Unterhaltsänderung ...
 
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Unterhaltsänderung bei Einspruch gegen die Scheidung

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Liebe Leute,

meine Olsch scheint ja nun doch gegen das Scheidungsurteil zum OLG zu laufen.

Damit wird ja  meine Scheidung erstmal nicht rechtskräftig.

Wie ist das eigentlich mit dem neu festgelegten Unterhalt?

Muss ich trotzdem den neuen Betrag zahlen, oder bleibt es erstmal beim Alten?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 23:05
(@babbedeckel)
Registriert

Hi beppo,

nach meiner Ansicht, da das urteil nicht rechtskräftig ist, mußt du den "neuen" nicht zahlen.
(H)EX geht ja in Berufung....

mensch da hast du aber auch einen Fang gemacht  :puzz: ,,,konnte ich mir jetzt nicht verkneifen zu sagen  😉

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 23:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi babbe,

ja, ich muss da wohl vor eingen Jahren in irgendwas Weiches getreten sein, was jetzt höllisch an meinen Schuhen klebt!

Ich glaube, das kriege ich nur noch mit scharfen Reinigungsmitteln wieder ab!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 23:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

was passt ihr denn nu wieder nicht? Hat der Richter vergeßen deine standesrechtliche Erschießung anzuordnen  :knockout:

Ich schließe mich oldie aber an. Der neue Unterhalt wird ja mit Rechtskraft fällig, solange keine Rechtskraft solange kein neuer Unterhalt (war der denn nu mehr oderweniger als bisher?)

meine Olsch scheint ja nun doch gegen das Scheidungsurteil zum OLG zu laufen

wie gesichert ist das denn?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 23:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tina,

der Typ da oben heisst übrigens babbedeckel!  🙂

Ansonsten hast du recht!
Das Ergebnis hatte ihr gefallen, solange sie nicht die Begründung kannte.
Nun meint sie daraus gelesen zu haben, dass mir ja auch noch was zum Leben bleibt und das geht natürlich nicht!
Wo kämen wir denn dahin, wenn geschiedene Männer einfach noch was von ihrem Geld behalten könnten.

Schließlich hat Hamburg über 2000 Brücken! Das muss doch wohl reichen.  :gunman:

Sicher ist es noch nicht, aber ich hatte RAtte noch ein Angebot gemacht und noch nix gehört. Morgen läuft die Frist ab.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 23:29
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Muss ich trotzdem den neuen Betrag zahlen, oder bleibt es erstmal beim Alten?

Ich kenne irgendwie die Floskel "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar".

Ich denke, wenn das drin steht ist die Anwtort ja, sonst nein.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 23:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo pappasorglos,

du hast mal wieder recht, lesen bildet ungemein!

Es steht drin: Ab Rechtskraft der Scheidung!

Hätte ich ja auch selbst mal rein kucken können!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 23:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:redhead:

Ich sollte ins Bett und entschuldige mich vielmals bei babbedeckel

Schließlich hat Hamburg über 2000 Brücken! Das muss doch wohl reichen.

Wie ne Brücke? Ne alte Zeitung un ein U-Bahnschacht tut´s doch auch  😉

Ne, du hast da ein zeimlich streitsüchtiges Exemplar oder fidnet sie es doch gut noch Ehefrau zu sein?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 23:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wahrscheinlich bin ich ihr einfach nicht traurig genug, dass sie sich getrennt hat.

Sie möchte eben, dass ihr nach weine. Und wenn schon nicht ihr, so wenigstens dem Geld in ihren Taschen.

Da fällt mir wieder der alte Spruch ein, den Frank Sinatra mal über ne Reporterin gesagt haben soll:

"Sie war schon als Kind so fürchterlich, dass ihre Mutter ihr ein Kottelett um den Hals binden musste, damit wenigstens der Hund mit ihr spielt!"  :rofl2:

Ich weiß jetzt aber gerade garnicht, wie ich darauf gekommen bin!  😉

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 23:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

um zurück zum Thema zu kommen: Liegt dir die Berufungsschrift vor? Es kann nämlich durchaus sein, dass nicht gegen das Scheidungsurteil in Gänze angegangen wird, sondern nur gegen die Scheidungsfolgesache "EU". Dann wärest du zumindest rechtskräftig geschieden.

