Hallo,
neben meinem normalen Erwerbseinkommen habe ich seit 2 Jahren Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung. Diese Einkünfte sind zur Zeit negativ (also Verluste) und werden dies wegen Renovierungsstau (Dach/Fenster/Bad/Heizung etc.) auch in den nächsten 5 Jahren noch bleiben. Werden diese negativen Einkünfte (die im Endeefekt zu einer geringeren Steuerbelastung und damit indirekt zu einer Erhöhung des unterhalsrelevanten Nettoeinkommens führen) irgendwo bei der Berechnung von Unterhalt wieder heraus gerechnet?
Gruß aus Bochum
Moin was_guckst_du,
Werden diese negativen Einkünfte (die im Endeefekt zu einer geringeren Steuerbelastung und damit indirekt zu einer Erhöhung des unterhalsrelevanten Nettoeinkommens führen) irgendwo bei der Berechnung von Unterhalt wieder heraus gerechnet?
Es kommt darauf an ...
... tendenziell eher nicht.
Wenn das eheprägend war, stehen die Chancen besser, als wenn Du mit der Vermietung nach der Trennung gestartet bist.
Wenn die Verluste nicht berücksichtigt werden, ist aber darauf zu achten, dass der áus diesen Verlusten resultierende Steuererstattungsanteil aus Deinem EK herausgerechnet wird.
Ein wenig hängt das Ganze auch wieder vom OLG ab. In einigen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien findest Du einen Passus, der beispielsweise die Nichtberücksichtigung von AfA vorsieht.
Insofern könnte ein steuerrechtliches Minus auch ein unterhaltsrelevantes Plus werden.
Gruß
United
...hier der Auszug aus den Leitlinien des in meinem Fall zuständigen OLG Hamm:
1.6.1 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind - vermindert um die Aufwendungen zur Finanzierung und Erhaltung des Objektes – Einkommen. Die Berücksichtigungsfähigkeit von Tilgungsleistungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. AfA-Beträge sind für Gebäude regelmäßig nicht abzusetzen.
...bedeutet das konkret, das sowohl positive als auch negative Einkünfte berücksichtigt werden und eine Herausrechnung aus der Steuer nicht erfolgt?
Moin nochmal,
...bedeutet das konkret, das sowohl positive als auch negative Einkünfte berücksichtigt werden und eine Herausrechnung aus der Steuer nicht erfolgt?
Konkret bedeutet das, dass eine konkrete Beantwortung schwer fällt.
Schleswig und Celle beispielsweise sagen explizit:
Soweit Erstattungen auf Aufwendungen beruhen, die unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen sind, bleiben auch die Steuererstattungen außer Betracht.
Die von Dir zitierten Hammer Leitlinien kennen einen solchen Passus nicht und nennen nur "Einnahmen".
Für realistisch halte ich nach wie vor, dass die Verluste außer Betracht bleiben (weil Du mit diesen Sanierungsmaßnahmen vermutlich nachhaltig eine Wertsteigerung der Immobilie erzielst), aber der Erstattungsanteil fiktiv herausgerechnet werden kann (vgl. BGH XII ZR 75/02)
Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, daß zwar zum einen die erzielten Verluste nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können, daß aber zum anderen auch die dadurch erzielte Steuerersparnis außer Betracht zu bleiben hat, weil sie ohne die Übernahme des Grundbesitzes nicht eingetreten wäre.
Gruß
United
...das hilft mir schon weiter...Danke für diese Info!
Dem würde ich zustimmen.
Regelmäßig zählen bei der UH-Bestimmung nur positive Einkünfte - und eine Verminderung der Einkommens durch Verluste ist nicht möglich.