Hallo,
heute habe ich das per E-Mail bekommen
Sehr geehrte Frau ...,
die Einkommenüberprüfung bezüglich der aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurde von mir bereits in die Wege geleitet. Herr ... wurde für die Zeit ab 01.01.2012 bezüglich des maßgeblichen Kindesunterhaltes in Verzug gesetzt.
Die aktuelle Unterhaltsverpflichtung von mtl. € 320,00 entspricht 106,5% des Mindestunterhaltes der 3. Altersstufe (früher 135% Regelbetrag).
Ein förmlicher Unterhaltstitel besteht nicht, da der Kindsvater seiner Unterhaltsverpflichtung bislang regelmäßig durch freiwilige Unterhaltszahlungen nachgekommen ist.
In diesem Zusammenhang ist angesichts der Volljährigkeit von R. im Juni 2012 wichtig, dass mit der Volljährigkeit in jedem Fall eine Neuberechnung des Unterhaltsanspruches notwendig wird, auch wenn sich R. weiterhin in allgemeiner Schulausbildung befindet, da verschiedene Faktoren neu zu berücksichtigen sind, insebsondere der Wegfall des Betreuungsunterhaltes, die Berücksichtigung Ihrer wirschaftlichen Verhältnisse, eine Änderung des Bedarfes sowie die vollständige Anrechnung des Kindergeldes. Die Beistandschaft des Kreisjugendamtes endet kraft Gesetzes mit der Volljährigkeit. Eine Weitergabe der Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kindsvaters ist aufgrund des Datenschutzes nur mit der ausdrücklich erteilten Zustimmung des Betroffenen möglich.
Nach erfolgter Neuberechnung des Kindesunterhaltes wäre eine Sachbesprechung wegen der weiteren Vorgehensweise zu empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich kann rechnen wie ich will aber ich komme nie auf 320,00 € und im Januar wurden ja nun auch 334,00 € bezahlt.
Habe deshalb folgendes geantwortet:
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Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider ist es mir trotz Ihrer Erklärung nicht möglich die aktuelle Unterhaltszahlung i.H.v. 320,00 € nachzuvollziehen.
Gemäß Düsseldorfer Tabelle beträgt der zu zahlende Unterhalt in Stufe 1 (nach Abzug des hälftigen Kindergeld) bei 100% bereits 334,00 €!
Deshalb erschliesst sich mir nicht wie sich bei einem Prozentsatz von 106,5% ein zu zahlender Betrag von nur 320,00 € errechnet.
Für den Januar 2012 habe ich eine, m.M. nach korrekte, Zahlung i.H.v. 334,00 € erhalten.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die Berechnung von 320,00 € vielleicht doch näher erläutern könnten.
Mit freundlichen Grüssen
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Soll ich sonst noch was machen oder muss ich einfach nur abwarten.
Wie ist das mit dem fehlenden Titel?
Es gab mal einen Monat da hat er nicht gezahlt und die Beistandschaft musste ihn anschreiben. Zu diesem Zeitpunkt hätte das JA doch einen Titel erwirken müssen/sollen. Oder?
Viele Grüße
Pikchic
Realnamen entfernt
Moin Pikchic,
Die aktuelle Unterhaltsverpflichtung von mtl. 320,00 entspricht 106,5% des Mindestunterhaltes der 3. Altersstufe
Wie die gute Dame auf 320 EUR kommt, wird ihr Geheimnis bleiben, solange sie sich nicht äußert ...
... korrekt wären 426 EUR x 106,5% - 92 EUR (hälftiges Kindergeld) = 362 EUR.
Wenn kein Titel existiert, stellt sich die Frage, wieso hier auf Basis alter Regelbeträge überhaupt umgerechnet wurde und nicht auf Basis der jeweils aktuellen DDT eingestuft wurde.
Wie ist das mit dem fehlenden Titel?
Ob irgendwann mal nen Tag oder ne Woche später gezahlt wurde, ist momentan doch ziemlich irrelevant.
Wenn Du unbedingt einen Titel für das Kind (auf noch genau 5 ausstehende Zahlungen befristet) erwirken möchtest, steht es Dir frei, die Beistandschaft mit dem JA zu beenden und einen eigenen RA mit dem Einholen dieses Stück Papiers zu beauftragen ...
... nach kurzer Kosten-/Nutzen-Betrachtung solltest Du Dich aber lieber einem anderen Hobby zuwenden.
