Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung der variablen Einkommensanteile ?

 
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Moinmoin,

mein Einkommen als Angestellter setzt sich aus meinem regelmäßigen Gehalt und zusätzlichen Zahlungen für Sonderleistungen (Prämie, Tagessätze für Supporthotline) zusammen. Die zusätzlichen Zahlungen sind aber von Monat zu Monat sehr unregelmäßig. Das kann von keiner Zusatzzahlung bis hin zu 50 des Monatsgehalts gehen.

In kürze möchte meine Ex und ich mal die Unterhaltszahlungen neu berechnen lassen. Daher wüßte ich gerne mal vorher, wie sich die Sonderzahlungen am besten einbringen lassen.

Es geht mir um eine faire Berechnung, aber eben so das ich nicht ständig zu viel zahle. Vor allem weil vermutlich in diesem Jahr weniger Sonderzahlungen kommen werden, wie bisher.

Hat jemand auch diese Problematik ?

Siehe auch http://www.vatersein.de/forum-topic-8318.0.html

Gruß
Norbert

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 12:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Grüß Gott Norbert,
ich bin selbständig und habe dementsprechend unterschiedliche jährliche Einkommen.
Wir haben es so gelöst, daß ich ein Durchschnitseinkommen aus den letzten zwei Jahern ermittelt bzw. aus den bisherigen Einkünften 2006 eine "Prognose" für das noch nicht abgelaufene Jahr 2006 gemacht habe.
Aufgrund dieser Angaben wurde dann der Unterhalt ermittelt.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 13:17
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Hi Marco,

keine schlechte Lösung. Wobei ich für dieses Jahr leider gar keine Vorraussage machen kann, weil sich gegenüber letztem Jahr sehr viel ändert und ich nicht in zu große Vorleistung gehen möchte, falls dann Sonderzahlungen ausbleiben.

Am liebsten wäre mir eine Lösung, wo ich ein Grundbetrag zahle und dann mit einer überschaubaren Formel in der mein Nettoeinkommen angegeben wird, noch den zusätzlichen Betrag errechnet wird.

Das schwierigste ist es wohl meiner Ex das denn vernünftig bei zu bringen.

Gruß
Norbert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 14:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai Norbert,
ich denke, es macht nicht viel Sinn, sich den Kopf über die zukünftige Einkommenssituation zu zerbrechen.
Überprüft den Untehalt anhand der letzten Jahre und in ein paar Jahren werden die Karten möglicherweise neu gemischt.
By the way, das JA zum Besipiel ermittelt den zu leistenden KU anhand der Einkommenszahlen aus der Verangenheit (letzten zwei bis drei Jahre).
So viel ich weiß, ist diese "Regelung" üblich. Damit bietest Du EX keine Angriffsfläche sondern handelst legitim.

Du kannst natürlich für Dich selbst das Ganze im Auge behalten, damit Du weißt, was auf Dich zukommt und wie Du evtl. zu reagieren gedenkst 😉

Grüße ausm Süden

Marco

P.S. Falls Du befürchtest, zu viel zu verdienen, solltes Du legitime Möglichkeiten ins Auge fassen, daran was zu ändern  😉 (wie im anderen Thread vorgeschlagen..)

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 14:27
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Hi Marco,

ich denke eher, das ich im Schnitt deutlich weniger Verdiene (was die Sonderzahlungen betrifft), wie in den letzten zwei Jahren. Daher ist der Schnitt der letzten zwei Jahre keine gute Berechnungsgrundlage. Meine Sohn und auch meine Ex soll schon das bekommen, was ihr anteilig zusteht. Da es mit dem gemeinsamen Sorgerecht und dem Besuchsrecht sehr reibungslos klappt, spiele ich da auch mit offenen Karten.

Das einzige was mich noch nervt ist die Gesetzgebung... Da mein Sohn erst  5 Jahre ist braucht sie eigentlich nicht arbeiten zu gehen, da sie glücklicherweise aber doch 30 Stunden arbeitet, wird ein Teil ihres Gehaltes für die Berechnung berücksichtigt, aber leider derzeit nur ca. 1/3. (Die letzte Berechnung ist jetzt fast zwei Jahre her) Die Anwältin hat gesagt, das sie erst wenn Sohnemann 8 Jahre ist, wieder offiziell (halbtags) arbeiten muß und dann die volle Summe angerechnet wird.

Gruß
Norbert

Gruß
Norbert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 14:57
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn Ihr so ein gutes Verhältnis habt, dann rechne doch einmal das Einkommen Deiner Ex voll zu. Solltest Du Anhaltspunkte über ein kleineres Einkommen haben (weniger Sonderzahlungen), dann lass Dir diese Vermutung von Deinem Arbeitgeber bestätigen. Dann sieht Deine Ex auch, dass Du mit realistischen Zahlen arbeitest.

Bei dieser Berücksichtigung aller Faktoren ist eine faire Unterhaltszahlung möglich.

