Hallo und guten Morgen zusammen,
ich würde euch gerne mal was fragen.
Folgendes: meine Tochter wird demnächst 12 Jahre alt. Jetzt geht es um die neuberechnung des KU. Mein Ex (wir waren nicht verheiratet) zieht nun von seinem Einkommen seine Zahnbehandlungskosten in Höhe von 4.200 € ab und einen Autokredit mit mon. 1.200 €. Er lebt und arbeitet in der Schweiz. Nun kommt angeblich noch weniger Unterhalt raus wie vorher. Ich bekomme jetzt 312 €. Aber er verdient umgerechnet ca 3.300 €. Und da er in Deutschland keine Steuern mehr bezahlt und auch sonst nix, verstehe ich das nicht ganz.
Ich möchte ihn mit Sicherheit nicht das Geld aus der Tasche ziehen, aber hier komme ich mir ein wenig veräppelt vor.
Kann er diese Kosten so einfach abziehen, damit sich sein Einkommen verringert.....?
Danke schonmal für eure Hilfe
Gruss Carmen
Hallo carmen,
Aber er verdient umgerechnet ca 3.300 €. Und da er in Deutschland keine Steuern mehr bezahlt und auch sonst nix, verstehe ich das nicht ganz.
Und in der Schweiz gibt es keine Steuern?
Existiert denn ein Titel? Und wenn ja was steht drin und wann war die letzte Neuberechnung?
Bei der Berechnung wird das sog. ber. Nettoeinkommen herangezogen. Das bedeutet das vom Nettoeinkommen 5 % berufsbedingte Aufwendungen und bis zu 4% priv. Altersvorsorge abgezogen werden. Evtl. auch Fahrtkosten in bestimmten Rahmen. Keditschulen können mindern berücksichtigt werden, wenn sie schon vor der Geburt des Kindes da waren und der Midenstunerhalt gezahlt wird.
Da er in der Schweiz wohnt werden auch die dort höhren Lebenskosten durch eine Anhebung des SB berücksichtigt.
Tina
P.S.: Der Mindestunterhalt ab 12 beträgt 331 €.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die ca. 3000 € sind schon Netto / Schweiz und die letzte Unterhaltsberechnung ist 2 Jahre her.....eine Urkunde wurde durch das JA im Jahr 2005 gemacht. Da steht drinne dass er ab 01.05.2010 monatlich 160 % der ejweiligen Regelbetrages der dritten Altersstufe zu zahlen hat.
Die Regelbeträge werden ab dem 01.07.2007 alle zwei Jahre neu festgesetzt. Damit ändern sich jeweils die zu zahlenden Beträge und der anzurechnende Kindergeldanteil....
und nun??
gruss carmen
Ach ja....die Kosten die er abzieht waren vor Geburt vom Kind noch nicht da....hat er erst jetzt gemacht, die Schulden mein ich....
gruss
Wenn ein Unterhaltstitel bestht, dann muß er ihn auch bedienen. Wenn er das nicht möchte und meint zuviel zu zahlen, dann muß ergerichtlich dagegen vorgehen.
Da es ein alter Titel ist müßte er allerdings auch umgerechnet werden. D.h. die 160 % dieses Titels entsprechen nicht den 160 % der aktuelle DDT. Wie diese alten Titel umgerechnet werden müssen, steht in der Anlage zur DDT.
Wenn man von 3.000 € ber. Netto ausgeht würde er wohl derzeit bei einer Neuberechnung bei 120 % und einem Zahlbetrag 420 € rauskommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also ich war jetzt beim Anwalt.
Die Zahnkosten kann er lt. einem BGH-Urteil für das Jahr 2009 vom Einkommen abziehen. Den Kredit fürs Auto allerdings nicht. Nach Berechnung von meinem Anwalt kommt ein ber. Netto von 2.600€ raus. Somit hat er eine Unterhaltsverpflichtung von 420 €. Nach Abzug der Kaufkraftdifferenz bleibt ein KU von ca 365€ (wobei ich nix dafür kann, dass er in die teure Schweiz zieht). Aber das ist ein anderes Thema.
Ich kann erst Anfang 2011 eine neue Berechnung machen lassen, wenn er die Zahnkosten bezahlt hat.
Ich komm mir teilweise total vera.....vor. Ums Kind kümmert er sich nicht wirklich, macht mich schlecht bei ihr. Zahlen will er nix. Muss betteln wenns um Nachhilfe oder sonstiges geht. Aber seine Zahnreparatur kann er abziehen. Ich kann ihr nicht mal das versiegeln der Zähne bezahlen. Toll.
Gruss
Carmen
Sorry,aber warum soll er Nachhilfe zusätzlich zahlen?
Du hast einen Titel über umgerechent 120 % der aktuellen Tabelle. Das kannst du vollstrecken lassen ,wenn er nicht vollständig zahlt.