Gruß
United
so ein Aufstand wegen 14 Euro? hat denn die KM oder das Jugendamt sonst nichts zu tun? kein Wunder wenn immer mehr Kinder verwahrlosen, wenn die Jugendämter sich um so einen **tsts - ID 2** kümmern müssen!!! javascript:void(0);
so ein Aufstand wegen 14 Euro? hat denn die KM oder das Jugendamt sonst nichts zu tun? kein Wunder wenn immer mehr Kinder verwahrlosen, wenn die Jugendämter sich um so einen **tsts - ID 2** kümmern müssen!!! javascript:void(0);
rechne doch mal auf ein Jahr um, dann sind es nicht mehr nur 14 €.
In deinen Augen vielleicht kleinlich aber ich muss auch ordentliche Arbeit im Job abliefern und muss mich gegenüber anderen erklären können. Sollte ja nicht so aufwendig sein, den Rechenweg zu erklären.
Ich versteh
Hauptsache der KV wird geschröpft 😡 :thumbdown:
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
die Leute die sich um Unterhaltsangelegheiten kümmern sind MA die nicht im "Außendienst" sind und sich nur um dieses Themengebiet kümmern. JA-MA ist nicht gleich JA-MA. Hallo Guten Morgen Das mag sein, aber ich finde es unmöglich so einen Aufstand wegen 14 Euro, das sind 168 im Jahr. hier geht es nicht um 14 Euro bzw um 168, hier geht es darum dem KV das Leben schwer zu machen und ihn zu ärgern. Pikchic, hast du sonst nichts zu tun. wenn du arbeiten gehst und ordentliche Arbeit abliefern musst, was alle Berufstätigen tun müssen, solltest du doch andere Probleme haben. Um was geht es dir Pikchic , darum deinem Ex zu ärgern? kannst du nicht los lassen. Ich kann nur den Kopf schütteln über soviel Dreistigkeit
wenn ich Zeit hab, dann geb ich ne Runde Mitleid aus für den armen, bedauernswerten KV.
Mit Kommentaren dieser Art habe ich schon gerechnet, eigentlich erwartet.
Der KV ist natürlich immer der Arme der ja nur geschröpft wird oder werden soll. Eigentlich könnte man sich die DD-Tabelle doch sparen und der KV zahlt was er will. Selbstverständlich ist der KV immer bemüht und will auch stets nur das Beste für seinen Nachwuchs und käme deshalb niemals auf die Idee zu wenig oder nicht pünktlich zu zahlen.
Um nichts falsch machen zu können bei der "Nebensache" Kindererziehung hält sich KV dann mal gleich aus der ganzen Angelegenheit komplett raus. Schiesslich zahlt Mann ja dafür Unterhalt und Frau ist doch dazu da um die täglichen Problemchen zu bewältigen. Betreuungsunterhalt nennt sich das und MULTITASKING ist doch eh ein Frauending.
Also ist es doch ein Klacks für die Frau neben Arbeit und Haushalt dafür zu sorgen, dass der Nachwuchs ordentliche Zeugnisse hat, also für die Schule was tut. Soziale Kontakte, idealerweise in einem Verein, pflegt, zum Training und Sportveranstaltungen gefahren zu werden. Die dafür notwendige Ausrüstung zu finanzieren und ganz locker die paar extra Euros aus dem Ärmel zu schütteln um dem Nachwuchs die Teilnahme an der Klassenfahrt zu ermöglichen. :vergisses:
Die Klamotten von kik kommen bei den Klassenkameraden (Gymnasium) nicht wirklich gut an. Um nicht komplett ausgegrenzt zu werden und dadurh die Motivation zum Lernen zu verlieren müssen wenigstens 1 -2 Teile mit einem bekannten Logo her. Aber kein Problem, wofür zahlt denn Papa KU.
Schulische Probleme bedürfen einer Nachhilfe die natürlich auch nicht umsonst ist und ab der 11. Klasse fällt auch die kostenlose Schulbusnutzung weg. Aber was sind schon 68 €/Monat für den Bus?
