hallo.
JA hat mir die Unterhaltsberechnug geschickt.
Sie behaupten das meine jetzige Ehefrau sobald unsere gemeinsame Tochter in den Kindergarten geht,
wieder arbeiten müsste und sodass ich ihr gegenüber nicht mehr Unterhaltspflicht bin.
Dazu muß man aber sagen das unsere Tochter noch keine 3 jahre alt ist, sondern 2 1/2.
Meine frage lautet nun wie folgt...
Muß sie wirklich sofrort wieder arbeiten gehen?
Wäre das bei einem 1 Jährigen Kind dann auch so? (ja behaupet das)
Falls das nicht so wäre müsste ich nämlich eine Unterhaltsstufe niedriger eingeordnet werden.
Dazu hat das ja wohl überhaupt keine Lust.
habe 2 kinder aus erster Ehe für die jetzt ein titel erstellt werden soll.
Moin.
Das JA hat, wie so oft, unrecht.
Deine Frau zählt als Unterhaltsberechtigte natürlich mit.
Mindestens bis zum 3. Geburtstag.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.