Wessen Anwältin ist es denn? Die Deiner Frau? Dann sagt die auch nur das, was Deiner Frau nützt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 15:06
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Hi Kasper,

das war eine gemeinsame Anwältin, wobei der offizielle Auftrag von meiner Frau kam.

Tja, das gute Verhältnis ist nur solange es nicht ums liebe Geld geht. Es gab bisher nur die ein Rechnung von der Anwältin und daran hab ich mich dann auch gehalten. Im Frühjahr will ich aber das Thema noch mal angehen, weil sich bis dahin ein paar wesentliche Sachen geändert haben:
1. Sie hat den Job gewechselt und dann ist die Probezeit rum ist
2. Ich habe eine Wohnung in der Nähe von meinem Sohn (Derzeit steht der Umzug und renovierung an)
3. Bei mir dann auch eine etwas bessere finanzielle Übersicht der Sonderzahlungen vorhanden

Das schwierigste ist das Ziel zu erreichen, also mind. 100 € weniger im Monat zu zahlen und es ihr so plausibel ist damit das insgesamt gute Verhältnis nicht dauerhaft geschädigt wird. Das Ziel ist klar, nun fehlt noch der gangbarste Weg dorthin. Ich schätze fast das an eine offiziellen Berechnung durch einen Anwalt fast kein Weg dran vorbei führt. Denn was das finanzielle betrifft traut sie mir nicht, obwohl ich immer pünktlich den festgelegten Betrag zahle.

Gruß
Norbert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 15:20
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

da sie glücklicherweise aber doch 30 Stunden arbeitet, wird ein Teil ihres Gehaltes für die Berechnung berücksichtigt, aber leider derzeit nur ca. 1/3.

Über sowas könnte ich mich jedesmal aufregen. Ist Dir schon aufgefallen, dass Du vom Realsplitting stärker profitieren würdest als von diesem grosszügigen 1/3 ? Das heisst, sie arbeitet und Du zahlst drauf. Da wirst Du sauber über den Tisch gezogen und keiner merkts. Mach doch mal eine Rechnung mit Realsplitting, in der ihr überobligatorischer Anteil nicht vorkommt.  Den kann sie sich gerne noch dazu verdienen, wenn es ihr bei einem Steuersatz von 40% noch Spass macht.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 15:39
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Klar ist mir das aufgefallen. Habe aber angenommen, das es laut Gesetz so geregelt ist. Bin leider ein zu gutgläubiger Typ. Habe eben auch schon mal was rumgegoogelt und bin nirgends auf diese Regelung 1/3 Regelung gestossen. Wohl habe ich aber schon mal gelesen das sie erst ab seinem 8. Lebensjahr arbeiten muß.

Wir hatten erst einen Anwalt, der uns garnicht geviel und nur verdienen wollte. Der zweite erschien uns in Ordnung zu sein und das ganze verlief auch ganz okay. Nur die Unterhaltsberechnung war eigentlich nur eine Darstellung des Ergebnisses, ohne jedoch auf wichtige Details einzugehen. Am liebsten wäre mir eine offizielle Stelle, die ein transparente Berechnung durchführt, die man als Leihe auch gut nachvollziehen kann. Ich möchte da auch sicher sein, das nicht fälschlicherweise z.B. die private Krankenkassenbeiträge, die ja erstmal Netto auf mein Konto wandern, auch vorher korrekt abgezogen werden.

Aber wo findet man was vernünftiges ?

Gruß
Norbert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 15:56
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Sodele jetzt bin ich hier http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/betreuung.html fündig geworden, was die Anrechnung von dem Unterhalt der Ex betrifft. Da steht aber dann immerhin, das die Hälfte und nicht wie in meinem Fall 1/3 angerechnet wird. Also scheint es doch eine Gesetzeslage zu geben, die in diese Richtung geht.

Gruß
Norbert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 16:29




(@melmi)
Rege dabei Registriert

Hi Norbert ...

es gibt "gemeinsame" Anwälte ??? Also meiner Meinung nach kann ein Anwalt und DARF er sogar nur EINE Partei vertreten und zwar die, die ihn beauftragt hat. Das andere wäre eine MEDIATION....

Also mit den Provisionen habe ich dies so in der Mediation geregelt, bzw. mit exe ausgearbeitet. Während der Trennung gab es einen Anspruch auf 25% der Provisionen netto. Aus dem EU also nach der Scheidung wurden die Provisionen aus dem EU ganz herausgenommen, was meiner Meinung nach nur fair ist, denn exe trägt ja auch nix mehr bei um mich zu unterstützen.... aus dem KU kannst Du sie gar nicht herausnehmen, denn der ist immer unstrittig und am Jahresende das Gesamtgehalt durch 12 zu teilen und falls du damit in einen neue Klasse rutscht ist diese Differenz auszugleichen. Ich überweise diesen Betrag dann immer auf das Sparbuch meiner Tochter und bekomme dann einen Auszug dessen, so stelle ich, zumindest subjektiv sicher, dass der Mehrunterhalt meiner Tochter zugute kommt.