Und verdammt noch mal wieso wächst das Kind eigntlich immer noch, ißt für drei, braucht auch noch ein Pausenbrot und jedes Schuljahr neue Bücher und Arbeitshefte? Na und ? KM bekomt schliesslich KU und damit ist ja alles abgedeckt. :vergisses:
Führerschein machen? Na klar geht doch ganz locker nebenbei. Die KM konnte ja vom üppigen KU in all den Jahren ein kleines Vermögen anhäufen (soweit sie es nicht selbst auf den Kopf gehauen hat). So eine Fahrstunde kostet ja nur 35,00 €. Ach so, dann gibts eben keinen Führerschein und bei der Bewerbung schreibt der Nachwuchs: bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und weil ich am A... der Welt wohne (da sind die Mieten billiger) habe ich eine ganz schlechte Bus/Zugverbindung.
Damit der KV ja nicht für die Kosten des Führerscheins aufkommen muss wird die Zustimmung für das Fahren ab 17 Jahren vom KV ganz einfach verweigert. Möge die Macht mit ihm sein.
Okay, ich musste mir meinen Führerschein auch selbst finanzieren und ich hatte auch keine Markenkleidung, weder in meiner Schulzeit noch danach. Aber dass war vor mehr als 20 Jahren!
Was kann der Nachwuchs dafür, dass sich seine Eltern haben Scheiden lassen? Soll das Kind später auch jeden Cent zweimal umdrehen müssen? Kann es der KM zum Vorwurf gemacht werden, dass sie ihrem Kind die best mögliche Ausbildung zukommen lassen möchte? Sollte dies nicht auch im Interesse des KV sein, soweit ihm irgendetwas an seinem Nachwuchs liegt?
Wie kann die KM da nur so dreist sein, so einen Aufriss zu machen wegen läpischen 14,00 € im Monat.
Was muss die KM für ein boshafter, schlechter Mensch sein, den bereits über alle Maßen geschröpften KV und das arme überarbeitete JA, wegen 14 € mehr im Monat, so zu drangslieren.
Wie kann sie nur ...?
Nein, die KM will kein Mitleid, sondern NUR Verständnis und keine blöden Sprüche, wenn sie in diesem Forum Hilfe sucht.
🙂
Ignorier die zwei doch einfach!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Pikchic,
Ignorier die zwei doch einfach!
Kleine Korrektur: Ab sofort sind es drei, die du ignorieren darfst:
Der Regelbetrag beträgt also aktuelle 106,5 %. Das Kind ist 17 Jahre. Die Unterhaltszahlung beträgt 320,00 €.
Einschließlich Kindergeld stehen somit mehr als fünfhundert Euro monatlich zur Verfügung - und das nenne ich "jammern auf hohem Niveau".
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
... Zustimmung !
Entsprechend sollte es dringends Mindesteinkommensgrenzen für Familien geben. Da man mit 500 EUR/Kind viel zu knapp liegt, legen wir diese bei sagen wir 700 EUR.
Das wären dann für eine Familie mit 2 Kindern ein Mindest-nettoeinkommen von 2800 EUR (gehen wir mal davon aus das einem Erwachsenen auch soviel zusteht wie einem Kind).
Fragt sich was passieren soll wenn das verpflichtende Mindesteinkommen nicht erreicht werden kann. Das müssen dann entweder die Sozialkassen auffangen, oder die überzählichen Kinder müssen dann wohl zwangsweise in wohlhabendere Familien umgesetzt werden ...
Hallo,
bei meiner verzweifelten Suche nach Hilfe wurde mir dieses Forum empfohlen.
Obwohl ich "von der anderen Seite" bin, ich bin die KM, hoffe ich trotzdem, dass mir hier jemand helfen kann und will. ich formuliere das Ganze mal nicht in der Ich-Form:
Eine geschiedene Frau beantragt die Beistandschaft beim Jugendamt weil die Unterhaltszahlungen des geschiedenen Ehemanns und Vater des ehelichen Kindes unregelmäßig erfolgen.
Die Unterhaltszahlungen erfolgen darauf hin fast immer pünktlich.
Ist/war die Frau berufstätig? Was tat sie diesbezgl. selbst, als der Unterhalt nicht mehr pünktlich kam?
Meine Mutter hat nicht ewig darauf gewartet, bis mein Vater flüssig war oder Manna vom Himmel fiel.
Diesbezgl. ist sie für mich auch heute noch ein echtes Vorbild. Auch hat sie jahrelang völlig fruchtlos
versucht, den titulierten Unterhalt vom Vater zu erhalten.
Auch wenn mein Vater sich nur gelegentlich "bequemte", sich mit uns Kindern abzugeben, so ist das auf die
Gesamtsituation zurückzuführen, es war nicht so, das wir plötzlich ungeliebt waren.
