Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung

 
(@maxwell)
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Hallo Zusammen,

schön zuwissen nicht allein zusein, ich bin neu hier und erhoffe mir natürlich ein stückweit Hilfe und Rat.

Ich habe folgendes Problem:

Ich lebe seit gut einem Jahr getrennt von der Mutter meines Sohnes, ich habe nie Unterhalt gezahlt weil ich seinen KiTA Platz bezahlt habe... 247€ war auch so ne Einigung mit der EX.

Dazu habe ich Ihn an mind. 14Tagen im Manat und das seit der Trennung, nach langen Ringen und Kämpfen habe ich entlich 50% des Sorgerechts erhalten... nach fast einem Jahr am 03.09.09!

So nun wurde der kleine eingeschult und der Kinderkarten wechselte aber weil Seine Mutter mal wieder ihren Job verlor ist auch Sein Platz weg.

Ich hab ihr das Angebot gemacht ihr 150€ zuzahlen und den kleinen wie vorher auch an 14Tagen bei mir zulassen, sowie anfallende Kosten zu übernehmen Schule, Kleidung etc.
Das hat Sie abgelehnt 3mal!!! Sie wolle kein Geld, sie brauche nichts von mir! Aber durch die Sorgerechtsteilung wär das mit den 14Tagen schon gut... dann hätte sie mal Urlaub!!!

Dann jetzt am Freitag nen Brief vom Jugendamt,... ich solle 158€ zahlen ich würde meiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen bzw. wär nicht zahlungs willig.

Ich habe mich schon etwas belesen können fand aber nichts, was richtige Klarheit gibt!

Hat sie über haubt recht auf den Unterhalt, ich weis das es eigendlich 240€ laut der Düsseldorfer wären aber....

1. wie verhält es sich bei der Sorgerechtteilung wenn der Kleine 50% bei mir ist?
2. wenn ich bis heute noch gemeinsame Schulden tilge?
3. Sie falsche Angaben macht,... denn eine der Grundvorraussetzungen für den UV ist doch, das sie den Pflegeunterhalt leisten muss um von mir Barunterhalt verlangen zukönnen.

Aber wir teilen doch! Und der Antrag wurde nach der Sorgeerklärung gemacht!
Bis heute hat sie mir nicht gesagt, das sie Unterhalt einfordert, obwohl ich schon ein paarmal gesprochen habe!

Danke im vorraus

MfG

MAX

es gibt uns,... die, die Ihre Töchter und Söhne lieben und alles für sie tun!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2009 20:47
(@Joanna)

Hallo Max,

grundsätzlich sprichst du vom KU - geh ich mal davon aus. Ergo ist nicht deine Frau unterhaltsberechtigt, sondern du.

Da dein Kind 14 Tage bei dir und danach 14 Tage bei deiner Frau wohnt (oder umgekehrt) (eine sehr schöne Regelung, wie ich persönlich finde) sieht es - soweit ich weiss  - folgendermassen aus:

Dein Kind hat Anspruch auf Unterhalt von dem Elternteil, der nicht mit im Haus wohnt. Der Unterhalt deckt normalerweise Anteilig die lebenserhaltenden Kosten ab, wie Miete, Strom, Essen, Kleidung,

Nagel mich bitte nicht fest - ich kann das leider nicht so gut beschreiben, wie andere hier im Forum  - aber wenn deine Frau für ihre 14 Tage einen Unterhalt von 158 Euro für dein Kind verlangt, so könntest du für deine 14 Tage ebenfalls einen Unterhalt verlangen. Inwieweit das sinnvoll wäre, ist fraglich, da sie sonst sicherlich an deinem Umgangsrecht dreht, um an das Geld zu kommen - so es ihr um das Geld geht.

Die Schulden deiner Frau haben NICHTS mit den Ansprüchen deines Kindes zu tun. Kann ja nicht angehen, dass euer Kind die Schulden deiner Frau bezahlt, verstehst du?

Ich selbst - ka. ob du hier noch andere Ratschläge bekommst - würde dem JA via Anwalt mitteilen, dass der Kleine sich 50% bei dir befindet - um die Sachlage zu klären.

Du selbst kennst deine Frau am besten - inwieweit es Sinn macht, einen Unterhaltsanspruch für die 14 Tage zu stellen. Wie gesagt - die Gefahr, dein Kind dann nur noch alle 14 Tage am WE zu sehen - oder noch weniger - ist gegeben.

