Unterhaltsberechnun...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsberechnung bei mehreren aufgeteilten Kindern

 
(@frage2016)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

ich hätte mal eine Frage, wie sich der Unterhalt in folgendem Fall berechnet:

Insgesamt gibt es 3 Kinder, zwei bei der Mutter, eins beim Vater. Vater ist Mangelfall und in der Berechnung vom Jugendamt dank Beistandschaft wird der verfügbare Betrag auf 2 Kinder aufgeteilt. Seine Tochter, die bei ihm lebt, wird nicht berücksichtigt. Die Mutter ist ebenfalls Mangelall und zahlte bisher nur wie es ihr beliebt, also eher nix. Der Vater hat nun auch eine Beistandschaft eingerichtet und schaltet seinen Anwalt ein, da es so für die Beiden vorne und hinten nicht zum Leben reicht.

Also ist es rechtens, dass der Betrag auf 2 Kinder aufgeteilt wird oder müsste er auf alle unterhaltspflichtigen Kinder, also 3, geteilt werden?

Vielen Dank für's Lesen und Eure Antwort.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2016 07:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das kann man so nicht beantworten. Prinzipiell ist der KV den beiden Kindern, die bei der KM leben zum Barunterhalt verpflichtet und erbringt den Unterhalt für das Kind, das bei ihm lebt durch Betreuung. Analog betreut die KM, die Kinder, die bei ihr leben und ist dem Kind, das beim KV lebt zu Barunterhalt verpflichtet.
Wenn es sich um einen Mangelfall handelt, dann wird es erst einmal komplizierter. Prizipiell ist die KM zum Barunterhalt für das Kind, das beim KV lebt verpflichtet. Anders wäre es nur, wenn sie leistungsunfähig wäre.
Der richtige Schritt ist erst einmal die Beistandschaft um zumindest den Unterhalt zu bekommen zu dem die KM verpflichtet ist. Ist sie tatsächlich leistungsunfähig, erst dann würde der verfügbare Betrag des KV auf alle 3 Kinder aufgeteilt. Zu prüfen wäre auch ob Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2016 01:17