an KU zahlen und dann wären es 178,-€ TU.
Damit kämst du am Ende auf 1.440,- und sie auf 1.278,-, wobei sie noch ihr halbes KG in Höhe von 184,- für sich behalten darf.
Du nicht!
Das könnte auch ein Richter so raus bekommen.
Insofern könnte das so passen.
Und Frieden und Einigkeit nach einer Trennung sind sowieso unbezahlbar!
Also weiter so. :thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für diese ersten schnellen Antworten
zahle 100€/Monat für ein Auto,
6 km zur Arbeit ohne weitere Ausgaben.
Kita Kosten gibt es keine mehr.
Errechnet hat das ein Unterhaltsrechner aus'm Netz.
@Beppo: Was meinst du mit TU?
Danke für diese ersten schnellen Antworten
zahle 100€/Monat für ein Auto,
6 km zur Arbeit ohne weitere Ausgaben.Kita Kosten gibt es keine mehr.
Errechnet hat das ein Unterhaltsrechner aus'm Netz.
@Beppo: Was meinst du mit TU?
Einige Dich mit ihr; vielleicht bei 650€ und ihr seit beide gut bedient und spart eine menge Geld für Anwälte etc.
@Beppo: Was meinst du mit TU?
Das ist Unterhalt für die Mutter, den sie eben auch beanspruchen könnte.
Zumindest, solange euer jüngstes Würmchen noch 2 ist, in der Praxis aber auch deutlich länger.
Hat der Rechner das nicht weiter aufgeschlüsselt?
Ich habe aber auch noch keinen gesehen, welcher auch nur ansatzweise richtig gerechnet hätte.
Welcher war denn das?
Und welche Steuerklassen habt ihr?
Etwa noch 3/5?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ne, ich bin wieder bei Steuerklasse 1,
Welcher Rechner das genau wir, weiß ich nicht mehr.
Es waren verschiedene, aber wie du schon sagst, ziemlich undurchsichtig.
Moin Casimir,
Und Frieden und Einigkeit nach einer Trennung sind sowieso unbezahlbar!
Dem kann man nur beipflichten.
Deshalb ist alles zwischen 566 EUR und 710 EUR als "richtig" einzustufen.
Wenn Ihr genauer rechnen wollt, dann empfiehlt sich neben der Düsseldorfer Tabelle auch die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts heranzuziehen.
Ob es Internet-Rechner gibt, die unterschiedliche Berechnungsmethoden der OLGs abdecken, weiß ich nicht.
Gruß
United
Ich glaube, ich muss noch mal mit dem lesen lernen anfangen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.