Wenn ich den ursprünglichen Titel betrachte lautet dieser auf 160 % (das ist die Höchststufe). Zu diesen Zeien war der Tenor der Entscheidungen über Sondernbedarf (und als solcher gilt Nachhilfe), das aber 135 % keine Sonderleistungen mehr zu übenehmen sind, da vom laufende KU angespart werden kann.
Warum soll er denn nicht in die Schweiz ziehen? Nur weil ihr ein gemeinsames Kind habt? Ich könnte verstehe, wenn er dadurch nicht den Mindestuterhalt leisten könnte, aber das kann er ja offensichtlich.
Ich bekomme weit weniger Unterhalt für meine Kinder und kann trotzdem für Klassenfahrten, Nachhikfe etc. was beiseite legen. Das versiegeln war noch vor einem Jahrbei meinen Kindern kostenlos.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich komm mir teilweise total vera.....vor.
Ich gebe Dir recht Tina!
Unterhaltszahlungen sind keine Vollkaskoversicherung. Und bei solchen Aussagen habe ich oft den Eindruck, dass sie als solche gesehen werden.
Auch meine Ex würde es Heute noch als "nur angemessen" sehen, wenn ich das 10fache meines Einkommens pro Monat überweisen müsste...
Das sie selbst mehr arbeiten könnte übersah sie hierbei natürlich.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Vielleicht hab ich mich jetzt falsch ausgedrückt.....er will den Mindestunterhalt nicht bezahlen. Und natürlich kann er hinziehen wo er will. Geht mich ja auch nix an, aber dass dafür noch die Kaufkraftdifferenz abgezogen wird, finde ich nicht ok. Es geht mir nicht um abzocken. Wenn das so rüberkommt war das nicht so gemeint. Und ehrlich gesagt, wenn er sich um seine Tochter kümmern würde, (sie hat ADHS und nimmt Ritalin) vielleicht auch unterstützen würde, dann würde ich auch keine neue Berechnung machen lassen. Das mit der Nachhilfe, naja, da hab ich ihn drei - viermal drauf angesrpochen, aber bekomm keine antwort, also möchte er sich nicht dran beteiligen, und ich kann diese Kosten nicht alleine tragen.
Das mit den Zähnen muss ich tatsächlich selber bezahlen, lt. meinem Zahnarzt.
Wir sind jetzt 10 Jahre getrennt und ich habe nie irgendwelches Geld für mich oder Mehrbedarf oder dergleichen gewollt. Aber dass er lt. Gesetz seine Zahnrechnung noch abziehen darf, ärgert mich.
Vielleicht verstehst mich ja ein wenig..... :redhead:
Carmen
@Michael
ich zähle mich nicht zu diesen Frauen, die Männer nach einer Trennung abzocken. Mir ist der Kontakt zum Kind, und zwar guten Kontakt , sehr wichtig. Wichtiger wie Geld.
Ich habe noch eine Tochter (16), ihr Vater kümmert sich um sie. Er hat mich auf eine neu Berechnung angesprochen, was ich verneinte.
Vielleicht hab ich manches falsch rübergebracht.....aber abzocken ist nicht meine art......
gruss
carmen
Hi Carmen
Wenn es einen Titel gibt so ist dieser verbindlich, ebenso kann daraus zwangsvollstreckt werden. Da braucht es keine neuen Berechnungen oder sonst was. Ist der Zahlungsverpflichtete (oder auch der Zahlungsempfänger) anderer Meinung so hat er diesen Titel abändern zu lassen. Wozu lässt Du Dich auf solche Art Diskussion überhaupt ein?
Und ehrlich mal gesagt: Wer sich ein Auto leisten kann, kann auch für ein Kind sorgen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Es geht aber weder nachdem was er gerne möchte und auch nciht was dir angenehm ist.
Ihr habt einen rechtsgültigen Titel. Bedient er diesen nicht oder nicht in vollem Umfang (auf die Umrechnung achten) kannst du vollstrecken lassen.
Will er eine Änderung muß er auch klagen.
Und wenn die Schweiz teurer ist muß das eben berücksichtigt werden. Ebenso würde es ja auch umgekehrt berücksichtigt, wenn du mit dem Kind dort leben müßtest. Oder würdest du da auf einen erhöhten Unterhalt verzichten und die Teuerung selsbt finanzieren.
Ich weiß aber nun nicht was in dem Zusammehang das ADHS für eine Rollge spielen soll.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Noch ne etwas späte Replik:
Nach Abzug der Kaufkraftdifferenz bleibt ein KU von ca 365€ (wobei ich nix dafür kann, dass er in die teure Schweiz zieht). Aber das ist ein anderes Thema.
Die höheren Preise in der Schweiz wirken sich ja nicht nur in höheren Kosten aus, sondern auch in höheren Löhnen.
Er wird vermutlich in der Schweiz entsprechend mehr verdienen, so dass für euer Kind keinerlei Nachteil entsteht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.