Hallo zusammen,
es wäre toll, wenn ich mir jemand diese Fragen beantworten könnte.
Frage 1:
Ich bekomme den Arbeitgegeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung mit meinem Gehalt ausbezahlt und überweise dann direkt an die Krankenversicherung. Wird der Betrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei der Berechnung der zur Verfügung stehenden Familieneinkommens abgezogen?
Frage 2:
Ich werde aus unserem gemeinsamen Haus in eine Wohnung umziehen. Meine Frau bleibt mit den Kindern im Haus. Wie wird die Situation, dass Sie das Haus weiterhin bewohnt und ich nur eine kleine Wohnung, in die Unterhaltsberechnung einbezogen?
Ich habe von zwei Möglichkeiten gehört.
A.) Ansetzung eines Pauschbetrages von 600€
B.) Die (mögliche) Miete für das Haus wird ermittelt und die Hälfte davon dann abgezogen.
Frage 3:
Hat meine Frau nach meinem Auszug aus dem gemeinsamen Haus, die Möglichkeit den Verkauf des Hauses zu Ver- bzw. zu behindern? Ich vermute im Trennungsjahr schon, aber wie sieht es nach der Scheidung aus?
Vielen Dank.
Gruß Alex
Hallo PapaAlex,
Ich bekomme den Arbeitgegeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung mit meinem Gehalt ausbezahlt und überweise dann direkt an die Krankenversicherung. Wird der Betrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei der Berechnung der zur Verfügung stehenden Familieneinkommens abgezogen?
Ja.
Ich werde aus unserem gemeinsamen Haus in eine Wohnung umziehen. Meine Frau bleibt mit den Kindern im Haus. Wie wird die Situation, dass Sie das Haus weiterhin bewohnt und ich nur eine kleine Wohnung, in die Unterhaltsberechnung einbezogen?
Ich habe von zwei Möglichkeiten gehört.
A.) Ansetzung eines Pauschbetrages von 600€
B.) Die (mögliche) Miete für das Haus wird ermittelt und die Hälfte davon dann abgezogen.
Ja so etwa. Unter bestimmten Vorraussetzungen, und die sind wohl (erstmal) gegegen, wird für das Haus nicht der tatsächliche Mietwert (Fall B.) angesetzt, sondern nur der angemessene Wohnwert (Fall A.) Von einer 600 Euro Pauschale dafür hab' ich noch nichts gehört, denn auch das richtet sich ja nach der Personenzahl und dem lokalen Mietspiegel. Aber 600 für 3(?) Personen kann schon hinkommen.
Hat meine Frau nach meinem Auszug aus dem gemeinsamen Haus, die Möglichkeit den Verkauf des Hauses zu Ver- bzw. zu behindern?
Wenn ihr Euch nicht einig seid über den Verkauf, kannst Du, nach der Scheidung, eine Teilungversteigerung veranlassen. Auch da kann sie natürlich den Verkauf verhindern, indem sie es einfach ersteigert. Eine Teilungversteigerung ist aber auch gefährlich, weil das Haus unter Wert bewertet werden kann, sicherer ist das, wenn Du gegebenfalls selber mitbieten kannst.
Ihr müsst das Haus aber auch garnicht verkaufen. Und ich kann mir vorstellen, dass, wenn sie den Verkauf blockiert, auch irgendwann die Vorraussetzungen für Fall A. von oben entfallen und ihr der volle Mietwert angesetzt wird. Näheres dazu in den Leitinien der OLG's z.B. Frankfurt:
"Auszugehen ist vom vollen Mietwert (objektiver Wohnwert). Wenn es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu veräußern, kann statt dessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre (subjektiver Wohnwert). Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zur Scheidung in Betracht, wenn ein Ehegatte das Eigenheim allein bewohnt (vgl. für den Trennungsunterhalt: BGH FamRZ 1998, 899 ff., FamRZ 2000, 351 ff., für den nachehelichen Unterhalt: BGH FamRZ 2000, 950 ff., beim Elternunterhalt: BGH FamRZ 2003, 1179 ff.). Als Untergrenze für den subjektiven Wohnwert ist der Kaltmietanteil im kleinen Selbstbehalt anzusetzen. Bei höherem Einkommen ist der Wohnwert angemessen zu erhöhen."
Hallo papasorglos,
vielen Dank für die so ausführliche Antwort.
Nur bei Frage 2 habe ich mich wohl nicht so genau ausgedrückt.
Der Betrag 600€ wird mir zugesprochen (bzw. meiner Ehefrau abgezogen), als so eine Art Ausgleich, da Sie ja weiterhin "umsonst" wohnt und ich die Miete für eine Wohnung zahlen muß.
Aber ich denke dann kommt das trotzdem hin, dass erst einmal eine Pauschale angesetzt wird und nach der Scheidung dann die Hälfte der möglichen Mieteinahmen. Die Bude war nämlich nicht billig, da reichen die 600€ nie.
Gruß PapaAlex