Hi,
vielleicht sollte ich dafür einen eigenen Thread aufmachen.
Meine provokative Frage ist nämlich, können auch Richter nicht rechnen. Natürlich ist ein solches Urteil voll der Hammer.
Ich unterstelle auch mal, dass die Richter glauben, dass so ein Urteil die Sozialkassen entlastet. Ich bin der Meinung nein. Ich bin sogar überzeugt, dass ein solches Urteil für den Staat noch teurer wird.
Bei überschlagen sich nämlich auch gerade auf der finanziellen Seite die Ereignisse. 1. Durch die Arbeitssituation meiner LG, 2. mein Waterloo beim Unterhaltsabänderungsprozess vorm OLG Celle.
Dieses hat dazu beigetragen, dass ich mir das Thema ALG 2 mal genau angeschaut habe. Auf so eine Idee wäre ich im Leben nicht gekommen.
Gestern habe ich einer Kundin von mir geholfen bezüglich ihrer Versicherungen einen ALG2 Antrag auszufüllen. Dieses musste sie nur deshalb machen, da ihr Mann Ausländer ist und den deutschen Pass haben möchte. Voraussetzung ist aber, dass er keine Sozialansprüche hat. Sie von sich aus hätte dieses nie getan. Folgende Begründung:
Wir haben eh keinen Anspruch, weil im Fernsehen gesagt wurde, das selbst das Einkommen von Kindern (Zeitungaustragen) gegen gerechnet wird. Oder meine Tochter hat ein wenig Geld < 3.000€, das müssten wir erst verbrauchen usw.
Wir haben dann gemeinsam, anhand der Ausfüllhinweise von Arge exact den Antrag ausgefüllt. Das Ergebnis war erschreckend. Keine deutsche Staatsbürgerschaft. Dafür aber etwa 500€ von Arge :knockout:
War der Betrag, den der ALG2 Rechner rausgeschmissen hat. Diese Geld wäre nie von ihr gefordert worden. Aber der Staat will es wohl so.
Was hat das jetzt mit Uli zu tun. Es gibt einen Unterhaltstitel des OLG.
Nun kenne ich nicht die finanzielle Situation von Uli, aber ich glaube diesen Unterhalt kann er sich ganz locker wieder zurückholen und zwar von Arge.
Früher gab es bei geringen zur Verfügung stehenden Mitteln, die sogenannte ergänzende Sozialhilfe. Das haben aber nur wenig Anspruchberechtigte gemacht. Man wird ja auch über die einzelnen Möglichkeiten nicht wirklich aufgeklärt. Und den Sozi musste man eh nicht haben.
Da jetzt aber ALG und Sozi zusammengelegt wurden, bekommt man bei Anspruch halt ALG2 zusätzlich.
Ich möchte nun einmal einen Mustermann berechnen. Ich hoffe, dass ich nicht durch Fehlinterpretationen Rechenfehler mach, bin mir aber sicher, dass der eine oder andere mich korrigieren wird.
Geschieden, 2 Kinder (5 + 8), Ex muss nicht arbeiten. Riester Rente für Mann. KFZ vorhanden, Lst.1
Berechnung Unterhaltsrecht
Brutto 3500€
Netto 2000
- 5% Werbungskosten( max 150€)
Bereinigtes Netto 1850- KU 5j 247 - 299KU 8J= 1304
1304/7=186,28*6/2=558,85€ Mangelfallberechnung spar ich mir hier. Selbstbehalt 890€ somit noch 227,71EU
Einkommen Mann
890+48KG1+42KG2+150Werbungskosten=1130€
So rechnet Arge
3500€
-SV- Steuern -Werbungskosten usw.
Interessant ist das usw. Darunter verstehen die folgendes. KFZ Haftpflicht, monatlich pauschal 30€ sonstige versicherungen, Beiträge zur Riester Rente (ca. 85€ in dem Fall) und Titulierter Unterhalt und usw.
Rechnung weiter
2000 Netto
- Werbungskosten 212 nachgewiesen
- Riester 85
- sonstige Versicherung 30
- KFZ Haftpflicht ca. 100
- 199KU1
-257KU2
-227EU usw.
