Unterhaltsanspruch
 
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Unterhaltsanspruch

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(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Ergänzung :

KM hat definitiv zugestimmt, dass das Kind jetzt erstmal die Grundschule bei mir zu Ende macht, also mindestens noch die 3. und 4. Klasse bei mir wohnt. Sollte Sie nach Entlassung aus der Klinik darauf bestehen, dass das Kind zu Ihr kommt, wird die Sache wohl wieder vor Gericht enden. Davon gehe ich zum heutigen Tag aber nicht aus. Es geht mir hier also nicht nur um 3 Monate.... 

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2013 19:58
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Michael,

Auf Kindesunterhalt kann ich nicht einfach so verzichten. Das liegt nicht an mir, sondern an den Ansprüchen des Kindes gegen den Unterhaltsverpflichteten.

... mmmhhhh ....

Ich halte Dein Auskunftsverlangen für legitim. Aber:
Solange niemand etwas fordert, interessiert sich niemand dafür, dass kein Geld fliesst.

Dann bin ich der Depp und muss meinem Sohn den "Schaden" ersetzen?

Zu Deiner Beruhigung ... Du fütterst und betreust Junior und wenn Du keinen Unterhalt erhälst, dann leistest Du zusätzlich auch noch Barunterhalt.
Es gibt keinen Schaden, den Du irgendjemandem irgendwann mal ersetzen müsstest ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2013 20:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin netze,

Auf Kindesunterhalt kann ich nicht einfach so verzichten. Das liegt nicht an mir, sondern an den Ansprüchen des Kindes gegen den Unterhaltsverpflichteten. Also muss ich erstmal auffordern zu zahlen und in Verzug setzen. Dann kann der Verpflichtete immernoch nachweisen, dass er nicht leistungsfähig ist. Wenn dem so ist, dann ist es halt so. Aber wenn ich nicht auffordere und Jahre später gibt es wieder Streit, kommt dann einer und sagt zu mir "du hast dich ja noch nicht mal um die Ansprüche deines Sohnes gekümmert".  Dann bin ich der Depp und muss meinem Sohn den "Schaden" ersetzen?

das ist selbstverständlich Blödsinn: "In ein paar Jahren" passiert da überhaupt nichts, und einen Schaden musst Du auch niemandem ersetzen. Richtig ist, dass man nicht rechtswirksam auf KU verzichten  kann - was aber nicht bedeutet, dass man juristisch verpflichtet wäre, ihn einzufordern. Nachdem Du Euer Kind derzeit betreust, wird auch niemand etwas "sagen". Und selbst wenn, heisst die Antwort "Erzähl das doch einfach Deinem Friseur".

Es steht trotzdem eine Ungereimtheit im Raum: Deine Ex ist derzeit und offenbar auf unbestimmte Zeit nicht arbeitsfähig; sie hat überdies ein weiteres kleines Kind zu betreuen (arbeitet also vermutlich nur Teilzeit): Woraus schliesst Du, dass sie überhaupt in der Lage sein sollte, Unterhalt zu bezahlen? Bekommt sie Krankengeld oberhalb von 800 EUR?

Damit ein Unterhaltsbegehren von Erfolg gekrönt wäre, müsste Deine Ex ansonsten JETZT erwerbsfähig sein; einem kranken Elternteil, der deswegen die Betreuung eines gemeinsamen Kindes in die Hände des anderen Elternteils legt, wird kein Gericht etwas von "gesteigerter Erwerbsobliegenheit" erzählen.

Grüssles
Martin

***edit: @United war schneller

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2013 20:14
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,
hallo united,

aus diesem Grund bin ich hier im Forum, dass ich fundierte Antworten bekomme. Ich danke Euch dafür.

Ich gehe beim Einkommen meiner Ex von "gar nix" aus. Ob Sie Krankengeld bekommt, oder gar ne BU-Rente, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber genau dies gilt es herauszufinden. Wenn sich herausstellt, dass Sie nicht leistungsfähig ist, dann ist es so. Aber auffordern werde ich ja wohl noch dürfen 😉

Nochmals DANKE! macht weiter so.

Es gibt sicher Anwälte, die sich jetzt freuen würden, einen bösen Brief zu schreiben und dann die dicke Rechnung am Ende bei mir hängen bleibt. Das muss ja nicht sein und ist auch nicht meine Absicht.

Bis bald,

Micha

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2013 14:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Micha,

dann nimm doch das hier als Ausgangspunkt für die "Verhandlungen" mit der KM:

- auch bezgl. des Unterhalts ging die Initiative von Ihr aus. Zitat: "Du musst ja dann nix mehr zahlen, sondern bekommst von mir"

Will sagen, in freundlichen Worten ausgedrückt lautet die Botschaft an die KM: "Wie du ja selbst schon festgestellt hast, bist im Prinzip jetzt du unterhaltspflichtig für unser Kind. Wie du aber vermutlich auch weißt, greift die Unterhaltspflicht während deiner Krankheit erst dann, wenn du mehr als 800 Euro im Monat zur Verfügung hast, bzw. mehr als 1.000 Euro, wenn du wieder arbeitest. Sei daher bitte so freundlich und sage mir, wie viel du monatlich zur Verfügung hast, damit wir klären können, ob dich in deiner jetzigen Situation überhaupt eine Unterhaltspflicht trifft."

Realistisch betrachtet befürchte ich allerdings genau so wie schon ein paar meiner Vorschreiber, da wird wenig oder nichts zu holen sein. Wenn es dir wirklich nur darum geht, dass dir das Kind nicht irgendwann vorwirft "warum hast du nicht diese halbe Fantastillion Unterhalt bei Mama abgeholt" - nun, daraus ist dir weder juristisch noch moralisch ein Strick zu drehen, denn der Bedarf des Kindes, für den der Unterhalt gedacht ist, den zahlst du ja aus eigener Tasche, demzufolge entsteht dem Kind kein Schaden, für den du ausgleichspflichtig sein könntest. Wenn allerdings die Einkommensauskunft der KM ergibt, dass sie sowieso nicht leistungsfähig ist (wovon ich bis zum Beweis des Gegenteils ausgehe), dann bist du in dieser Hinsicht gleich doppelt abgesichert.

Wenn es bei dir allerdings finanziell so eng sein sollte, dass du auf Unterhaltzahlungen von Madame angewiesen bist und wenn's auch nur fünfzig Euro sind, dann würde ich's an deiner Stelle erst mal auf dem "kleinen Dienstweg" bei Madame versuchen (sprich: sie zu bitten, ob sie trotz ihrer finanziell mutmaßlich auch nicht gerade rosigen Lage wenigstens einen gewissen Beitrag leisten kann, auch wenn's deutlich weniger sein sollte als der "offizielle" Mindestunterhalt); und falls das nix bringt, es vielleicht doch mal mit der Beistandschaft des Jugendamtes zu versuchen. Wenigstens ist diese für dich kostenfrei, während dich ein Anwalt erst mal Geld kostet, und ob oder wie viel ein Anwalt in der vorliegenden Situation herausschlagen könnte - na ja, ich hab' da so meine Zweifel.

Wichtig ist jetzt aber vor allen Dingen erst mal zu wissen, wie viel Einkünfte die KM tatsächlich hat. Solange wir hier nicht wenigstens eine ungefähre Ahnung haben, stochern wir mit der Stange im Nebel.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2013 00:59
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