Hallo liebe Väter,
bislang praktizieren wir seit sechs Jahren das echte Wechselmodell.
Die Kindesmutter verdient etwas weniger als ich und somit haben wir uns gütlich auf eine monatliche Zahlung vom Kindsvater an die Kindesmutter geeinigt.
Seit einem halben Jahr wohnt die Kindesmutter mit ihrem neuen Partner zusammen.
Ab nächstem Monat ziehen sie in ein Haus was sie zusammen gekauft haben.
Jetzt meine Frage:
Ändert sich durch das eheähnliche Zusammenleben der Kindesmutter mit ihrem neuen Partner etwas an der Berechnung des sogenannten Differenz Unterhaltes?
Vielen Dank für jede Hilfe!
funsurfer77
Moin
Wenn sie Miteigentümerin des Hauses ist, wird ein entsprechender Wohnvorteil angerechnet, welches als unterhaltsrechtliches Einkommen betrachtet wird. Es wäre m.E.n. angemessen, die 'Ausgleichszahlung' wegen unterschiedlicher vorheriger Einkommen/Einnahmen jetzt neu zu betrachten. Es wäre fair von ihr, darauf freiwillig einzugehen. Vermutlich weiß sie nicht, dass sich was geändert hat. Sei also behutsam - immer.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo funsurfer77,
Wenn sie Miteigentümerin des Hauses ist, wird ein entsprechender Wohnvorteil angerechnet (...)
... der allerdings, besonders wenn die Immobilie frisch gekauft und per Hypothek finanziert ist, durchaus die Höhe von exakt Null Euro haben kann. Kommt halt darauf an, wie hoch die Vergleichsmiete ist, und wie hoch die davon abzugsfähigen Zinszahlungen.
Das soll dich nicht daran hindern, bei deiner Ex freundlich wegen der geänderten Lage nachzuhaken, aber es kann sein, dass sich am Ende wenig oder nichts ändert.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo @funsurfer77;
Hallo liebe Väter,
bislang praktizieren wir seit sechs Jahren das echte Wechselmodell.
Die Kindesmutter verdient etwas weniger als ich und somit haben wir uns gütlich auf eine monatliche Zahlung vom Kindsvater an die Kindesmutter geeinigt.
[...]
funsurfer77
Die (rechtliche) Anerkennung des Wechselmodells steht ja immmer noch auf recht tönernen Füßen...
Du hast nicht geschrieben, ob sich die neue Immobilie Deiner EX in der Nähe des alten Domizils befindet, oder ob Sie weiter weg gezogen ist.
Der Wegzug (hier der KM)z.B. in einen anderen Ort könnte das (echte) Wechselmodell ins Wanken und zum Kippen bringen und zu Verschiebungen von Betreuungszeiten (zB KM 55%; Du 45%) führen.
Wie schon von @Oldie angedeutet, wäre eine vorsichtige Annäherung an das Thema angebracht.
Dies vor allem unter der Maßgabe, dass Du die KM am besten kennst (und weißt, wie sie tickt). Du solltest zunächst also am besten wissen, ob es sich lohnt wegen ein paar Euro ein gut laufendes Betreuungskonzept u.U. aufzugeben.
Nicht zu unterschätzen ist der Einfluß der neuen Partner. Nicht selten (oft) lauert an der Stelle neues Ungemach, wenn da ein "auf neue Familie" gemacht werden soll und der eigentliche Familienvater als "Störenfried" wahrgenommen/ ausgemacht wird
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Vielen Dank für die Antworten.
Ob Sie Miteigentümerin ist weiß ich nicht.
Die Immobilie ist ganz in der Nähe.
Ich meinte insbesondere auch, ob bei einem Zusammenlaben mit einem neuen Partner dessen Einkommen mit in die Unterhaltsberechnung einfließt.
Hallo,
unterhaltspflichtig sind nur Verwandte in gerader Linie, also die Eltern, also nicht etwaige Partner der Eltern. Eine Ausnahme wäre, wenn der Mindestunterhalt nicht gewährleistet wäre.
Also nein, durch das Zusammenleben oder auch durch eine Heirat ändert sich nichts.
VG Susi
Hallo @funsurfer77;
[...]der eigentlicheFamilienvaterals "Störenfried" wahrgenommen/ ausgemacht wird
eine nachträgliche Korrektur in eigener Sache zu meinem Beitrag #3: dort soll nicht Familienvater stehen, sondern Kindesvater... bitte (gedanklich) ersetzen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich gehe bei solchen Überlegungen immer etwas anders vor:
Um welchen Betrag geht es?
Wie sehr geht es mir besser, wenn ich diesen Betrag nicht mehr bezahlen muss?
Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich die Veränderung forciere?
Ist das Risiko den Erfolg wert?
Insbesondere, wenn du nicht mal sicher weißt, ob die Immobilie ihr gehört (sie könnte ja auch gemietet sein), würde ich da gut überlegen.
Oder um es anders zu sagen: wenn ich in einem tollen Team arbeite und mir die Arbeit Spaß macht, würde ich nicht wegen 200 Euro mehr netto in einen Bereich wechseln, bei dem Teamklima und Spaß maximal ein Fiftyfiftyjoker sind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
Also nein, durch das Zusammenleben oder auch durch eine Heirat ändert sich nichts.
doch, es wäre zumindest eine Haushaltsersparnis bei der KM in Anrechnung zu bringen.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp