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Unterhaltsberechnung

 
(@psoidonuem)
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Hallo, eine Freundin hat von ihrem Mann die Kündigung bekommen. Sie soll ausziehen und die Kinder (*gelöscht) mitnehmen. Sie ist völlig hilflos und weiß nicht, wovon - sie hat gerade ihren 450€ verloren. Bitte kontrolliert mal gegen, was ich ihr sagen werde:

Einkommen Mann    5000
abz 5%                 -  250 (Fahrtkosten sind niedriger)
bleiben                   4750

KU lt DT  (bin ein Stufe runter wegen drei UHB und noch eine, weil bestimmt noch irgendwas für 50€ anfällt, ist knapp an der Grenze)
Kind 1     614-92= 522
Kind 2     525-92= 433

bleiben 4750 - 522 - 433 = 3695

abz 1/7                              528

bleiben                             3167

abz. EK Frau max 450 abz 1/7= 386

bleiben                             2781

davon 50%                       1391

sind zusammen 1391 + 522 + 433 = 2346

Hinzu käme bei ihrem Auszug noch Wohnvorteil. Da kann man aber am Anfang nicht den objektiven, sondern nur den subjektiven  Wohnwert ansetzen. Da wird's schwierig. Das Haus kann man locker für 1500 vermieten. Ne halbwegs ordentliche Dreizimmerwohnung würde ich auf 750€ schätzen, was auch der halbe objektive Wohnwert wäre. Ich denke, da kann man von 750€ ausgehen.

Einkommen Mann    5000
Wohnwert                 750
abz 5%                 -  250 (Fahrtkosten sind niedriger)
bleiben                   5500

KU lt DT  (bin ein Stufe runter wegen drei UHB
)
Kind 1     648-92= 556
Kind 2     554-92= 462

bleiben 5500 - 556 - 462 = 4482

abz 1/7                              641

bleiben                             3841

abz. EK Frau max 450 abz 1/7= 386

bleiben                             3455

davon 50%                       1728

sind zusammen 1728 + 556 + 462 = 2746

Kann ich ihr so sagen, oder?

Und ja, sie weiß, dass ihre Kinder groß sind und sie wieder/ mehr arbeiten muss und will das auch. Sie ist nicht so eine. Aber für die erste Zeit gilt ja noch das eheliche Arrangement, er arbeitet, sie passt auf die Kinder auf.


Anm. Moderation: (*) Auf Wunsch von psoidonuem geändert.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2015 13:04
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Ich finde beide Berechnungen zwar fair, da hier aber Summen jenseits von Gut und Böse zusammenkommen solltest Du ihr vllt. empfehlen nicht genau das zu wollen, was "ihr zusteht".
Berechnung vorlegen, und den eigenen Unterhalt etwas tiefer ansetzen.

Übrigens kann das für den "Rausschmeisser" auch noch teurer kommen. Ab 5100 € wird KU einzelfallabhängig berechnet. so schrecklich weit ist er nicht davon weg.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 13:19
(@psoidonuem)
Registriert

Ich werte das dann mal als allgemeine Zustimmung sonst hätte ja schon einer geschrien.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2015 14:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Psoidonuem,

Ich werte das dann mal als allgemeine Zustimmung sonst hätte ja schon einer geschrien.

Ich stimme mal allgemein zu und verkneif mir das Schreien.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 14:59