hallo...
kurze situationsschilderung:
ich alleinerziehend mit kind 2 1/2 jarhe hab ebisher unterhalt für den kleine bekommen ,betreuungsunterhalt für mich bis der kleine 3 ist, arbeit und den rest von der arge
nun zieh ich mit meinem lebensgefährten zusammen und wüßte gerne, inwieweit ich meinen ex darüber informieren muß, habe alleinige sorgerecht, und ob sich an dem unterhalt für mich was ändert ?! Ist ja sein kind, welches ich betreuen...
danke
Glück ist sein Kind zu lieben. Das größte Glück jedoch ist von seinem Kind geliebt zu werden...
Träum nicht dein Leben sonder lebe deinen Traum...
Hi krabbe77
Unterhaltsrechtlich ändert sich lt. Gesetzeslage nichts. Bei der arge hingegen wird wahrscheinlich von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen, sprich Deine Lebensumstände haben sich geändert. Ebenso sollte beim arge-Bescheid eine Belehrung bei gewesen sein, was alles anzeigepflichtig ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo...
auf der arge wissen sie schon seit januar bescheid, das wir zusammenziehen...
mir gehts nur darum ob ich meinem ex darüber informieren muß obwohl er kein sorgerecht hat und sich nicht interessiert, was los ist und ob sich finanziell am BU was ändert....
Glück ist sein Kind zu lieben. Das größte Glück jedoch ist von seinem Kind geliebt zu werden...
Träum nicht dein Leben sonder lebe deinen Traum...