Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung bei paritätischem Betreuungsmodell

 
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Habe gerade eine interessante Diskussion via PM, über die Berechnung des KU bei WM und nicht leistungsfähiger Mutter.
Dabei stellt sich die Frage, ob KG einen Teil des Bedarfs nach DDT deckt, oder sich der Bedarf aus DDT plus KG errechnet.

Ich würde meinen DDT weisst den Bedarf aus, und KG deckt diesen zum Teil.

Zahlbetrag wäre also:
DDT/2 - KG/2 --> wenn KM das KG erhält
DDT/2 --> wenn KV das KG erhält

Meinungen?

Grüsse!
JB

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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2015 20:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum der Unterschied.

Das KG wird auf den Bedarf angerechnet. Also DDT- KG = Bedarf.

Jeder Elternteil darf 1/2 KG beanspruchen. Derjenige der das KG erhält zahlt entweder die Hälfte des KG an den anderen aus, oder die Hälfte wird eben bei der Berechnugn der Haftungsquote berücksichtigt.

Allerdings bedeutet ja WM nicht, dass jeder Elternteil die Hälfte des Barunterhalts trägt, sondern, dass beide anteilig ihrem Einkommen nach Barunterhaltspflichtig sind.

Dabei kann es trotz 50/50 Betreuung sein, dass ein ET mehr als 50, u.U. vielleicht sogar 100  der Barunterhalts leisten muss

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2015 21:02
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jens,

weil es einfacher ist, meine Meinung mit Zahlenbeispiel:

EK KV 2.000 EUR / Kind 10 Jahre -> Bedarf 414 EUR wegen Mehraufwand Wechselmodell ca. 10% mehr: 450 EUR (richterliches Ermessen)

Haftungsquote 100% KV.

450 EUR ./. 225 EUR (Hälfte erbracht durch Betreuung) -> 225 EUR

Wenn KM das KG erhält, Zahlbetrag 225 ./. 94 (hälftiges Kindergeld) = 131 EUR.
Wenn KV das KG erhält, Zahlbetrag 225 + 94 = 319 EUR (Kontrolle: 319 - 188 = 131 EUR Nettotransfer wie oben).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2015 12:41
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Allerdings bedeutet ja WM nicht, dass jeder Elternteil die Hälfte des Barunterhalts trägt, sondern, dass beide anteilig ihrem Einkommen nach Barunterhaltspflichtig sind.
Dabei kann es trotz 50/50 Betreuung sein, dass ein ET mehr als 50, u.U. vielleicht sogar 100  der Barunterhalts leisten muss

Das weiss ich ja, ich schrieb ja auch, das es mir explizit um das Szenario mit einer nicht leistungsfähigen Mutter geht. Das meine Haftungsquote dann 100% beträgt ist mir bewusst.

@United: Danke! Hatte wohl nur nen Denkfehler, wenn KV das KG erhält.

Grüsse!
JB

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2015 13:04