Ich bin mir sicher, dass du noch wesentlich wertvollere Beiträge als den meinigen bekommst. Also wart erstmal ab, was die Fachleutchen hier drin zu deinem Fall sagen.

Viele liebe Grüsse
Joanna

ps:

Aber durch die Sorgerechtsteilung wär das mit den 14Tagen schon gut... dann hätte sie mal Urlaub!!!

Ich denke, sie meint "Urlaub vom Kind".
Als eine, die ihr Kind 24/7 sieht, weiss ich: Ich liebe mein Kind über alles, aber manchmal liebe ich mein Kind, wenn es mal nicht da ist 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 12:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen Maxwell,

wenn eine echte 50/50 Aufteilung vorliegt entfällt erstmal rein theoretisch der Unterhaltsanspruch des Kindes. Dieser wäre gegen beide Elternteile gerichtet, gleicht sich aber aus. Außer der eine Elternteil verdient sehr viel mehr, als der andere.

Das KG bezieht derjenige, bei dem das Kind gemeldet ist und soltle dann geteilt werden.

Ist das Kind aber auch nur zu 50,1% bei einem Elternteil, so kann der andere Elternteil den vollständigen Unterhalt im namen des Kindes fordern.

Das Unterhaltsrecht hat mit dem SR nichts zu tun. Auch die Schulden, die du tilgst haben mit dem Anspruch des Kindes auf Unterhalt nichts zu tun. Wenn sie dem JA nachweisen konnte, das sie euer Kind von den 186 Stunden in der Woche 84 Stunden und 2 Minuten betreut hat (und die Schulzeiten werden nicht rausgerechnet), dann darf sie UVS beantragen bzw. den vollen Unterhalt fordern.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 12:17
(@maxwell)
Schon was gesagt Registriert

Moin moin und vielen Dank erstmal,

Das mit den 50/50 ist real und tatsächlich, nur kommt es halt vor das der kleine auchmal 50% und mehr bei mir ist.
Aber auch umgekehrt, je nach dem wie der Monat läuft,... z.B. war Er den ganzen August bei mir!

Nun habe ich etwas Angst das sie mir auf Grund von Geldgier, den Kleinen versagt! Ich bin schon froh SR zuhaben somit habe ich nicht nur Umgansrecht sondern Pflicht. Ich verstehe mich nicht sonderlich gut mit Ihr!

Nun ja ich empfinde es nur als hinterhältig mir ins Gesicht zu lügen, ihr müsst wissen das ich kein Problem habe zuzahlen auch wenn ich das Geld nicht einfach so drucken kann. Und wenn Er bei mir ist, bring ich Ihn ja auch in die Schule, anschliessend ist er bei mir bin ja Krankgeschrieben!
Mir ist halt bange das ich, Ihm nicht mehr so umsorgen kann, da mir die Finanziellelage dann einen Strich dadurch macht.

Ich sachma jetzt ganz frech, das ich wohl auch Unterhalt für Ihn fordern müsste/sollte!

Ich werd mir sowieso nen Anwalt nehmen müssen um eineges zu bewegen, es ist sehr viel im argen dort!
Und ich treudoofes A....loch lass die auch noch in Ruhe, damit ich blos den Kontakt haben darf!

LG

Max

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 12:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Maxwell,

in Ergänzung zu meinen Vorschreibern: Es ist noch ein bisschen komplizierter. Theoretisch hebt sich der Kindesunterhalt beim Wechselmodell rechnerisch gegenseitig auf - aber nur, wenn beide Elternteile in etwa gleich viel verdienen. Ihr müsstet Euch dann wechselseitig den KU-Betrag überweisen (und würdet es in der Praxis vermutlich bleiben lassen, weil es ein Nullsummen-Spiel ist).

Wenn Deine Ex keine oder deutlich geringere Einkünfte hat als Du, kann der Fall dagegen durchaus anders liegen. Beispiel: Du verdienst 2.000 netto und Deine Ex 400 - dann hast Du eine UH-Pflicht in Höhe der entsprechenden Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle und sie keine - weil sie unterm Selbstbehalt liegt und nicht leistungsfähig ist.

Deine Ex kann dann auch nicht einfach sagen "ach, ich nehme kein Geld von Maxwell, sondern hole mir welches vom Amt." Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter und ist nicht statthaft. Man würde sie dort auch auf Deine UH-Pflicht aufmerksam machen und ihr möglicherweise sogar raten, diesen "Wechselmodell-Blödsinn" bleiben zu lassen. Dann bist Du von heute auf morgen Besuchs- und Zahlpapa. Ich an Deiner Stelle würde es darauf nicht ankommen lassen.

