Unterhaltsanspruch ...
 
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Unterhaltsanspruch nach 1. Berufsausbildung - jetzt Studium geplant

 
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forumgemeinde,

ich habe folgende Frage, die ihr mir vielleicht beantworten könnt.
Mein Sohn (wird im September 21 Jahre) hat gerade eine schulische Ausbildung (Assistent für Produktdesign inkl. Fachabitur) abgeschlossen. Jetzt überlegt er, wie er weiter macht, bewerben will er sich mit diesem Abschluss jendenfalls nicht.

Er überlegt mehrere Varianten

a) ein Jahr dran hängen um ein Voll-Abitur zu erlangen und dann in 2015 ein Studium anzufangen
b) in diesem Jahr ein Fachhochschulstudium Fachrichtung Wirtschaftsinformatik beginnen

Für mich stellt sich hierbei die Frage nach meiner Unterhaltspflicht, weil er ja einen Abschluss einer ersten Berufsausbildung hat.
Das Jugendamt hat ihm erklärt, dass es ab dem 21. Lebensjahr nicht mehr für ihn zuständig ist und deshalb ihm nicht weiterhelfen kann. Er müsse dann jetzt ggf. seinen Unterhaltsanspruch per Anwalt "einklagen".

Persönlich denke ich, unabhängig davon ob ich Ihn unterstützen möchte, dass er keinen Anspruch mehr hat, weil er eine erste Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Das Studium, das er anstrebt ist auch kein aufbauendes sondern aus meiner Sicht ein themenfremdes Studium und deswegen wie eine 2. Ausbildung zu sehen.

Was meint ihr? Liege ich da richtig oder habe ich da was falsch verstanden? Wie würde Ihr meine Unterhaltspflicht bewerten?

Viele Grüße
Tobi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2014 19:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin tobirobi,

Deine Frage kann man so beantworten wie die von Radio Eriwan: "Es kommt darauf an".

Grundsätzlich hast Du insofern recht, als beide Ausbildungsalternativen keine aufbauenden Studiengänge sind. Andererseits kann man natürlich auch Fragen in den Raum stellen: "Kann man als Assistent für Produktdesign" (von diesem Beruf habe ich noch nie gehört) wirklich und dauerhaft seinen eigenen Lebensunterhalt verdienen?" - "Ist das wirklich eine "richtige" Berufsausbildung gewesen?" - "Gibt es für Leute dieser Qualifikation wirklich Jobs oberhalb irgendwelcher Dauerpraktika?" Denn auch das würde bei einer juristischen Klärung geprüft. Vielleicht ist Deinem Sohn ja erst während der Ausbildung aufgefallen, dass er damit wirtschaftlich kaum auf eigene Füsse kommt.

Eine eindeutige Antwort von der Sorte "ja, Du musst" oder "nein, Du musst auf keinen Fall" kann man in Deinem Fall also nicht geben. Ich persönlich würde meine Bereitschaft zur weiteren Unterstützung vor allem davon abhängig machen, wie sie "geltend" gemacht wird: Dein Sohn kann Dich fragen und bitten - oder er kann verlangen und mit Anwalt drohen. Im ersten Fall wäre ich vermutlich zu einer noch zu findenden Form der Unterstützung bereit; im zweiten Fall würde ich es tatsächlich darauf ankommen lassen - und wenn das gerichtliche Ergebnis "gibt nix!" heisst, es auch dabei belassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2014 20:04
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Hallo,tobirobi

Der Bub hätte schon mit 18 selber klagen müssen. Bis 21 ist das JA nur noch beratend mit an Board.

Davon ab, sehe ich hier keine Unterhaltspflicht, bzw würde es auf eine Klage ankommen lassen. Ob ich ggf freiwillig unterstützend eingreifen würde mal dahingestellt. Dafür müsste sich Sohni aber mit mir an einen Tisch setzen wollen. Würde er mit "das steht mir zu und sonst verklag ich dich" kommen, dann würde ich hier auf stur schalten.

MMn stellt sich auch nicht die Frage, ob ein Kind mit der jetzigen Ausbildung dauerhaft seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wenn dem so wäre, würden 50% aller noch/wieder mit 50. Jahren KU berechtigt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2014 20:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich würde die Sache wie Brille sehen.
Ob es rechtlich Pflichten gibt, wird Dir im Zweifelsfall ein Richter sagen.
Anderserseits gibt es solche Ausbildungen zu Assistenten, die eitentlich für nichts qualifizieren, es sind eigentlich Hilfsarbeiter.
Mein Sohn macht so eine Ausbildng weil sie Voraussetzung für das von ihm gewünscht Studium ist.

