Unterhaltsänderung ...
 
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Unterhaltsänderung bei Neuem Lebensjahr !

 
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo Mein sohn wird diesen monat 12 und meine Tochter 6 .
Ich zahle für beide den ausgerechneten Unterhalt(mit Titel) . Wird die Änderung des Unterhaltes automatisch geändert oder müsste sich meine Ex erstmal melden ??
Kann ich mich im fall einer änderung auch mit meiner ex so einigen ????
Ich wurde vor 6 mon erneut Vater mit meiner Neuen Lebensgefährtin und habe auch nichts unternommen um den Unterhalt eventual zu mindern .

mfg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2015 22:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Was steht denn im Titel drin? Lediglich ein fester Betrag, oder erfolgt die Benennung der UH-Höhe über einen Prozentsatz? Und nein, wenn ein Prozentsatz genannt wird, hast Du die Anpassung selbstständig durchzuführen - ohne Rücksprache mit irgend jemand. Das heißt auch, Du brauchst Dich mit niemandem (hier Deiner Ex) zu einigen, da bereits alles festgelegt wurde.

Im Falle des neuen Erdenbürgers - so es Dein leibliches Kind ist - sollte allerdings geprüft werden, ob nicht eine Abänderung der bestehenden Titel angebracht wäre. Ich jedenfalls gehe davon aus. Zudem dürfte dann auch Deine LG i.d.R. UH-anspruchsberechtigt sein. Ob dies zu einer weiteren Änderung des UH-Anspruchs der beiden ersten Kinder führt hängt davon ab, in welcher Stufe die Titel festgelegt wurden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 23:51
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ich schaue mal nach und dann melde ich mich !!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2015 19:55