Stell doch bitte einmal konkrete Einkommens-Zahlen hier ein; dann können die Cracks mal rechnen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 12:48
(@maxwell)
Schon was gesagt Registriert

Einkommen?!?! :redhead:

Ich bekomme derzeit Krankengeld 1137€ / Sie Hartz4

Ich muss 320€ Miete incl.NK u. HZ / Sie... keine Ahnung... hat 3Zimmer! Was zahlt das Amt?
( ihr neuer Partner lebt dort, er müsste rein thoer. anteile zahlen die ihr als Mieteinahme leistungsmässig angerechnet werden,....oder?)

Wenn ich wieder Arbeiten gehe sind es so um die 1250€ Netto ( glaube so 1243€ )

ich weiss nicht ob das Euch jetzt weiter hilft? Ich weiss nicht in welchen Verhältnissen sie lebt!
Ich weiss nur das Ich eigendlich 240€ zahlen müsste... weil Netto bis 1500€

Danke für Eure Mühen

MfG

Max

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Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 13:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In dem Fall hätte sie noch nicht mal was davon, wenn die Kinder bei ihr wären!

Da die Kinder "überwiegend" bei dir sind, sollte man sie auch bei dir melden und das auch  Arge mitteilen.

Dafür kannst du sie ja ab und zu mal zu einem Eis einladen!  😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 13:12
(@maxwell)
Schon was gesagt Registriert

@ Beppo: Nicht Kinder... Kind... einer... glücklicherweise nur eins!

Ich wollte noch nen zweites, aber dazu ist es Gott sei dank nicht mit dieser Frau gekommen!!!

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 13:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im Sinne der Gesamtfinanzen wäre es dennoch günstiger, wenn euer Kind bei dir wäre oder aber ein verlässliches Wechselmodel gelebt werden könnte.

Das setzt nur eben Gesprächs- und Einsichtsfähigkeit voraus.

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 13:37
(@Joanna)

Beppo - soweit ich Max verstanden habe, sind die Kinder in einem Monat mehr bei ihm, im anderem wieder mehr bei der Mutter. Hinaus gehts dann auf ein 50:50 Zeitverhältnis.

Der ARGE würd ich definitiv mitteilen, dass das Kind 50 % der Zeit bei dir verbringt und dass sie einen Lebensgefährten bei sich in der Wohnung hat. Das wird normalerweise mit einberechnet in Hartz-IV.
Selbiges würde ich dem Jugendamt mitteilen.

Wahrscheinlich war sie so naiv und meinte, sie will von dir nix haben - hat sich aber einen Unterhaltsvorschuss beim JA beantragt, weil sie dachte: "Papi braucht nicht zahlen. Das macht der Rest von Deutschland für unser Kind!" (Manchen Frauen scheint es lieber zu sein, vom Staat Geld zu nehmen, als vom Vater des Kindes.)
Das JA is aber nicht blöd - es prüft erstmal ob es da einen Unterhaltsfähigen Papi gibt. Denn der Vorschuss ist - wie auch Hartz-IV - soweit ich weiss eine Nachrangige Leistung. (dh. alles andere, was rechtlich ausgeschöpft werden kann, muss ausgeschöpft werden.)
Ich denke nicht, dass sie das mit Absicht gemacht hat. Sie war einfach zu naiv ....

Liebe Grüsse
Joanna

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 13:46




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Joanna,

so habe ich das auch verstanden, nur mus man ihr das eben noch verklickern, damit sie nicht quer schießt.

Das ist bei einem Wechselmodell nämlich sehr leicht möglich.
Deswegen auch die Meldung bei ihm.

Gruss beppo

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 13:55
(@maxwell)
Schon was gesagt Registriert

Nur leider ist sie nicht bereit mit mir zu reden!!!

Man sieht es doch schon allein an der Tatsache das, sie bis jetzt immer noch nichts davon erwähnt hat, beim Jugenamt gewesen zusein.

Irrgendwer hat ihr erzählt du kannst noch geld rausholen und los gehts,...ab zum Amt!
Welche Dinge das im nach henein hat weiss sie nicht, ich denke sie zielt halt drauf ab mir meinen Sohn entziehen zuwollen! Mich wenn über haubt nur bedingt mit meinem Sohn umgehen lässt.
Um dann dieses neue Leben, leben zukönnen,... es ist aber auch mein Sohn und er gehört in mein Leben!

