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Unterhaltsberechnung

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 da81
(@da81)
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Hallo,

ich würde gerne wissen ob diese Berechnung für Kindesunterhalt richtig ist:

Mein Jahresbrutto betrug ca. 27.400 €
Wenn ich es richtig verstanden habe ich kann ich davon 5 % als Altersvorsorgebeiträge abziehen, macht 114,17 mtl. Mein Arbeitsweg beträgt nur 2,5 km. Kann ich hier trotzdem 5 % vom Netto abziehen (75,20 €)? Außerdem muss ich Kreditraten i. H. v. 162,45 € begleichen.

Mein Nettogehalt 2014 betrug: 1.504,04 €

1.504,04 €
- 114,17 €
- 162,45 €
-  75,20 €

= 1.152,22 €

Bin ich dann nur i. H. v. 52,22 € unterhaltspflichtig, erhält meine Ex dann Unterhaltsvorschuss und müsste ich das dann irgendwann zurückzahlen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 05:57
(@mimamause)

Hallo,
dass du dich mit Abzügen unter den Mindestunterhalt von 225.-  rechnen kannst wird eher nicht passieren. Kredite etcpp kann man nur in abzug bringen, wenn wenigstens der Mindestunterhalt gewährleistet ist.
Wenn deine KM Unterhaltsvorschuss bezieht oder das Jobcentet an dich herantritt kannst du zur Unterhaltstitulietung aufgefordert werden. Du bist dazu verpflichtet einen Titel zu unterschreiben, du kannst lediglich beeinflussen, was darin steht.
Der Titel unterwirft dich der sofortigen Vollstreckung über den titulierten Betrag.
Im Falle eines Titels und bei UHV laufen Schulden für dich auf.
Was hindert dich denn genau daran, deinen Kind den Mindestunterhalt zahlen zu wollen?
Gruß

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 10:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Da,

Altersvorsorge (bis zu 4% vom Brutto) findet in der Regel lediglich Berücksichtigung, wenn tatsächlich geleistet (hast Du eine Lebensversicherung oder ähnliches?).

Ob Berufsbedingter Aufwand pauschal berücksichtigt wird, hängt vom zuständigen Oberlandesgericht ab (Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG).

Beides ist im Mangelfall (keine Deckung des Mindestunterhalts im Rahmen des Selbstbehalts - aktuell 1.080 EUR - möglich) zudem fraglich.

Da Du absehbar zumindest für 133 EUR leistungsfähig bist, wird es keinen UHV geben.

Schulden für UHV laufen nur auf, wenn man die gerne verlangte Unterschrift erteilt, mit der man einer Stundung zustimmt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 10:25
 da81
(@da81)
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Was hindert dich denn genau daran, deinen Kind den Mindestunterhalt zahlen zu wollen?

Wir haben uns erst vor kurzem getrennt, sie verbietet mir bis jetzt den Umgang und ich weiß nicht wie das weitergeht. Und nur zahlen möchte ich auch nicht.

hast Du eine Lebensversicherung oder ähnliches?

Ja, hab ich.

Schulden für UHV laufen nur auf, wenn man die gerne verlangte Unterschrift erteilt, mit der man einer Stundung zustimmt.

Aber wenn ich 133 € leiste kann man mich zur Stundung nicht zwingen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 10:36
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Da,

Aber wenn ich 133 € leiste kann man mich zur Stundung nicht zwingen?

Wenn Du 133 EUR leistest, wird kein Unterhaltsvorschuß gezahlt. Die Frage nach dem Auflaufen von Schulden stellt sich dann nicht.

Was steckt hinter den Kreditraten ?

Auf Basis des Zahlenwerks denke ich schon, dass man zu dem Ergebnis kommen könnte, dass Du voll leistungsfähig für Mindest-KU (225 EUR) bist.

Gruß
United

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Geschrieben : 02.01.2015 10:48
 da81
(@da81)
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2 Konsumentenkredite. Einen habe ich schon vor der Beziehung aufgenommen und den 2. im Juli, als wir zusammen waren und sie wusste auch davon

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 10:54
(@mimamause)

hi,
dann darfst du davon ausgehen, dass die Kreditrückzahlung den Privatvergnügen ist.
Ich halte dich leistungsfähig für 225.- Mindestunterhalt und denke, ein Richter wird dasebenfall so sehen.

Gruß

mmm

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Geschrieben : 02.01.2015 11:34
 da81
(@da81)
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Ich halte dich leistungsfähig für 225.- Mindestunterhalt

Vor oder nach Abzug der Hälfte vom Kindergeld?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 11:49
 da81
(@da81)
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also müsste ich demnach 225 € zahlen oder 133 € ?

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 12:17
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,
die 225 € sind der Zahlbetrag. Das hälftige KG  ist hier schon abgezogen.
Und dafür bist du nach deiner Aufstellung auch leistungsfähig. Ich kann mir kaum vorstellen, dass du bei einem Gerichtsverfahren als Mangelfall bewertet werden würdest.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 12:20




(@mimamause)

hi,

leistungsfähig für Stufe 1 der DDT 317€-92€ (halbes Kindergeld)=225€ Zahlbetrag.

