Hallo
Bin neu hier und habe mal ein paar Fragen!
Habe mich 09/2002 von meinem Mann getrennt,die Kinder (heute 16,15 u 8 J)sind,auf eigenen Wunsch, bei ihm geblieben.Habe damals nur 20 Std/W gearbeitet und mit LSkl 5 etwa 600 € verdient.Mein Ex hat mir zugesagt,da er genug verdient,auf KU zu verzichten,dementsprechend habe ich auf EU verzichtet,leider alles nur mündliche Abmachung.
Da ich mir mit meinem Gehalt keine Wohnung leisten konnte,bin ich zu meinem Bekannten gezogen.Konnte dann ab 11/2002 meine Std/W auf 30 erhöhen,mehr war bei meinem Arbeitgeber leider nicht drinn und ich war ehrlich gesagt froh,diese Stelle zu haben und habe mir deshalb keine andere/vollzeit) gesucht.Hatte dann ca 800 € und ab 01/2003 bekam ich durch den STKL Wechsel 1150 €,womit ich dann auch ganz gut klar kam.
Wollte nun doch etwas mehr für meine Kinder tun und bin ab diesem Zeitpunkt für die Kleidung der Kinder aufgekommen(ca 200 €/monatlich).
Doch von Jahresbeginn an hat mein Ex gejammert,das ihm das Geld nicht mehr reicht.Durch den STKL Wechsel von 3/3 in 2/1,5 hatte er wohl 200 € weniger und leider mußte er auch einen Arbeitsplatzwechsel in Kauf nehmen(nicht Arbeitgeber,nur Einsatzort) und hatte nun zusätzlich ca 250 € Fahrtkosten/Monat.
Vorsichtige Nachfrage von ihm,ob ich nicht doch etwas mehr zum Unterhalt in Form von Barem beitragen könnte.Ich bot ihm an 250 €zu zahlen,aber dann nicht mehr für die Kleidung auf zu kommen,damit war er einverstanden,wollte sich aber auch endlich mal beim RA kundig machen wegen Scheidung....und damit begann das Unheil!!!!!!
Das mit dem Baren kam nicht Zustande,ich bezahle bis heute immer noch die
Kleidung.
Bekam letzte Woche einen Brief seines RA,ich sei laut DDT zu 809 € Unterhalt verpflichtet.
Sie haben mir aber ein Angebot vorgelegt:ich soll 50% zahlen,also rund 400 € ,mit wechselseitigem Verzicht auf Zugewinn.Der Witz:ich habe keinerlei Vermögen,aber mein Zugewinn würde,nach meinen Berechnungen ca 20-30.000 € betragen.
Aus dem Brief war noch heraus zu hören,falls ich nicht damit einverstanden wäre,könnte es zur Unterhaltsklage kommen wegen Mangelfall/Teilzeitarbeit und so.
Ich muß noch mal betonen,sie haben noch kein Geld gefordert,es war nur ein Vorschlag,sie warten jetzt auf meine Antwort!
Was haltet ihr von der Sache??
Wieviel KU müßte ich überhaupt zahlen?
Kann er auch eine Nachzahlung für das vergangene Jahr fordern oder muß er mir da erst ein Datum nennen,ab wann er KU möchte??
Ich bin grundsätzlich bereit,zu zahlen und sehe auch ein,das ich mir ne Vollzeitstelle suchen muß,aber die findet sich auch nicht von heute auf morgen.
Muß noch dazu sagen,bin gelernte Krankenschwester,habe aber nach meinem Examen 1985 kein Krankenhaus mehr von innen gesehen(wegen Kindererziehung)und somit null Berufserfahrung,arbeite deshalb jetzt seit 2 Jahren in der Altenpflege.
Muß ich mir jetzt einen Job in meinem Beruf suchen(vielleicht etwas besser bezahlt,habe aber keine Ahnung)oder darf ich in der Altenpflege bleiben??
Wird mein Gehalt dann fiktiev wie ne Krankenschwester hochgerechnet oder wird mein jetziges Gehalt zur Berechnung benutzt(also einfach die 30 Std auf 38,5 hochgerechnet)???
Hätte noch tausend andere fragen,aber für heute erst mal genug.
Warte gespannt auf Antwort!!
Danke Lindilein
Hallo linidlein,
sei herzlich willkommen auf vatersein. Es freut mich, dass der Titel der Site dich nicht abgehalten hat zu schreiben, zudem, wir kümmern uns vornehmlich um die Umgangseltern, also um Dich.