Ich glaube ich werde es jetzt so handhaben das ich ihn auch bei mir melde, und dazu noch selbst einen Antrag auf KU stelle. Ebenso melde ich das sie einen neuen Partner und und und....
Dann sollen die Amter das in ihrem Bürokratenwirrwar klären!

LG

Max

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Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 13:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann sollen die Amter das in ihrem Bürokratenwirrwar klären!

Wenn du denen das überlässt, tun sie das gegen deine Interessen!

Habe ich es übersehen oder hats du tatsächlich oder hast kein gemeinsames Sorgerecht?

Wenn nicht kannst du die ganzen Mätzchen vergessen.

Dann kannst du bei KM nur noch ganz lieb Männchen machen und nach Leckerlies springen, sowie alles, was über 900,-€ ist bei ihr abliefern.

Gruss Beppo

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 14:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich denke nicht, dass sie das mit Absicht gemacht hat. Sie war einfach zu naiv ....

das glaube ich eher nicht: Maxwell bezahlt etwa 250 EUR Kita-Kosten (woraus ich auf "Ganztages-Betreuung" schliesse), Muddi hat einen neuen Freund sowie alle zwei Wochen ganz und den Rest zumindest tagsüber kinderfrei; geht nicht arbeiten, sondern bezieht H4 - das klingt nicht nach Naivität, sondern nach ausgeprägtem Freizeitbewusstsein. Sollte eine Behörde an diesem Modell etwas ändern wollen, wird es mit dem WM aus Sicht von Muddi vermutlich ganz schnell Essig sein, denn die Alternativen heissen "weniger Geld" oder "arbeiten gehen".

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 28.09.2009 14:40
(@Joanna)

Naja Martin, Max schrieb doch, dass sie ihren Job verloren hatte. Das heisst ja, dass sie arbeiten war. So gesehen würde ich ihr den Willen auf die Ferne jetzt nicht "per se" absprechen.

Letztlich glaube ich, dass sie da Naiv in dem Hinblick war, als dass das JA ihr den Unterhalt fürs Kind (ganz) bezahlt. Naiv deshalb, weil eigentlich jedem logisch denkendem Mensch klar sein sollte, dass das JA als allererstes fragt: "Kann der Papa nicht zahlen?"
Die Unterhaltsberechnung hatte er doch vom JA bekommen, oder ich das falsch verstanden? Die KM sagte doch, dass sie keinen Unterhalt möchte, da der Vater den Krippenplatz bezahlt.
Jetzt kann man natürlich sagen, dass das Geld für den KiGa der Unterhalt war - und die Kosten darüber jetzt wegfallen (da eingeschult) und deshalb der Unterhalt an die KM gehen soll. Denn den KiGa-Platz hat sie ja - Laut Max - verloren - zumindest den Anspruch - da sie ja jetzt nicht mehr arbeitet. So hätte sie maximal Anspruch auf einen 4-6 h Platz - und da der Lütte ja jetzt eingeschult wurde, muss Max den KiGa nicht mehr bezahlen.

Klar kann es sein, dass die Mutter "berechnender" ist. Wie gesagt - ich kenn sie nicht persönlich und will ihr da erstmal nichts allzu böses unterstellen.

Die Frage ist halt, ob man als Elternteil für das Kind auf Unterhalt verzichten darf - um dann zum Amt zu gehen und sich den Unterhalt von dort zu holen. Ich denke nämlich nicht, dass das rechtens ist - und sie davon halt einfach nichts wusste.

Viele Grüsse
Joanna

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 14:52
(@maxwell)
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Mahlzeit...

@: Beppo... ja Sorgeerklärung wurde am 03.09.2009 gemacht, also 50% habe ich. Und natürlich hast du recht, ich darf mich nich auf andere verlassen, schon garnicht auf die Behörden!

Zu KM: wir haben uns getrennt bzw. habe ich die Flinte ins Korn geworfen und die Trennung vollzogen!
Auf grund ihrer ausschweifenden Trinkgewohnheiten, und der Sucht die Zeit vor dem Computer zu verbringen, das ging gut 8 Monate so! Anfangs litt Ihr Job, dann unser gemeinsamer Sohn, das ALG1 viel weg... weil sie nicht mal die Zeit fand sich dort zumelden! Geschweige denn die 15min den Kleinen in den KiGa zubringen!
In diesen 8Monat war es so als ob ich Alleinerzieher wäre... die schlimmste Zeit meines Lebens, und glaubt mir wenn ich sage das ich viel durch gemacht habe! Und genau aus diesem Verhalten verlor sie jetzt wieder ihren Job!!!

