Hallo.
Vor einigen Tagen hatte ich Post vom Jugendamt bekommen.
Darin wurde ich aufgefordert meine Einkommensverhältnisse aus dem vergangenen Jahr mitzuteilen. Nun hab ich bei der ganzen Sache einige Fragen und leider bisher noch keine Antwort gefunden. Zunächst beschäftigt mich natürlich die Frage der Berechnung. Ich bin seit Juni 2009 arbeitssuchend ( durch Insolvenzereignis) .Nun habe ich auch vor mir beim Jugendamt einen befristeten Unterhaltstitel ausstellen zu lassen. ( bis zur Vollendung des 18 ten Lebensjahres, weil meine Tochter jetzt 17 Jahre wird )Leider habe ich gerade dabei erhebliche Zweifel ob das JA mir diese Befristung auf dem neuen Titel einträgt, da sich dieser in seiner Summe nicht ändern wird. Jedoch ist der Titel aus dem Jahr 2006, und inzwoischen wurde ja auch die Werte der jeweiligen Tabelle geändert.Sollte sich da jemand gut auskennen und auf persönliche Erfahrungen zurück greifen können, wäre es nett wenn er oder Sie mir das mitteilen könnte.
Hallo Maik P,
wenn Du seit 2006 keine Auskünfte mehr erteilen musstest, bist Du nun dazu verpflichtet. Alle 2 Jahre dürfen die das.
Meine Erfahrung war, dass es problemlos möglich gewesen ist, die Befristung bis zur Volljährigkeit eintragen zu lassen. Man muss halt reden mit den Leuten. Aber da sind nicht alle JA gleich.
Gruß erstmal
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo zusammen.
Da ich hier neu bin, hab ich zum Thema Unterhalt zur Zeit viele Fragen.
Eine Frage zur Befristung des Unterhaltstitels bin ich ja schon los geworden.
Nun frag ich mich doch wie in meinem Fall eigentlich der Unterhalt berechnet wird.
Mitte des Jahres bin ich arbeitslos geworden. Nun bin ich aufgefordert wurden die Einkommensverhältnisse für 2009 anzugeben.
Mir stehen wahrscheinlich nur die 770 € Selbstbehalt zu. Meinen Unterhaltstitel von 2006 zahle ich pünktlich ( 287 € im Monat ).
Ich bin verheiratet, und hoffe das das Einkommen meiner Frau bei der Berechnung keine Rolle spielt, weil sie ja selbst ein Kind mitgebracht hat.
Wäre dankbar für klare Auskünfte.
Ansonsten muß ich sagen das ich es gut finde das sich Menschen mit ähnlichen Problemen helfen.
Wenn ich diese ganze Sache abgeschlossen habe, werde ich mich hier auf jeden Fall mitteilen.
MfG
M.P.
Wäre dankbar für klare Auskünfte.
Warum sollen sich User die Mühe einer Antwort machen, wenn du deinen Account löscht?
*Topic closed*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sorry, bin mit der Taste vom Laptop auf löschen gekommen
Die Frage war, wie der Unterhalt berechnet wird wenn man im vergangenen Jahr arbeitslos geworden ist.
JA will Einkommensnachweis von 2009 sehen, um eventuell neuen Unterhalt fest zulegen.
Werde wahrscheinlich nur 770 € behalten können. Wird das Einkommen meiner Frau auch bei der Berechnung herangezogen, obwohl sie auch ein eigenes Kind hat?
Danke für die Info
MfG M.P.
*zusammengeführt und Topic geöffnet*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Gemeinde
War nun beim Jugendamt.
Soweit ich den Aussagen der JA Mitarbeiterin glauben kann, wird der Unterhalt gleich bleiben.
Unterlagen habe ich Ihr abgegeben.Berechnung ergab schon einen Mangelfall.
Jedoch kam es auch nicht zu einer neuen Urkunde. Also bleibt diese sowohl vom Zahlbetrag gleich, auch von der
Gültigkeit unbefristet.( das werde ich zu gegebener Zeit in Angriff nehmen )
Da die Kindesmutter um Rechtsersuchen gegenüber dem JA gebeten hat, gehe ich nun davon aus, dass sich für mich nichts ändert.
Habe auch beim JA erklärt das ich unzählige Bewerbungen geschrieben habe und nun zum 01.03.2010 in die Selbstständigkeit wechsle.
Nun habe ich ja weder eine neue Urkunde noch eine schriftliche Aussage vom JA das die bisherige Unterhaltshöhe auf Grund der Neuberechnung beibehalten wird.
Meine Frage ist nun folgende. Ist das Thema damit beendet, oder kann die Kindesmutter weitere Schritte ohne das JA gehen?
MfG
M.P.