Ganz kurz vorweg zum Zugewinnausgleich. Du wirst auf Grund Deiner Einkommenssituation sicherlich PKH bekommen. Wenn Dir der Zugewinn dann ausgezahlt wird, wird die PKH zurück gezogen und Du musst Deine Verfahrenskosten selbst tragen. Darum ist der Zugewinn immer so eine Sache. Es gibt Fälle, da lohnt es sich einfach nicht. Du musst das für Dich einfach mal durchrechnen. Wenn Du den ausbezahlten Zugewinn dann anlegst, werden Dir auch Zinseinkünfte angerechnet. Das dürfte bei der heutigen Lage nicht so viel sein, aber immerhin. Stichtag für den Zugewinnausgleich ist übrigens das Datum des Scheidungsantrag. Wer weiß, ob bis dahin von dem Vermögen noch was da ist...
Die Einkünfte Deines Mannes werden vermutlich nur zur Hälfte unterhaltswirksam angerechnet, da das jüngste Kind noch nicht die Grundschule bzw. das 12. Lebensjahr beendet hat (je nach OLG). Das von ihm bezogene KG bleibt außer Ansatz. Es kann jedoch sein, da er sicher zur Ehezeit der Hauptverdiener war, dieses dann doch nicht als überobligatorisch angesehen wird. Zumindest geht es den meisten Vätern so.
Bei der Berechnung Deiner Unterhaltsverpflichtung gehe ich von den von Dir genannten 1.150 € aus, und von einem 13. Monatsgehalt, wodurch Du ein durchschnittliches Monatsnetto von 1.286 € hast. Damit liegst Du in der Stufe 1 der DT und hättest tatsächlich 809 € Kindesunterhalt zu zahlen. Da jedoch der Selbstbehalt für Erwerbstätige bei 840 € liegt, wirst Du nur die Differenz von 1.286 € zu 840 € zahlen müssen, also 446 €. Diese Berechnung basiert auf der Annahme, dass Du keinen Erwerbstätigenbonus (je nach OLG 5% des Netto oder tatsächliche Kosten) vorher in Abzug bringen kannst und auch keine Schulden bezahlen musst. Wichtig für Dich ist zu Wissen, dass Dir 840 € auf jeden Fall bleiben müssen.
Mit dieser Berechnung kommst Du in die sog. Mangelberechnung. Ist nix schlimmes und bedeutet lediglich, dass Dein Einkommen zur Bedienung aller Unterhaltsverpflichtungen nicht ausreicht und die verfügbare Masse (446 €) anteilig auf die Kinder verteilt wird.
Der Rechtsanwalt Deines Mannes hat natürlich Honorar gerochen und die Forderung erst einmal hoch geschraubt. Lass Dich davon nicht beirren. Einer Unterhaltsklage kannst Du gelassen entgegensehen. Pfiffig ist das Angebot, lediglich 400 € zu zahlen und auf den Zugewinn zu verzichten. Auf diesen Deal würde ich nicht eingehen.
Die durch den Arbeitsplatzwechsel Deines Mannes ihm entstehenden Fahrtkosten kann er zum Teil durch Eintragen eines Lohnsteuerfreibetrages auf seiner Lohnsteuerkarte amortisieren. Ich vermute mal, dass er so mind. 30 % weniger Lohnsteuer zahlen dürfte.
Als Unterhaltsverpflichteter ist man immer gehalten mindestens den Regelsatz (also Stufe 1) der DT zu zahlen. Ist dieses nicht möglich, wird im Allgemeinen auf Aufnahme einer Nebentätigkeit (Zeitungaustragen, Gebäudereinigung) gedrängt, als "Motivation" diese gleich fiktiv als Einkommen angerechnet und darauf basierend der Unterhalt festgesetzt, wodurch Du unter den Selbstbehalt kommst. Dies würde nur unterbleiben, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass eine Nebentätigkeit durch Deinen Arbeitgeber untersagt ist (Arbeitsvertrag) oder Dir nicht möglich ist (Gesundheit, Schichtdienst, Montage, Einsatzwechseltätigkeit).
Deinen Verzicht auf EU würde ich wirklich kritisch prüfen, denn es kann durchaus sein, dass wenn nicht heute, dann vielleicht in ein paar Jahren Du Anspruch darauf hast. Und wenn Du den nicht zeitig geltend machst, ist er verwirkt.
Ich würde Dir empfehlen, bei Gericht einen Beratungsschein zu holen und dann zu einem Fachanwalt für Familienrecht zu gehen. So wie es für mich aussieht, ist der Rechtsanwalt Deines Mannes nicht besonders auf De-Eskalation aus, vielleicht sprichst Du auch einfach mal mit Deinem Mann darüber.
Liebe Grüße
DeepThought
*sich auf deine nächsten Fragen freut*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für die schnelle Antwort!!
Das mit der Nebentätigkeit ablehnen,könnte ich ja noch geregelt bekommen,da ich laut Arbeitsvertrag wirklich nichts nebenher verdienen darf und durch die Schichtarbeit es auch fast unmöglich wäre.Aber da ich ja nur Teilzeit arbeite,wird man mich ja erst mal zu Vollzeit auffordern und das dürfte dann in meinem Beruf(Kranken/Altenpflege)kein Problem sein,ne andere Stelle zu finden.Und somit müßte ich einiges mehr an KU zahlen.