Es ist ja auch so das, ich Ihn schon seit der Trennung in diesem 1Woche bei Mama, eine bei mir System betreue!
Nur hörte ich mir immer an das es ja kein Problem wäre, und ich Ihn sehen könnte wie es abgesprochen sei!
Und das wir selbstverständlich die Sorgerechtsteilung vor nehmen, einen Tag vor dem Termin der Unterzeichnung... ruft sie mich an und fragt: was das mir bringen soll, und ich solle doch mein eigenes Leben leben!

Ich bestand aber weiter hin auf die Teilung, ich lass mich doch nicht vera....en!!!
Ausserdem hat sie mir die Hälfte nicht zugesprochen weil ich so nett bin, nein weil sie Erzieherisch immer noch nicht richtig tätig wird und das Kindswohl nicht immer berücksichtigt.
Und mit dem geteiltem SR kann das Kind nicht in eine Pflegefamilie gegeben werden sondern muss, an den nächsten inhaber des SR gegeben werden der die Pflegeobhut über nehmen kann, will und muss!

So nun ist es ihr als Mutter sowie uns allen anderen, jawohl zumutbar eine VZ Tätigkeit auf zunehmen,...oder?
Weil sie sehr wohl so ein berechnender Mensch ist, der nur auf SEIN eigenes Wohl achtet.

Ein Egomanes, Geld wie Macht gieriges Wesen! Ich fang gleich an zuheulen vor Wut!
Der Kleine schaut mich auch schon so an...

LG

Max

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 16:35
(@Joanna)

Gut. Jetzt haben wir hier "böse Frau" und "armer Mann"

Du sagst, sie ist süchtig und hat aufgrund ihrer Sucht ihren Job verloren. Geht sie in eine Suchtberatung? (Sucht ist eine Krankheit!)
Ob die Phase des Alleinerziehenden die schlimmste Zeit deines Lebens war, kann ich nicht beurteilen. Ich fands damals - als ich mich dran gewöhnt habe - eigentlich ganz schön. (Wobei ich natürlich keinen Süchtigen bei mir in der Wohnung hatte)

Wurde das Sorgerecht gerichtlich geteilt? Oder hat sie es freiwillig geteilt?

Ob sie als Kranke eine VZ-Tätigkeit aufnehmen kann, mag ich nicht beurteilen. Kommt auf die schwere der Sucht an. Aber zumindest wäre eine Suchtberatung schonmal ein guter Weg.
Gibt es denn eine gemeinsame Freundin von euch, die mit auf sie Einwirken kann diesbezüglich?

Okay mag sein, dass sie berechnend ist und ein "egomanes, geld- und machtgieriges Weib" (also dafür hattest du es bisher ECHT gut - sag ich dir. 14 Tage pro Monat das Kind - einen KU-Erlass und danach maximal 158 Euro. Keinen BU. Ja - dafür, dass sie so geldgierig ist, hat sie ansich recht wenig von dir genommen. Da musste mein ExFreund ja noch mehr löhnen als du - und bei dem war ich schon mehr als nur Human.)

Und der Kleine schaut dich jetzt auch schon so egoman, geld- und machtgierig an? Oder wie war der Satz zu verstehen?

Liebe Grüsse
Joanna

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 16:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bestand aber weiter hin auf die Teilung, ich lass mich doch nicht vera....en!!!
Ausserdem hat sie mir die Hälfte nicht zugesprochen weil ich so nett bin, nein weil sie Erzieherisch immer noch nicht richtig tätig wird und das Kindswohl nicht immer berücksichtigt.
Und mit dem geteiltem SR kann das Kind nicht in eine Pflegefamilie gegeben werden sondern muss, an den nächsten inhaber des SR gegeben werden der die Pflegeobhut über nehmen kann, will und muss!

Woher nimmst du die Weisheit? Nein ,das JA kann, aber muß das Kind nicht zu dir geben, nur weil ihr das GSR habt, Das JA kann durchaus zum Schluß kommen ,das das Kind bei einer Pflegefamilie besser aufgehoben ist und dies vor Gericht auch darlegen. Das kommt nicht aus GSR an 😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 17:16
(@maxwell)
Schon was gesagt Registriert

Ich bestand aber weiter hin auf die Teilung, ich lass mich doch nicht vera....en!!!
Ausserdem hat sie mir die Hälfte nicht zugesprochen weil ich so nett bin, nein weil sie Erzieherisch immer noch nicht richtig tätig wird und das Kindswohl nicht immer berücksichtigt.
Und mit dem geteiltem SR kann das Kind nicht in eine Pflegefamilie gegeben werden sondern muss, an den nächsten inhaber des SR gegeben werden der die Pflegeobhut über nehmen kann, will und muss!

