Und zwar folgende Frage.
Bei einer Unterhaltsberechnung wird ja eine Steuerrückzahlung als Jahreseinkommen berücksichtigt. Meine Frau und ich veranlagen gemeinsam. Der Splittingvorteil wird mit berücksichtigt, das habe ich gefunden. Wie kann man jedoch den Anteil meiner Frau rausrechnen??? Es kann ja nicht korrekt sein, dass man ihren Teil mit zur Unterhaltsberechnung meines Kindes anrechnet.
Lg
Variante 1: fiktive Einzelveranlagung
Variante 2: Aufteilung der Erstattung im Verhältnis der gezahlten Lohnsteuer.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hey,
danke für Deine schnelle Antwort
wie mache ich eine fiktive Einzelveranlagung???Vor allem wie ermittle ich den Splittingvorteil????Mit dem Elsterprogramm geht dies schon mal nicht.
Lg
Moin,
einfaches Schreiben / netter Anruf im Finanzamt Deines Vertrauens. Für die ist das nichts neues und dann stellen diese einen entsprechenden Bescheid/getrennte Berechnung aus.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.