Die Zahlung muss wie bisher erfolgen, da keine neue Verpflichtung vorliegt.

Wie war das? Ist der EU niedriger als der TU? Wenn ja, dann kannst du evtl. mit Zustimmung des Gerichts die EU-Höhe zahlen. Sollte die Ex dem nicht zustimmen, müsste sie eigentlich Sicherheitsleistung erbringen. Zahlst du weniger, musst du evtl. Sicherheitsleistung erbringen. Steht aber alles im Scheidungsurteil drin. Normalerweise.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 00:22




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Deep,

nein, ist bisher nur ein Gefühl.

Der EU ist insofern höher als der TU, da nun noch KV und AV zu zahlen sind. Der Basis-EU ist aber gesunken.

Genau steht da: Der AS wird verurteilt an die Kinder xxx zu bezahlen (mehr als vorher)
Darüberhinaus wird er verurteilt, der AG jeweils monatlich im voraus ab Rechtskraft der Scheidung einen Unterhalt in Höhe von xxx davon yyy € AV, zu zahlen.
Der weitergehende  Antrag wird zurück gewiesen. De Kosten gegeneinander aufgehoben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 00:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sicher ist es noch nicht, aber ich hatte RAtte noch ein Angebot gemacht und noch nix gehört. Morgen läuft die Frist ab.

Und? Kam was?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 20:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bisher nicht,
allerdings war ich noch nicht am Briefkasten, dauert die Zustellung bestimmt auch wieder 5 Wochen und ausserdem habe ich mich vertan. Zustellung ist noch keine 4 Wochen her!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 20:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
wie erfahre ich eigentlich, ob die Scheidung rechtskräftig wurde oder ob sie Rechtsmittel eingelegt hat?

Kurz nach Ablauf der Frist muss ich Unterhalt überweisen und möchte natürlich nicht auf Verdacht zu viel überweisen.
Andererseits bin ich mir sicher, dass sie mir innerhalb von 30 Sekunden einen Gerichtsvollzieher schickt, sollte ich 10 Cent zu wenig bezahlen.
Gibt es für die Zustellung des Einspruchs an mich auch ne Frist?

Danke im Voraus
Beppo

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 09:34
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

also wenn ich wissen will, ob gegen einen Bescheid von mir Rechtsmittel eingelegt wurden, rufe ich einfach bei Gericht an. Nenne Aktenzeichen und frage nach Einreichung Klage.

Das sollte auch im Privatbereich klappen, da ja nur Beteiligte über das genaue Aktenzeichen verfügen.

Probiers einfach mal.

Luca

EDIT: Ich glaube eine Frist für die Zustellung gibt es nicht. Bin mir aber nicht sicher.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 10:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

danke Luca, so ähnlich habe ich mir das auch gedacht.

Werde mal nach Ablauf der Frist erstmal bei meiner Ex nachfragen und es von der Antwort abhängig machen.

Gruss Beppo

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 13:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Beppo

Also ich würde erst beim Gericht - und dann vllt. bei der Ex anrufen. Ist irgendwie schöner.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 13:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö, ich sage ihr natürlich nicht, warum ich das wissen will.

Wenn sie es mir nicht sagt, kann ich immer noch beim Gericht anrufen

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2008 13:37
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

aber keine schlafenden Hunde wecken  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 14:49
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

und vor allem die Frist richtig berechnen und nicht zu zeitig nachfragen. Ich würde allerdings auch nur bei Gericht nachfragen. Was kümmert es dich was sie dazu zu sagen hat, weißt du, ob es stimmt?!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2008 15:04




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