hallo
der unterhalt für meine kinder soll berechnet werden.
ich habe zwei kinder aus erster ehe und ein kind zusammen mit meiner jetzigen frau.
unser kind lebt auch bei uns im haushalt.
ab august wird sie in eine kindertagesstätte gehen.
kann ich die kosten ca 200 euro monatlich einkommensmindert bei der unterhaltsberechnung gegenüber dem ja geltend machen?
handelt es sich hierbei um einen dauerhaften mehrbedarf?
viele grüße bruce
Moin Bruce,
im Zusammenhang mit diesem Thread verstehe ich den derzeitigen Status in Deinem Fall nicht zu 100% ...
... hast Du - wie empfohlen - Einwand erhoben und Mindestunterhalt angeboten ?
kann ich die kosten ca 200 euro monatlich einkommensmindert bei der unterhaltsberechnung gegenüber dem ja geltend machen?
Vieles im Unterhaltsrecht basiert auf Einzelfallentscheidungen, die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern dient zur Gewährleistung einer ausgewogenen Verteilung der verfügbaren Kohle auf Pflichtige und Bedürftige.
Grundsätzlich wäre das Mehrbedarf (und demzufolge erst nach der Deckung des Grundbedarfs zu berücksichtigen).
Ein Vorwegabzug von Mehrbedarf ist in der DDT nicht explizit genannt.
Zumindest bei der Kontrollberechnung (Bedarfskontrollbetrag) muss dieser aber Berücksichtigung finden.
Da Deine Frau ebenfalls bedürftig ist und kein eigenes Einkommen hat, solltest Du Dich auf mehr als der Mindest-KU aber ohnehin nicht ohne Gegenwehr einlassen ...
Welches OLG ist für Euch (bzw. Deine Kinder aus erster Ehe) zuständig ?
Besten Gruß
United