unterhaltsänderung ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

unterhaltsänderung bei zusammenzug?

 
(@krabbe77)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo...

kurze situationsschilderung:

ich alleinerziehend mit kind 2 1/2 jarhe hab ebisher unterhalt für den kleine bekommen ,betreuungsunterhalt für mich bis der kleine 3 ist, arbeit und den rest von der arge

nun zieh ich mit meinem lebensgefährten zusammen und wüßte gerne, inwieweit ich meinen ex darüber informieren muß, habe alleinige sorgerecht, und ob sich an dem unterhalt für mich was ändert ?! Ist ja sein kind, welches ich betreuen...

danke

Glück ist sein Kind zu lieben. Das größte Glück  jedoch ist von seinem Kind geliebt zu werden...

Träum nicht dein Leben sonder lebe deinen Traum...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 22:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi krabbe77

Unterhaltsrechtlich ändert sich lt. Gesetzeslage nichts. Bei der arge hingegen wird wahrscheinlich von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen, sprich Deine Lebensumstände haben sich geändert. Ebenso sollte beim arge-Bescheid eine Belehrung bei gewesen sein, was alles anzeigepflichtig ist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 23:59
(@krabbe77)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo...

auf der arge wissen sie schon seit januar bescheid, das wir zusammenziehen...

mir gehts nur darum ob ich meinem ex darüber informieren muß obwohl er kein sorgerecht hat und sich nicht interessiert, was los ist und ob sich finanziell am BU was ändert....

Glück ist sein Kind zu lieben. Das größte Glück  jedoch ist von seinem Kind geliebt zu werden...

Träum nicht dein Leben sonder lebe deinen Traum...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 00:08