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Unterhaltsänderung nach Geburt unseren Kindes aus neuer Ehe

 
(@sebawe)
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Hallo alle zusammen,

wir fragen uns gerade, wie es Ende des Jahres weitergeht. Der Geburtstermin für unser Baby liegt am 01.01.2011  :). Ich zahle für meine Exfrau Unterhalt und für mein Kind aus erster Ehe. Nach der Geburt wird die Berechnung ja anders aussehen. Wann müssen wir etwas in die Wege leiten? Und wie? Sollen wir schon jetzt im Vorfeld etwas bei Gericht unternehmen? Sollen wir bis zur Geburt des Baby warten? Muss meine Exfrau informiert werden, damit sie sich vorbereiten kann? Wie schnell wird so etwas abgeändert? Kann ich ab den 01.01.2011 den Unterhalt für meine Exfrau erstmal zurückhalten bis das Gericht neu entscheidet, weil zuviel gezahlt ist für immer weg. Also wir stehen vor eine Menge Fragen. Wäre schön wenn die eine oder der andere etwas Klarheit in unseren Nebel bringen könnte.

Danke schonmal.

LG sebawe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2010 09:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du bist ab der Geburt 2 Leuten mehr zum Unterhalt verpflichtet. Somit geht der Unterhalt um 2 Zeilen DT nach unten, sofern da noch soviel Platz ist.
Theoretisch bist du der Mutter auch schon 6 Wochen vorher zu Unterhalt verpflichtet, müsstest dann aber vermutlich die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen.

Klagen kannst, du nach dem Eintritt des Ereignisses. Nicht vorher.
Aber vielleicht kannst du schon bei Eintritt der 6-Wochenfrist die Klage einreichen und später erweitern.

Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit, die Mutter auf deine Rückforderung hinzuweisen und sie damit an der Entreicherung zu hindern.
Du kannst auch die Aussetzung der ZV beantragen und dann sofort weniger zahlen.
Da du für die Klage sowieso einen Anwalt nehmen musst (Die frühere Anwaltsministerin Zypries, SPD, hat, kurz vor ihrer Rückkehr in den Anwaltsberuf noch schnell für diesen warmen Geldregen für Anwälte gesorgt), kannst du den ja auch jetzt schon suchen und befragen, wie das geht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 10:07
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus sebawe,

Kann ich ab den 01.01.2011 den Unterhalt für meine Exfrau erstmal zurückhalten bis das Gericht neu entscheidet, weil zuviel gezahlt ist für immer weg.

Wenn Du aufgrund eines Titels oder Urteiles zahlst, dann wird es schwierig mit dem "erstmal zurückhalten".
Die Ex könnte jederzeit einen Gerichtsvollzieher losschicken, der dann an Deiner Haustüre oder, noch besser, im Büro Deines Chef`s aufschlägt.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2010 10:10