Dummerweise hat er durch die Forderungsbeitreibungen für den Unterhalt nicht nur sein Vermögen, sondern
auch seine Einkommensquelle und gesellschaftliche Stellung eingebüsst.
Die Erlöse kamen dann noch nicht einmal uns, sondern der Exekutive, der Kommune
und der Judikative zugute (RA, Gerichtsvollzieher, Gericht, Gemeinde). Wir Kinder erinnerten ihn nun stets daran,
das er die Kuh war, die man geschlachtet hatte, bevor man sie melken konnte.
Die Frau sollte zur Verbesserung ihrer eigenen Lebensqualität den Fokus nur auf sich und das Kind richten, ich
kann aus eigener Erfahrung sagen, das alles andere verschwendete Lebenszeit ist.
Auch nach 20 Jahren ist eine gelegentliche Erwerbstätigkeit für Jugendliche nicht verboten.
Es trägt nicht zur Lebenstüchtigkeit der Kinder bei, wenn Sie alles ohne Gegenleistung geschenkt bekommen.
Markenkleidung gibt es Second-Hand. Die Sachen sehen aus wie neu, sie kosten 10 % des Neupreises
und "Second-Hand" steht nicht dran.
Meinen Sozialversicherungsausweis habe ich seit dem 16. Lebensjahr. Ich war stolz wie Oskar, das ich meinen
Führerschein selber bezahlen konnte. Das ist ein Gefühl, das ich meinen Kindern gerne auch vermitteln möchte.
Den Spruch "Die Kinder sollen es mal besser haben" kann ich nicht mehr hören.
Ich hab zwar Verständnis für die Situation, aber ich glaube, du brauchst einen anderen Blickwinkel.
Gruß, Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Verschärft werden die Überlegungen hier durch die Tatsache, daß durch Umgang dem einen ET gewaltige Kosten auferlegt sind und gleichzeitig beim anderen reduziert werden, ohne daß das in den Unterhaltszahlungen, in Pflicht und Anspruch, hier wie dort vernünftig abgebildet wird.
Der soz.-rechtl. Mindesbedarf eines Kindes um die 10 liegt bei 251 + Anteil an den Kosten der Unterkunft, also bei ungefähr 450 Euro/Kind. Mindesunterhalt plus Kindergeld liegen weit darüber.
Das perverse ist, je mehr sich der entfernte ET (meist Vater) kümmert, umso größer wird diese Schieflage.
W.
Hallo an alle, du verfügst über 500 euro für ein 17 jähriges Kind, reicht das nicht?? wieviel willst du 5000 Euro? weisst du eigentlich das ab 18 beide ET barunterhaltspflichtig werden und dann das Kindergeld voll auf den Bedarf des Volljährigen angerechnet wird!!! dann musst du auch Barunterhalt zahlen, der UH des Vaters wird weniger..... das ist nicht mehr lang bis hin....
ich frage mich weshalb es in der DDTabelle verschiedene Einkommensstufen gibt aus denen sich der zu zahlende KU errechnet, wenn man es so sieht, dass 500 € für ein 17 jähriges Kind reichen.
Nachdem sich der Unterhalt aber am Einkommen des KV und mit der Volljährigkeit auch dem der KM bemisst (ha, ha ich weiß es sehr wohl) hat es nicht zu interessieren, ob 500,00 € reichen oder nicht, ob 14 € den Aufstand lohnen oder nicht.
Der KV hat Betrag xy aus der DDTabelle zu zahlen, ohne wenn und aber. Weicht der tatsächlich gezahlte Betrag nach unten ab, so ist es meiner Meinung nach gutes Recht der KM zu protestieren oder zu hinterfragen.
Der KV hat sich über Jahre hinweg was sparen können, weil die KM der Meinung war, dass das Jugendamt für das Kind tätig ist und dessen Interessen nach besten Wissen und Gewissen vertritt.
Dass dem nicht so ist wurde der KM erst jetzt klar.
Ich bin einfach der Meinung, dass der KV wenigstens das zu zahlen hat was sich aus der Tabelle errechnet. Wenn schon nicht mehr dann aber auch bestimmt nicht weniger.
Da könnt ihr jetzt auf mir rumhacken wie ihr wollt das ist meine Meinung und so wird es auch bleiben.