Wäre ich da mit der 400 € Regelung nicht doch besser bedient?
War übrigens auch schon mal beim JU wegen Beratung,aber die haben mich sehr unfreundlich behandelt....sie beraten keine Unterhaltspflichtigen!!
Und so einen RA für Familienrecht habe ich ,aber meiner Meinung nach hat der noch weniger Ahnung als ich....sorry,ist aber mein Eindruck.
Er berät sehr wenig,hat keine Vorschläge und die Briefe die er schreibt,könnte ich auch selber schreiben.Hat es Sinn zu wechseln???Aber wo finde ich einen guten RA??
Bin hier leider neu zugezogen und kenne die RA`s nicht.
Bis dann
Lindilein
Hallo Lindilein
Also viel kann ich jetzt nicht beitragen aber ihr habt nicht berücksichtigt dass auf KU nicht verzichtet werden darf also diese Regelung die der Anwalt vorschlägt mit Zugewinn und KU gar nicht rechtlich geht. Ich glaube die wollen dich erst dazu bringen das zu akzeptieren und dann musst du weil der Gesetzgeber es so verlangt trotzdem voll Unterhalt zahlen. Also lieber Hände weg von solchen Vergleichen!
Viele Grüße
askaban
Hallo Askaban!
Wenn dieser Vergleich von uns beiden unterschrieben und vom Notar beglaubigt wird,wer kann dann noch daran rütteln und trotzdem mehr von mir verlangen?Ich versteh das nicht so ganz...
danke für eine kurze Erklärung
Hallo lindilein,
Askaban hat völlig Recht, KU ist nicht verrechenbar. Aus diesem Grunde wird ein Notar diesen rechtsungültigen (sittenwidrigen) Vertrag auch nicht beurkunden. Und selbst wenn, bekommt er von der Kammer mächtig Ärger und das Gericht annulliert den Vertrag. Dir ist damit also nicht geholfen.
Einen richtigen RA zu finden ist zum Teil Glückssache. Schreibe doch mal, in welcher Region du suchst, vielleicht kennt jemand einen, den er Dir empfehlen kann.
Viele Grüße
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Aber warum macht ein RA dann so einen Vorschlag,wenn er gar nicht machbar ist???Selbst mein RA hat mich ermutigt,darauf einzugehen...ich versteh die Welt nicht mehr.
Aber noch mal ne Frage,auf die ich leider noch keine Antwort habe:Kann mein EX den KU rückwirkend fordern??
Bei TU ist es meines Wissens nach nicht möglich,aber bei KU????????
Möchte mich zu meinem Wohnort nicht äussern....
Ach lindilein, meine Meinung über RAs in der Öffentlichkeit geäußert würde mich sofort für längere Zeit in ein Staatshotel bringen. Der RA Deines Mannes macht nichts anderes, als einen Kunden zufrieden zu stellen und ein Optimum herauszuholen. Und auch RAs wissen nicht immer alles und versuchen darum vielleicht etwas, was keinen Betsand haben könnte.
Sorry, die Frage hatte ich überlesen. KU kann nachgefordert werden, wenn Du schriftlich in Verzug gesetzt worden bist und dann aucn nur ab Inverzugsetzung. Oder auch, wenn Du einen bestehen Titel nicht bedient hast.
Ich meine, im Forum "Rechtsanwälte" steht eine Internetadresse für einen Anwalt-Suchservice (kostenfrei) Guck doch da mal rein. Erfahrungen sind natürlich durch nichts zu ersetzen, doch ich verstehe Deinen Wunsch, örtlich unerkannt zu bleiben.
Viele Grüße
DeepThought
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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Was heißt denn-schriftlich in verzug gesetzt??.Wie schon oben erwähnt,er hat noch nichts schriftlich gefordert,weder einen genauen Geldbetrag noch zu einem bestimmten Datum.Lediglich dieser 400 € Vorschlag liegt mir vor,der aber insoweit auch keine Forderung sondern nur ein Vorschlag ist,zu dem ich mich äußern soll.Und einen Titel haben wir auch noch nicht.
In diesem Such Service werde ich mich mal umschauen....Danke
Inverzugsetzung bedeutet, dass jemandem etwas von einem anderen haben möchte und dies ab einem gewissen Datum. Da meist die Höhe und manchmal auch der Grund erst gerichtlich geklärt werden muss, sichert sich der Gläuber hiermit seinen Anspruch auch vor der richterlichen Entscheidung.
Dies scheint bei Dir dann ja nicht der Fall zu sein, wodurch sich eine KU-Nachzahlung wohl nicht ergeben wird. Allerdings sind die Vorgehensweisen der Gerichte teilweise etwas merkwürdig, das möchte ich nicht verheimlichen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!