Hallo Zusammen,
hab jetzt schon so vieles über die Unterhaltsberechnung im Internet gelesen, werd aber einfach nicht schlau daraus. Schade, das es keine festen Regeln bei der Berechnung gibt. Mein Anwalt sagt immer:"Probieren können wir es ja mal, aber versprechen kann ich nichts."
Das geht mir ganz schön auf die Nerven. Entweder ich komme damit durch, oder nicht.
Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrung mit meinem Problem gemacht und kann mir ein paar nützliche Tips geben.
Hier ganz kurz meine Geschichte:
2002 haben meine damalige Frau und ich uns getrennt. Unseren 1 1/2 jährigen Sohn hat sie natürlich zu sich mitgenomme. Hab damals 550€ für sie und 200€ für Felix Unterhalt gezahlt. Als ich dann eine andere Lohnsteuerklasse bekam, haben sich unsere Anwälte auf 350€ für sie geeinigt (waren inzwischen geschieden). Als sie dann noch die Wohnung in der sie lebte geerbt hat, sind unsere Anwälte auf 200€ für sie gekomme, die ich nun immer noch bezahle. Die 200€ für Felix blieben natürlich. Einen Titel auf den Unterhalt hat sie nicht.
Jetzt mein Problem:
1. Meine Ex arbeitet seit einem halben Jahr wieder halbtags und verdiehnt so ungefähr 900€ netto. Natürlich weis ich, das das ein überobligatorisches Einkommen ist, aber mal lese ich ich kann ihr eine Teil anrechnen und mal nicht. Sie hat wärend unserer Ehe auch schon am Wochenende gearbeitet weil das Geld nicht reichte. Jetzt arbeitet sie am Wochenende wenn Felix bei mir ist und wenn Felix im Kindergarten ist. Kann ich ihr nun was anrechnen oder nicht?
2. Kurz nach unserer Trennung hatte meine Ex gleich wieder eine neue feste Beziehung die immer noch andauert. Inzwischen sind es fast 3 Jahre. Da sie keine gemeinsame Wohnung haben, kann ich das beim Unterhalt nicht geltend machen – sagt mein Anwalt. Habe aber schon öfters gelesen, das es nicht so wichtig ist, ob sie zusammen wohnen oder nicht. Viel wichtiger sei der gemeinsame Umgang. Gemeinsam Urlaube (auch Felix war mit dabei), zusammen Weihnachten feiern und soweiter. Meine Ex steht sogar bei ihm mit im Telefonbuch. Vor einem Jahr ist er als Lebensgefährt in der Todesanzeige ihrer Mutter mit dabei gestanden. Kann ich da was vom Unterhalt abziehen?
3. Als meine Ex damals die Wohnung in der sie wohnt erbte, hat mein Anwalt nicht einmal die Hälfte der Miete (400€) angerechnt. Hab aber mal gelesen, das man die Hälfte oder sogar noch mehr mit dem Unterhalt verrechnen kann. Ist da was dran?
4. Wie ist das bei einer Lohnerhöhung meinerseits. Mein Anwalt sagt, wenn es nicht mehr wie 10% sind, muß ich es nicht angeben. Was ist, wenn es mehr als 10% sind, und was, wenn ich es nicht angebe?
Mir ist schon klar, das 200€ Unterhalt für meine Ex nicht viel sind, aber wenn ich bedenke das sie keine Miete bezahlt und Kindergeld auch noch bekommt, dann…….!
Ich selbst komme mit allem was man dazurechnen muß auf durchschnittlich ca.1500€ netto, zahle aber selbst noch 400€ Miete.
Schon mal 1000 Dank an alle, die sich mit meinem Problem beschäftigen, vielleicht bringt es mich ja einen Schritt weiter.
Reinhard 😉
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Hallo RAMSCH
Danke für deine Antwort, 🙂
meine Ex und ich wohnen beide in der nähe von Landshut.
Wie ich oben schon geschrieben habe, kommt da noch das Problem mit der Lohnerhöhung dazu, die ich bisher noch nicht anggeben habe (auf anraten meines Anwaltes). Wenn ich jetzt keinen Unterhalt mehr zahle, muß sie in einklagen, da sie keinen Titel hat, sagt mein Anwalt. Ich befürchte aber jetzt, daß es dann zu einer Neuberechnung kommen wird und dann auch die Lohnerhöhung mit dazukommt, ewentuell sogar noch Nachzahlungen. Wenn ich dann nicht Recht bekomme muß ich nachher vielleicht noch mehr zahlen als jetzt und zusätzlich noch die Gerichtskosten.
Vielleicht verstehst du jetzt, warum ich mir schon sicher sein möchte, bevor ich irgendetwas unternehme. Die Lohnerhöhung war übrigens ende 2003 und betrug 130€ brutto.
Reinahard
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Danke RAMSCH für deine schnellen Antworten.
Werd es wohl durchziehen, denn jeden Euro den ich nicht zahlen muß........
Reinhard