In Deinem Fall hat die Ausbildung nichts/nicht viel mit dem Studium zu tun, trotzdem würde ich mich an Diener Stielle auf ein Gespräch einlassen. Wenn Dein Sohn studiert bekommt er u.U. Bafög (und er ist verpflichtet den Antrag zu stellen), so dass es für Dich durchaus günstig werden kann und kleine Geschenke (auch Unterhalt) erhalten durchaus die Freundschaft.

Mit 21 ist man heute noch jung und eher noch nicht selbständig, es gibt genügend, die mit 21 erst Abitur machen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 00:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe das mal gegoogelt; für eine eigenständige und vollwertige Berufsausbildung halte ich das nicht. Es ist ein Berufskolleg, an dessen Ende man vor allem die Fachhochschulreife und ein paar Gestaltungskenntnisse erworben hat.

Jede "normale" Ausbildung - egal ob in einem Handwerks- oder Büroberuf - dauert bereits mindestens drei Jahre. Und auch dann hat man nur die erste Stufe erreicht; beispielsweise eine Gesellenprüfung.

An Stelle des TO würde ich mit Sohnemann über seine Zukunftspläne und deren Realisierung reden. Und ja: Worte wie "Anwalt" sollten in einem solchen Gespräch nicht fallen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 01:09
(@putzmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Ist doch sinnvoll und gut, dass der Junge was anständiges machen will.

Es könnte ja auch anders sein.

Die Frage  nach der Unterhaltspflicht ist müssig.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 05:26
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

ich habe das mal gegoogelt; für eine eigenständige und vollwertige Berufsausbildung halte ich das nicht.

Hmmm, dort steht aber auch, dass die Ausbildung zwei (Schul)Jahre mit 32 Wochenstunden dauert. Es gibt einen Abschluss: „Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Produktdesign“
Damit kann er laut der Infoseite auch in großen Unternehmen in der Entwicklungsabteilung arbeiten. Vielleicht kann er im Team die kommende S-Klasse mit designen? Hört sich also für mich nicht danach an, dass er mit dieser Ausbildung auch gleich Zeitungen austragen kann.

Sollte diese Ausbildung als solche FamRechtlich nicht anerkannt sein, dann frage ich mich tatsächlich, warum der Staat diese anerkennt und sein Siegel drauf drückt. Auch frage ich mich dann, warum TS in den 2 Jahren überhaupt KU zahlen musste, wenn diese 2 Jahre ehr "rumgammeln" als zielstrebiges Schaffen einer eigenen Existenzgrundlage darstellt. Kann mit den gleichen Argumenten eine Ausbildung zur Verkäuferin zur Verwirkung von KU Ansprüchen führen - schliesslich wird die auch nicht mehr Kohle einbringen als Assistent d. Produktdesigner bei Porsche oder Rolex. 😉

Sollte der Bub ein Aufbaustudium anstreben, sind TS und die KM sehr wahrscheinlich weiterhin Barunterhaltspflichtig. Aber einem Bub, der ankommt und meint, er würde sich noch nicht mal damit bewerben und einfach so die Hand aufhält, den würde ich erstmal gegen die Wand fahren lassen.

My 2 Cents und auch ganz unabhängig davon, ob ich Junior generell ein Studium ermöglichen würde, so ich könnte und es für sinnvoll erachte.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 13:23
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

vielen dank für Eure Antworten/Hinweise/Ratschläge.
Eine Unterhaltsfrage stellt sich für mich schon, denn was man zahlen muss und was man zahlen möchte (weil man unterstützen will) steht auf unterschiedlichen Blättern.
Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Sohn, ich will und werde ihn auch weiter unterstützen. Doch irgendwann hat man ja auch das Recht die weitere Entwicklung zu hinterfragen, ob das sinnvoll ist - Studium oder alternative Ausbildung. Letztendlich geht es hierbei auch nur darum die richtige Argumentation zu haben. Auch wenn es eindeutig nur vor Gericht geklärt werden könnte habt ihr mich in meiner Einschätzung der Situation bestätigt.

Danke euch,
viele Grüße Tobias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2014 21:51