Daraus folgt, dass der Anspruch auf ALG2 um 725€ reduziert
Rechnung Anspruch Wohnkosten geschätzt 400€ + 345=745 somit Restanspruch 25€
Jetzt stellt sich nur die Frage, was passiert, wenn so ein begnadeter Richter der Meinung ist ,man kann doch mehr Unterhalt bezahlen und den EU auf 500€ raufsetzt. Klar ich bekomme erst einmal Schweißperlen auf die Stirn. Weil ich dann weniger Geld habe. Ist aber nicht so. Den erhöhten Unterhalt(Titel) hole ich mir dann von Arge.
Und wo habe ich mich jetzt verrechnet?????????
Gruß
Platt
Moin Platt, Meister der nachfolgenden Leerzeilen 😉 Habe mir erlaubt, dein Thema von Uli's Thema abzukoppeln.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
die Leerzeilen :redhead: Das ist mir schon zweimal passiert. :knockout: :knockout:
Platt Ich gelobe feierlich Besserung
Hallo,
wenn er einen Titel über den Ku hat und nachweist das er zahlt wird er bei der Berechnung für ALG II abgezogen. Ist ja auch richtig, das steht im nicht mehr zur Verfügung.
Und ihm stehen ja Freibeträge zu: entweder die genauen Aufwendungen - Weg zur Arbeit, Kfz-Haftpflicht, Versicherungen etc. oder pauschal die ersten 100 €
Dann kann von 100-700 € 20 % behalten werden und ab 800 10 %. Und zwar wird vom brutto gerechnet. Und dann kannst du ALG II berechnen: 345 + Miete = entweder Bedarf von der Arge oder nicht.
Bedenke aber wenn du mit deiner LG zusammenlebst wird die Arge das als eheähnliche Gemeinschaft sehen.
Bei Tacheles Sozialhilfe gibt es einen ALG II Rechner. Da kannst du probieren.
Sophie
Hallo Platt,
ich stell mir gerade vor dein Sachbearbeiter beim Sozialamt zu sein.
Kleines Büro, Rechner, schlechte Laune (ARGE=Straflager) und ein paar Bücher hinter mir im Regal neben den Formularen.
Ich nähme das BGB und würde zitieren:
§ 1581 Leistungsfähigkeit
Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, so braucht er nur insoweit Unterhalt zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten der Billigkeit entspricht. Den Stamm des Vermögens braucht er nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre.
So und dann würde ich dir sagen: Glauben sie, Herr Platt, dass der Richter ein ungesetzliches Urteil gefällt hat? Dann klagen sie mal fix.
Und: Hinter Ihnen ist ein Loch in der Wand. Dort haben die Handwerker eine Tür reingemacht. Probieren sie mal, durch diese hindurchzugehen. Aber bitte nur einmal. :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Gruss,
Michael
Hallo Platt,
Das Sozialamt kann sagen:
Wie kannst Du denn bedürftigsein. Du gehst doch arbeiten!
Wenn Du arbeiten gehst verdienst Du Geld zum Leben. OK, Du musst Unterhalt zahlen, aber doch nicht bis übe Deine Leistungsfähigkeit (siehe BGB §1581). Dir bleibt also immer noch genug übrig.
Wenn Du meinst, Du zahlst zuviel, dann ist Klagen angesagt, weil 1581 nicht erfüllt ist, oder?
Geld vom Sozialamt kannst Du nur bekommen, wenn Du weniger als Existenzminimum verdienst. Kloa?
Gruss,
Michael
Hi,
Falsch. Wenn man bei einer Unterhaltsabänderungsklage, nur weil OLG der Meinung ist, ich hätte noch irgendwelches Geld, was nachweislich nicht da ist, (Fiktives Einkommen), dann hat Arge schlechte Karten. Schuldtitel sind ja vorhanden.
Da man aber von fiktiven Einkommen nicht satt wird, werden die schon zahlen müssen. Da kann der Sachbearbeiter noch so schlecht gelaunt sein.
Natürlich kann ich mit dem Bewilligungsbescheid wieder vor Gericht ziehen und erneut klagen.
Nur ein Beispiel. Mc Doof im Osten. Die zahlen sowas von schlecht, dass fast alle Mitarbeiter noch Geld von Arge bekommen und das lieber Weisnich machen die mit System.
Gruß Platt