😡
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Leute wie du sind der Grund, dass es Foren wie dieses gibt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Leute wie du sind der Grund, dass es Foren wie dieses gibt.
Hallo Beppo,
wie meinst das jetzt?
negativ weil "Leute wie ich" unangenehm sind und Leuten hier im Forum arbeit machen
oder
positiv (wer fragt bekommt Antwort)
ich frage mich weshalb es in der DDTabelle verschiedene Einkommensstufen gibt aus denen sich der zu zahlende KU errechnet, wenn man es so sieht, dass 500 € für ein 17 jähriges Kind reichen.
Nachdem sich der Unterhalt aber am Einkommen des KV und mit der Volljährigkeit auch dem der KM bemisst (ha, ha ich weiß es sehr wohl) hat es nicht zu interessieren, ob 500,00 € reichen oder nicht, ob 14 € den Aufstand lohnen oder nicht.
Der KV hat Betrag xy aus der DDTabelle zu zahlen, ohne wenn und aber. Weicht der tatsächlich gezahlte Betrag nach unten ab, so ist es meiner Meinung nach gutes Recht der KM zu protestieren oder zu hinterfragen.
Und wenn ich zehnmal sage "In der DDT steht aber...", wenn Vati seiner Erwerbsobligenheit nachkommt, sprich, eine 40 Stundenwoche hat (einschl.
Fahrzeiten und Pausen) und das Geld trotzdem nicht für Zeile X, Spalte Y in DDT reicht, dann reicht es eben nicht.
Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht rechtlich bindend, sondern nur eine Richtlinie.
Gesetzlich vorgegeben ist für den Kindesunterhalt lediglich, dass er im Verhältnis zu den Lebensverhältnissen der Eltern angemessen ist.
Es steht dir also frei, mit den erteilten Auskünften eine eigene Berechnung aufzumachen.
Ob die Berechnung nach DDT statthaft ist, wird im Streitfall ein Richter entscheiden müssen. Evtl., schwelgt der KV ja doch im Luxus, dann bekommst du ggf. für das Kind ein paar Euro mehr dazu, es sei euch gegönnt. Es aber auch sein, daß das Jugendamt das Nettoeinkommen nicht vollumfänglich um dargestellte Aufwendungen bereinigt hat. Dann kann ein Richter für Recht befinden, das der Zahlbetrag noch kleiner ausfällt aus bisher (scheint ja sowieso schon ein Mangelfall zu sein, wenn das Geld nach Berechnung nicht mal für DDT 1 reicht), weil Vati sich vielleicht jetzt schon die 14 Euro vom Jobcenter holen muß, um sie dir zu überweisen.
Die Zahl über 5 Mille Euronen Prämie aus dem Focusartikel sind ein Mittelwert, die hat nicht jeder MA so bezahlt bekommen.
Einmalige Leistungen wie eine Prämie oder das Weihnachtsgeld werden fast vollumfänglich von Steuern und Sozialabgaben aufgefressen.
Brutto ist nicht Netto *seufz*.
Gruß von hier Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Pikchic ich finde deine Haltung mittlerweile durchaus negativ.
Wir haben hier sehr oft indirekt mit Leuten zu tun die "nur wollen, was ihnen zusteht" und das ist im Familienrecht ne ganze Menge und jenseits jeder Vernunft oder Gerechtigkeit.
Z.B. sind die KU-Sätze in den letzten um rund 100% gestiegen, ohne dass Kinder vorher verhungert wären. Wohlgemerkt, auf Basis des selben Nettoeinkommens.
Wenn dieses gestiegen ist, ist die Steigerung entsprechend noch höher.
Z.B. Beispiel hat ein Vater, der nicht mehr als 1.500,- netto verdient für 2 über 12 jährige Kinder bereits 668,- Unterhalt zu bezahlen und wird dadurch bereits zum Mangelfall, da sein SB von 950,- schon deutlich unterschritten wird.
Von Umgangskosten ganz zu schweigen, die er auch noch alleine zu tragen hat.
Egal wo die Mutter mit den Kindern hin zieht.
Ich habe deinen Beitrag über den Vater durchaus gelesen und glaube dir, dass er auch nicht alles richtig macht aber mit der jetzt dargelegten Haltung wird es zwischen euch noch lange keinen Frieden und keinen Übergang von einer konflikthaften Paarebene zu einer kooperativen Elternebene und das ist sehr schade.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.