Also, in der Mediation ist das mit den Provisionen verhandlungssache, über die Anwälte wird immer der Durchschnitt der letzten 12 oder sogar 24 Monate genommen und du kommst da in der Regel schlechter bei weg....

Viele Grüsse
Melmi

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 16:39
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe eben auch schon mal was rumgegoogelt und bin nirgends auf diese Regelung 1/3 Regelung gestossen.

Es gibt sie auch nicht. Und suchen musst Du sie in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts. Und da steht z.B. beim OLG Hamm:

"Das Einkommen aus einer neben der  Kinderbetreuung ausgeübten überobligatorischen Erwerbstätigkeit kann um den notwendigen, konkret dargelegten Aufwand für die Betreuung des Kindes vermindert werden. Fallen keine konkreten Betreuungskosten an, kann - sofern besondere Erschwernisse dargelegt werden – ein  Betreuungsbonus belassen werden, dessen Höhe sich nach dem Alter des Kindes richtet, jedoch den jeweiligen Bedarfssatz des Barunterhalts nicht erreicht."

Einzig beim OLG Frankfurt steht:

"Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit kann nach Billigkeit ganz oder teilweise unberücksichtigt werden."

Also Betreuungsbonus statt "Überobligatorisch", und das ist auch gut so, weil sich die Frage nach der Wechselwirkung zwischen Realsplitting und überobligatorischer Tätigkeit dann garnicht mehr stellt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 17:44
(@Aniram)

Hallo Norbert !

Ich kann zwar nichts beitragen was Dir helfen könnte, aber durch
Deinen Tread ist mir wieder eingefallen, worüber ich schon öfter
gestolpert bin und was mich mächtig aufregt.

Ich finde die Regelung, die letzten 2 - 3 Jahre zur Unterhaltsberech-
nung heranzuziehen, ziemlich seltsam und vor allem nicht gerecht.

Was würde es helfen, wenn Du oder natürlich auch jeder andere,
die letzten Jahre ganz toll und vielleicht überdimensional viel ver-
dient hat, wenn es dann wo es darauf ankommt, nicht mehr so ist.

In der Zeit wo es einem (noch) besser ging, da haben ja ohnehin
alle davon gehabt. Weil wäre es nach einer bereits längeren
Trennung gewesen, dann hätten die meisten Frauen doch sowieso
was von Zeter und Mordio geschrien und ihren vermeintlichen An-
teil verlangt.

Und wo weniger ist, kann auch weniger verteilt werden. Da hilft es
nicht viel von früher zu reden, wenn der nächste 1. eine ganz andere
Sprache spricht.

Umgekehrt wollte ich sehen, daß Frau sich mit weniger zufrieden
gibt, wenn der Geldregen erst jetzt einsetzt und sich damit be-
gnügt, was das Weniger der letzten Jahre hergibt.

Jede der tollen Exen die ich hier aus Erzählungen kennenlernen
durfte/mußte hätte bestimmt so reagiert, wie ich es hier skizziere.

In diesen Zusammenhang liegt mir noch etwas auf der Seele.

Mir ist diese Regelung, daß Frauen mit minderjährigen Kindern
bis zu dem oder jenen Zeitpunkt gar nicht, und wenn doch dann
wird es nicht angerechnet oder kaum, mehr als suspekt.

Entweder jemand arbeitet um mehr zu haben, dann müßte es
auch angerechnet werden.

Weil jedem Mann, der einen Nebenjob annimmt um eventuell nicht
am Hungertuch nagen zu müssen, würde dieser ja auch angerechnet
werden und hier kommt Vater Staat ja auch nicht auf die Idee zu
sagen, das rechnen wir dann nicht an.

Oh Himmel.. ich könnte schon wieder die Wände hochgehen.

Ich hoff' Du bist mir nicht böse für meinen Ausbruch, aber durch das
was Du geschrieben hast, ist mir die Ungerechtigkeit mal wieder
stark in die Knochen gekrochen.  :redhead:

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 22:35
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

also ich werde wohl versuchen mit ihr MEDIATION zu machen, das wird wohl das beste sein.

@Aniram: Ich kann deinen Ausbruch nur all zu gut nachvollziehen. In meinem Fall nervt hat mich vor allem genervt, das ich soviel Geld abdrücken muß und aufgrund der großen Entfernung meinen Sohn zu selten sehen konnte und das wo er so sehr an mir hängt und viele Sachen mit mir machen will, die aber größtenteils mangels Wohnung in seiner Nähe nicht möglich waren.

Jetzt hab ich endlich den Schritt gewagt und mir dort eine kleine Wohnung geholt und unter der Woche schlaf ich im Wohnwagen. Und so wie es aussieht klappt es mit der doppelten Haushaltsführung in Richtung Finanzamt, da komme ich unterm Strich sogar fast günstiger weg, wie bisher.

Schade nur das ich nicht früher von dieser Möglichkeit erfahren habe, sonst hätte ich es schon direkt nach der Trennung mit zwei Wohnsitzen so gemacht.

Gruß
Norbert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2007 11:22