Gruß

mmm

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Geschrieben : 02.01.2015 12:21
 da81
(@da81)
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oje

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 12:25
(@mimamause)

nunja, aber die 225.-  +- wirst du auch im Falle des Zusammenlebens in Form von Miete, Kleidung, Nahrung etcpp ausgeben. Nun nicht gleich ganz am Anfang aber später kostet die Brut einen Haufen Asche. Schon alleine die größere Wohnung und die zwangsläufig höheren Betriebskosten ist da mit drin.
Ohne kids würde ich sicher nicht in einer 4-Zimmer-Wohnung wohnen und nen 339l-Kühlschrank brauchen  😉

gruß

mmm

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Geschrieben : 02.01.2015 12:50
 da81
(@da81)
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Ja schon richtig. Aber sie bezieht ALGII und so wie ich das hier gelesen habe, habe ich so gut wie keine Möglichkeiten sollte sie mir das Umgangsrecht weiterhin verweigern. Ich dachte, dass ich vielleicht einen Anreiz schaffen könnte mir den Umgang nicht zu verbieten, aber so wohl eher nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 13:01
(@mimamause)

vor allem mit dem Argument "kein Umgang - kein Geld" wirst du nicht weiterkommen, da der Gesetzgeber beides strikt voneinander trennt.
Im Umkehrschluss heißt das auch, dass Väter, die keinen Unterhalt zahlen (können), trotzalledem ein Umgangsrecht haben. Und das ist ja auch ausdrücklich gut so.

Ich würde versuchen einen Titel zu vermeiden, in dem ich ab sofort Mindestunterhalt pünktlich!!!! überweise und parallel
-Umgangsvereinbarung an KM mit Fristsetzung
-wenn nix passiert, zeitnah!!!! zum JA wegen Vermittlung
-falls das nichts hilft Antrag auf Umgangsregelung beim AG

lass aber keine Zeit verstreichen

Gruß

mmm

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Geschrieben : 02.01.2015 13:06
 da81
(@da81)
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Den Sparvertrag für die Kleine werde ich dann wohl auch kündigen müssen. Die Möglichkeit, das anrechnen zu lassen gibts wahrscheinlich nicht oder?

Bleib doch entspannt. Ähnliche Situationen wie meine wurden hier wahrscheinlich schon sehr häufig geschildert. Für mich ist das aber völlig neu und ich muss mit dem Gedanken, das mir nicht mehr bleibt als die Pflicht zu zahlen erst noch klarkommen.

Da sie ALGII bezieht wollte ich erstmal den Brief vom Amt abwarten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 13:16
(@mimamause)

das hier

Den Sparvertrag für die Kleine werde ich dann wohl auch kündigen müssen.

solltest du tunlichst unterlassen.

Geld der Kinder für den eigenen Lebensunterhalt zu verbraten ist mmn moralisch ein NoGo.

Hatte wir gerade schon

http://www.vatersein.de/Forum-topic-29106.html

http://www.vatersein.de/Forum-topic-29259-start-msg339488.html#new

Kannst du den Vertrag nicht ruhen lassen?

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 13:23
 da81
(@da81)
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Es ist eine Lebensversicherung auf meinen Namen. Meine Tochter ist nur im Todesfall begünstigt. Ruhen lassen geht nicht, der besteht erst seit 2 Monaten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 13:32
(@mimamause)

okay, dann ist das was anderes. Ich dachte es wäre ein expliziter Sparvertrag für das Kind und du würdest das Geld für deinen Lebensunterhalt nutzen wollen.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 13:36
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Da,

Bleib doch entspannt. Ähnliche Situationen wie meine wurden hier wahrscheinlich schon sehr häufig geschildert. Für mich ist das aber völlig neu und ich muss mit dem Gedanken, das mir nicht mehr bleibt als die Pflicht zu zahlen erst noch klarkommen

Kinder kosten Geld und die Zahlung von KU gehört einfach zu Deinen Pflichten. Das vertreten wir hier auch so im Forum.
Umgang und Unterhalt sollen deshalb auch formal getrennt betrachtet werden.
Aus guten Grund habe ich Dir aber in einem anderen Beitrag schon geschrieben, dass in der Realität doch sehr viel von der pünktlichen und gewissenhaften Zahlung des KU abhängt. Denn so zeigst Du der KM auch auf, dass auf Dich Verlass ist. Dies kann ihre Bereitschaft mit Dir vernünftig auf Augenhöhe zu sprechen, deutlich erhöhen.

Wenn Du dich mit unseren weiblichen Mitgliedern unterhälst, wirst Du sehr schnell merken, dass diese eins auf den Tod nicht ausstehen können: Unzuverlässige und nicht berechnebare KVs. Deshalb solltest Du hier auch keine Baustellen aufreißen. Wenn Du leistungsfähig bist, dann zahl den Mindest-KU per Dauerauftrag an die KM (wenn sie wirlich nicht mehr zurückkommt). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 16:32




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