Hallo MP,
ganz klar wird mir dein Problem nicht.
Willst du eine Senkung deiner Zahlungspflicht erreichen oder eine Erhöhung vermeiden?
Wenn Ersteres, nützt es dir gar nichts, wenn das JA "großzügig" auf eine Vollstreckung verzichtet, denn dann laufen Schulden auf. Das "vergessen" diese Typen nur gerne zu erwähnen.
Erklär das mal genauer.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für deine schnelle Antwort.
Es geht mir hier nur darum, ob ich nun nachdem mir das Jugendamt gesagt hatte das sich in meinem Fall nichts ändert auch noch von Seitens der Mutter mit Störfeuer rechnen muß.( eigener Anwalt,Aufforderung der Einkommensnachweise an den Rechtsanwalt, u.s.w. )
Oder ist es so, das die Mutter die Aussage der JA Mitarbeiterin akzeptieren muß.
Das sich mein Unterhalt nicht ändert, darüber bin ich nach dem ich so einiges an Urteilen bei eigener Arbeitslosigkeit gelesen habe, recht froh.
Aber Bewerbungen habe ich ja nun wirklich viele abgesendet und mich reglich gemüht nach Arbeit.
Ansonsten bezahle ich meinen Unterhalt immer pünktlich um niemanden einen Grund für eventuelle Streitigkeiten zu geben, bzw. auch meine eigene Person nicht ins schlechte Licht zu setzen.
Ich wünsche euch allen erst einmal ein schönes Wochenende, und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
M.P.
Halli MP,
wenn die Mutter mit dem "Ergebnis" des JA nicht zufrieden ist kann sie dort jederzeit die Beistandschaft kündigen und einen Anwalt mit der Überprüfung beauftragen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,danke für die Antwort.
Wie wird dann mit den entstehenden Kosten verfahren. Das Jugendamt prüft ja auch genau nach. In meinem Fall ja auch schon geschehen.In wieweit begründet sich dann die erneute
Überprüfung.( Sachverhalt).Was geschieht wenn auch die Rechtsanwältin genau wie das Jugendamt keine Höhersetzung der Unterhaltspflicht berechnet,und wer bezahlt meinen Rechtsanwalt den ich dann in Anspruch nehme um die Ergebnisse der Rechtsanwältin zu prüfen.( falls der Rechtsanwalt der Kindesmutter etwas anderes feststellt )
Es muß ja auch Grenzen für ein willkürliches Vorgehen geben.Sonst könnten wir ja alle bis zum Sangtnimmerleinstag klagen und die Gerichte und Anwälte beschäftigen.
Viele Fragen auf einmal, aber diese stellen sich mir gerade bei deiner Antwort.
MfG
M.P.
Moin,
wer bezahlt meinen Rechtsanwalt den ich dann in Anspruch nehme um die Ergebnisse der Rechtsanwältin zu prüfen.( falls der Rechtsanwalt der Kindesmutter etwas anderes feststellt )
den bezahlst vorhersehbar Du selbst; persönliches Misstrauen ist in diesem Fall Privatvergnügen. Verfahrenskostenhilfe ist nur für Verfahren vorgesehen. Mit etwas Glück bekommst Du vielleicht einen Beratungshilfeschein; eine Garantie gibt's dafür aber nicht.
Es muß ja auch Grenzen für ein willkürliches Vorgehen geben.Sonst könnten wir ja alle bis zum Sangtnimmerleinstag klagen und die Gerichte und Anwälte beschäftigen.
nun ja, offenbar bist Du ja ebenfalls bereit, Dich an einem solchen Vorgehen zu beteiligen. Im übrigen gilt auch bei anwaltlicher Beratung: You get what you pay for...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo MP,
und wer bezahlt meinen Rechtsanwalt den ich dann in Anspruch nehme um die Ergebnisse der Rechtsanwältin zu prüfen.( falls der Rechtsanwalt der Kindesmutter etwas anderes feststellt )
Was hältst du davon, wenn du selbst (mit unserer Hilfe) die Frau Rechtsanwältin in ihre Schranken verweisen würdest, so das denn nötig ist? Fordern können gegnerische Rechtsanwälte viel, aber wirklich spannend wird es ohnehin erst, wenn die Gegenseite meint, damit unbedingt vor Gericht ziehen zu müssen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Gemeinde, danke für eure Antwort.
Falls der Fall sich nun so entwickeln würde, wäre ich gern bereit mich mit der Bitte um Hilfe an die Gemeinde zu wenden.
Zu meinen Überlegungen fallen mir zwar noch viele Fragen ein. nun will ich hier aber nicht irgendwelche schlafenden Löwen wecken und belasse es
also dabei.
Noch einen schönen Sonntag.
MfG
M.P.