Unterhaltsanspruch ...
 
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Unterhaltsanspruch erw. Kind nach Ausbildungsende

 
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

mein Sohn (27) hat im letzten Monat sein Studium mit dem Master abgeschlossen und befindet sich nun in der Bewerbungsphase um seine erste Arbeitsstelle.

Für welchen (Übergangs-)Zeitraum besteht noch ein Anspruch auf Unterhalt?

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2019 13:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich habe jetzt auch nur quer recherchiert und einen Unterhaltsanspruch für 3 Monate Übergangszeit gefunden. Allerdings ohne Paragraphen, scheint eine Erfindung der Rechtsprechung zu sein. Außerdem muss/soll das Kind seine Bewerbungsbemühungen nachweisen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2019 19:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zusätzlich kann das Kind sich ja auch arbeitssuchend melden. Dann müssten ihm auch Sozialleistungen zustehen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2019 20:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zusätzlich kann das Kind sich ja auch arbeitssuchend melden. Dann müssten ihm auch Sozialleistungen zustehen.

Aus eigener Erfahrung: Das Kind sollte sich umgehend arbeitssuchend melden, dann stehen ihm auch Sozialleistungen zu. Und zwar ab dem Tag der Antragstellung. Diese 3 Monate UH-Pflicht nach Abschluss der Ausbildung sind nicht gesetzlich definiert. Lediglich einige Richter fühlen sich bemüßigt, hier dem Gesetzgeber ins Handwerk zu pfuschen oder gleich selber sich als solcher aufzuspielen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2019 16:08