Der Wortlaut ist fast der, den mir eine Dame des Jugentamt hier im Ort zuhören gab.
Klar in erster linie wird geprüft, ob eignung vor läge,... es wurde mir nur mitgeteilt das ohne die Sorgeerklärung, ich gänzlich raus bin und auch meine Eltern nicht in Frage kommen.

Egal,.. jetzt ich möchte mich jetzt eimal für meine dumme Meinungs äusserung entschuldigen. Dies ist unsachlich und plump gewesen und hat nichts mit dem zutun, wurum es eigendlich geht!
Es ist mir gestattet in irrgend einer art und weise zu pauschalisieren und so mit den stand der Alleinerziehenden Mütter schlecht darzustellen oder schlecht zureden!

@: joanna... du hast probiert mir mit sachlichen Hinweisen und Anschaugsarten, zu helfen und Fragen zu beantworten. Danke dafür! Und Sorry für meine dumme Aussage ich wollte Dir damit nicht vor den Kopf stossen! :schaem:

es gibt uns,... die, die Ihre Töchter und Söhne lieben und alles für sie tun!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2009 20:42
(@Joanna)

Ach Max - ist schon okay.

Ich kann ja deine Wut und dein Unverständnis verstehen.

Da denkt man, dass 50:50 eine Ausgleichssituation ist - und erfährt dann, dass dem nicht so ist. Da kann man mal durchaus in die Vollen gehen.

Trennung ist eh immer schwer. Noch schwieriger ists, wenn Kinder mit im Spiel sind.

Weisst du - da sitzt auf der einen Seite der Teil, der das Kind bekommen hat oder mitgenommen hat - und der andere Elternteil muss dadurch (gewollt oder nicht) abstriche in der Zeit mit dem Kind machen. Allein aus diesem Grund fand ich eure Regelung schon recht gut.
Und dann steht man da und versucht aufzuwiegen - und das geht immer schief.
Man kann nicht anfangen, Leistungen mit Kindern zu bewerten - du kannst nicht hingehen und sagen: Ich hab x Stunden mit dem Kind und sie hat x Stunden mit dem Kind, also gleicht sich alles aus.
In den meisten Trennungen gibts immer einen - oder gar beide - die sich benachteiligt fühlen. Der Mann fühlt sich meist um die Zeit mit seinen Kindern betrogen - und sein Geld. Und die Frau fühlt sich meist darum betrogen, zu wenig Unterstützung zu bekommen.
Es ist ein Kreuz.

Weisst du - was alleinerziehende Elternteile leisten, ist wahnsinn. Egal ob das eine alleinerziehende Mama oder ein alleinerziehender Papa ist. Und wenn sie nebenbei auch noch Vollzeit arbeiten, dann ist das Leben noch irrer - und teilweise gibts Zeiten, die rauschen so dermassen schnell an einem Vorbei, dass man im Nachhinein denkt: Wann war das denn?

Du sagst, dass du deiner Ex-Frau angeboten hast, 150 Euro zu bezahlen. Das sind 8 Euro weniger als das, was das JA fordert.

Versuche zu bewirken, dass sie in eine Suchtberatung kommt. Ich bin immer noch der Meinung, dass sie nicht absichtlich ihren Job verloren hat. Wenn sie wirklich süchtig ist, dann ist es die Sucht, die sie dahin treibt, wo sie jetzt ist.

Dass sie dir das Sorgerecht aufgrund eigener teilweiser Erziehungsunfähigkeit übertragen hat, zeigt doch schonmal, dass sie die Situation recht klar betrachtet.

Lass deine Wut ruhig raus, die in dir steckt - das ist dein gutes Recht und dazu ist dieses Forum sicherlich mitunter auch da. (Denn wo soll man sonst "sicher" abladen können?)
Aber versuch da auch die Situation objektiver zu sehen. Eure Besuchsregelung find ich genial. Du hast hier etwas, wovon das Gros der Väter hier drin träumt. So gesehen kann deine Frau gar nicht so egoman und geld als auch machtgierig sein.

Und denk dran: Egal aus welchen Gründen sie es macht: Solange es dir und dem Kind zugute ist .... ist es ein guter Grund!

Viele liebe Grüsse
Joanna

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2009 21:24